
Buch 8: Die Entwicklung des sächsischen Weinbaus nach Knohlls Lößnitzer Zeiten
Mochte es um die Mitte des 17. Jahrhunderts den Weinbergseignern gut und vergnüglich gegangen sein, auch fünfzig Jahre nach Knohlls Weggang aus der Hoflößnitz hatte sich offenbar das Los der Landarbeiter nicht wesentlich gebessert. In einer ”Historischen Parallele zwischen den Jahren 1730 – 1830” schreibt ein ungenannter Autor in ”Der allgemeine und aufrichtige Sachsenfreund”: ”1730. Der Landmann, verarmt durch Steuern, seufzend unter Leistungen aller Art, hart behandelt von Militär, Beamten und Gutsherren, beachtet vom Staat nur als nützliches Lasttier und doch Alles duldend im Stillen, wenn schon oft weinend und seufzend, doch richtig steuernd den letzten Pfennig” (SEYFERT, 1831).
Was sich an der Lage im sächsischen Weinbau seit Knohlls Zeiten in der Hoflößnitz geändert hatte oder nicht, kann man vermuten, wenn es knapp 100 Jahre später in einer ”Oeconomischen Abhandlung von gründlich bessern Weinbergsbau” heißt, was der ”ehemalige Chur Fürstl. Sächsische Berg-Verwalter Knohle...anno 1667 sehr aufrichtig, vernünftig und sowohl deutlich, als wohlmeynend geschrieben, ist itzo denen allerwenigsten Weinbergs-Herrn, geschweige denen Sächsischen größten Theils unverständigen Wintzern, nicht einmal dem Titul nach bekannt, werth und höchst nöthig aber wäre es” (H. A.F., 1765).
1799, zu Zeiten des Entstehens der Sächsischen Weinbau-Gesellschaft, der ersten weinbaulichen Fachvereinigung europaweit (PARDUN, 2000), noch kurz vor ihrer Gründung, gibt es eine treffende Schilderung über den zerrütteten Zustand im sächsischen Weinbau, wenn das spätere Gesellschaftsmitglied Benjamin Gottfried Weinart von Weinartsruh am 7. November 1799 im 50. Stück der ”Dresdner Gelehrten Anzeigen” in einem ”Aufruf an Weinbergsbesitzer” zur Regulierung der ”unschicklichen Aufkündigungs- und Anzugszeiten der Winzer” dokumentiert: ”Bisher waren die Weinberge größtentheils Vergnügungsörter ihrer Besitzer, die dem Winzer die Kultur allein überließen. Dadurch geschah es, daß diese Menschen sich als Eigenthümer in fremden Grundstücken zu seyn glaubten, und sie nach Willkür Nutzen oder Schaden anrichteten. In beiden Fällen war allzeit nach ihrem Dafürhalten die Witterung daran schuld, weil viele Besitzer sich noch nicht die Mühe gegeben hatten, selbst über den vernünftigen Weinbau Betrachtungen anzustellen.”
Weiteres, was sich im Fortgang in den folgenden Jahrzehnten im sächsischen Weinbau getan hat, läßt sich mehr als eineinviertel Jahrhundert später ablesen aus einem zeitgenössischen Bericht von 1830 über den ”Weinbau im Königreich Sachsen in seiner vormaligen und jetzigen Beschaffenheit”, nämlich sehr wenig. Hier heißt es, daß der Weinbau für Sachsen ”nicht unbedeutend” sei, weil er viele tausend Menschen beschäftige, auch noch jenen Boden nutze, wo ohne Weinbau ”wenig oder nichts geerntet werden möchte” weil er selbst weder Schafen noch Ziegen ”dürftige Nahrung gewähren dürfte”, daß er aber eine Menge Geld in Umlauf setzt und die ”Staatscassen direct oder indirect bedeutenden Vortheil vom Weinbau ziehen”.
Allerdings, ”es gehören freilich viele Kenntnisse und mehr Ausdauer dazu, um den Weinbau zu veredeln, als zu irgendeinem anderen landwirtschaftlichen Zweige...Daher sollten solche Versuche von den wissenschaftlichen Gesellschaften ausgehen, welche im Stande sind, nach einem festen Plane einem Ziele entgegenzuarbeiten! Aber dazu gehören Mittel, die jedoch in einem wohlorganisirten Staate, der den Werth solcher Institute erkennt, nie fehlen werden”. Es sei aber derzeit so, daß sich ”der sächsische Weinbau zwar erhielt, aber in einem Zustand der Lethargie, in dem er auf uns gekommen ist”. Wer dies am 21. Juli 1830 der Versammlung der 1799 gegründeten Königl. Sächs. Weinbau-Gesellschaft vorträgt, ist ihr damaliger Director, Oberforstmeister Henning-August von Bredow (VON BREDOW, 1845).Und er fährt fort, zuvörderst müßten etliche Mängel aufgedeckt und behoben werden, die derzeitig der Verbesserung des Weinbaus in Sachsen noch entgegenstehen. Als solche Fehler benennt der Vortragende folgende: Auswahl von Anbausorten und Rebschnitt immer noch unter eher quantitativen als qualitativen Ergebnisgesichts-punkten; übermäßige und ungebührliche Absenkung von Stöcken zur Fortpflanzung von Reben und dadurch deren schleichende Erkrankung; zu schnelle, unzeitige und ungenaue Verrichtung der Weinbergsarbeiten; zu frühzeitige und übereilte Ernte der Trauben; keine Aussonderung von gutem und schlechterem Lesegut zur getrennten Weiterverwendung; gemeinsame Verarbeitung aller Trauben untereinander statt Kelterung einzelner oder vereinbarer Sorten; mangelnde Maßnahmen der Verbesserung von Mosten aus nicht so guten Jahrgängen; allgemeine Unkenntnis und Vernachlässigung von Most- und Weinbehandlung.
Noch zehn Jahre später, schildert der auf von Bredow folgende Director der Weinbaugesellschaft Georg Heinrich von Carlowitz (VON CARLOWITZ, 1840) in der Schrift zum Winzerfest in Radebeul eindringlich, wie ein Emporkommen des Weinbaus in Sachsen befördert werden solle, was dem bisher hinderlich gewesen war und wer dies nun bewerkstelligen solle: ”Wenn nun nach den oben dargestellten Resultaten mehrerer, obschon zum Theil ungünstigen Jahre hervorgeht, daß der sächsische Weinbau in so vielfacher Beziehung einer Belebung würdig ist”, brauche es aber besonderer Anstrengungen, da ein großer Teil der Weinberge – 1840, vierzig Jahre nach Gründung der Weinbaugesellschaft und 170 Jahre nach Knohll – immer noch ”allein der willkürlichen Behandlung der Winzer nach einer älteren Culturmethode überlassen” sei, einem Weinbau ”jener Leute” also, die ”ohne Sinn und Nachdenken ihre Weinberge so bestellen, wie es ihre Väter und Großväter gethan haben”. Diese Verfahren, genannt ”Schlendrian, welcher der Vater zweier Töchter, der Faulheit und der Armut” ist, kann nicht von einfachen Winzer allein zu beheben erwartet werden, vielmehr müssen ”wir, die durch Schriften und eigne Forschungen gebildeten und wissenschaftlichen, durch Beobachtung anderer Länder belehrten Männer diese Belehrung durch Wort und Beispiel mit festem Willen unternehmen”, um damit dem Weinbau ”das Beispiel thätiger patriotischer Durchführung der nöthigen Verbesserungen, das lebendige Anschauen einer bessern Cultur” zu gewähren.
Bei den späteren, nach Knohlls Zeit schreibenden Autoren zum sächsischen Weinbau, wie z. B. bei Heinrich August Ossenfelders ”Vom Weinbaue in den Chur-sächsischen Landen” von 1771, erscheint Knohlls Vini-cultur-Büchlein im ”Verzeichnis einiger Bücher vom Weinbaue”, darunter in ”Vom Weinbau, nach dieser Landesart von Meißen bis Pirna”, 1626; A. Heynemanns ”Des edlen Weinstocks Anbau, Vermehrung und Arbeiten”, Dresden, 1712; ”Oeconomische Abhandlung zum gründlich bessern und einträglichen Weinbergsbau” , von H. A. F., Dresden,1765. Knohll ist hier mit seinem ”Vinicultur-Büchlein auf die Weingebürgsordnung Churfürstens zu Sachsen, Christiani I., gegründet” Dresden 1667 erwähnt, mit dem Zusatz weiterer Erscheinungstermine ”dann 1699, und mit einem offenherzigen Wein-arzte vermehrt, 1711”.
In einem Übersichtsartikel ”Zur Geschichte des Weinbaues in Sachsen” schreibt G. Oertel 1888 (OERTEL, 1888; vgl. auch LILIE, 1885) in der Beilage zur Leipziger Zeitung, daß das 1667 aus der Feder Knohlls erschienene ”Vinicultur-Büchlein” gegenüber dem 1629 veröffentlichten ”Weinbaubuch” des Dehn von Rothenfelser ”noch sorgfältiger durchgearbeitet ist”. Zwar seien beide Bücher ”Zeugnisse wissenschaftlichen Strebens” auf dem Gebiete des Weinbaus. Knohll gilt als ”entschieden ein tüchtiger Kenner des Weinbaues und der einschlägigen Literatur” und so sei es verständlich, daß sein Buch ”bei Hofe und im Lande” eine günstige Aufnahme fand.
Mochte es um die Mitte des 17. Jahrhunderts den Weinbergseignern gut und vergnüglich gegangen sein, auch fünfzig Jahre nach Knohlls Weggang aus der Hoflößnitz hatte sich offenbar das Los der Landarbeiter nicht wesentlich gebessert. In einer ”Historischen Parallele zwischen den Jahren 1730 – 1830” schreibt ein ungenannter Autor in ”Der allgemeine und aufrichtige Sachsenfreund”: ”1730. Der Landmann, verarmt durch Steuern, seufzend unter Leistungen aller Art, hart behandelt von Militär, Beamten und Gutsherren, beachtet vom Staat nur als nützliches Lasttier und doch Alles duldend im Stillen, wenn schon oft weinend und seufzend, doch richtig steuernd den letzten Pfennig” (SEYFERT, 1831).
Was sich an der Lage im sächsischen Weinbau seit Knohlls Zeiten in der Hoflößnitz geändert hatte oder nicht, kann man vermuten, wenn es knapp 100 Jahre später in einer ”Oeconomischen Abhandlung von gründlich bessern Weinbergsbau” heißt, was der ”ehemalige Chur Fürstl. Sächsische Berg-Verwalter Knohle...anno 1667 sehr aufrichtig, vernünftig und sowohl deutlich, als wohlmeynend geschrieben, ist itzo denen allerwenigsten Weinbergs-Herrn, geschweige denen Sächsischen größten Theils unverständigen Wintzern, nicht einmal dem Titul nach bekannt, werth und höchst nöthig aber wäre es” (H. A.F., 1765).
1799, zu Zeiten des Entstehens der Sächsischen Weinbau-Gesellschaft, der ersten weinbaulichen Fachvereinigung europaweit (PARDUN, 2000), noch kurz vor ihrer Gründung, gibt es eine treffende Schilderung über den zerrütteten Zustand im sächsischen Weinbau, wenn das spätere Gesellschaftsmitglied Benjamin Gottfried Weinart von Weinartsruh am 7. November 1799 im 50. Stück der ”Dresdner Gelehrten Anzeigen” in einem ”Aufruf an Weinbergsbesitzer” zur Regulierung der ”unschicklichen Aufkündigungs- und Anzugszeiten der Winzer” dokumentiert: ”Bisher waren die Weinberge größtentheils Vergnügungsörter ihrer Besitzer, die dem Winzer die Kultur allein überließen. Dadurch geschah es, daß diese Menschen sich als Eigenthümer in fremden Grundstücken zu seyn glaubten, und sie nach Willkür Nutzen oder Schaden anrichteten. In beiden Fällen war allzeit nach ihrem Dafürhalten die Witterung daran schuld, weil viele Besitzer sich noch nicht die Mühe gegeben hatten, selbst über den vernünftigen Weinbau Betrachtungen anzustellen.”
Weiteres, was sich im Fortgang in den folgenden Jahrzehnten im sächsischen Weinbau getan hat, läßt sich mehr als eineinviertel Jahrhundert später ablesen aus einem zeitgenössischen Bericht von 1830 über den ”Weinbau im Königreich Sachsen in seiner vormaligen und jetzigen Beschaffenheit”, nämlich sehr wenig. Hier heißt es, daß der Weinbau für Sachsen ”nicht unbedeutend” sei, weil er viele tausend Menschen beschäftige, auch noch jenen Boden nutze, wo ohne Weinbau ”wenig oder nichts geerntet werden möchte” weil er selbst weder Schafen noch Ziegen ”dürftige Nahrung gewähren dürfte”, daß er aber eine Menge Geld in Umlauf setzt und die ”Staatscassen direct oder indirect bedeutenden Vortheil vom Weinbau ziehen”.
Allerdings, ”es gehören freilich viele Kenntnisse und mehr Ausdauer dazu, um den Weinbau zu veredeln, als zu irgendeinem anderen landwirtschaftlichen Zweige...Daher sollten solche Versuche von den wissenschaftlichen Gesellschaften ausgehen, welche im Stande sind, nach einem festen Plane einem Ziele entgegenzuarbeiten! Aber dazu gehören Mittel, die jedoch in einem wohlorganisirten Staate, der den Werth solcher Institute erkennt, nie fehlen werden”. Es sei aber derzeit so, daß sich ”der sächsische Weinbau zwar erhielt, aber in einem Zustand der Lethargie, in dem er auf uns gekommen ist”. Wer dies am 21. Juli 1830 der Versammlung der 1799 gegründeten Königl. Sächs. Weinbau-Gesellschaft vorträgt, ist ihr damaliger Director, Oberforstmeister Henning-August von Bredow (VON BREDOW, 1845).Und er fährt fort, zuvörderst müßten etliche Mängel aufgedeckt und behoben werden, die derzeitig der Verbesserung des Weinbaus in Sachsen noch entgegenstehen. Als solche Fehler benennt der Vortragende folgende: Auswahl von Anbausorten und Rebschnitt immer noch unter eher quantitativen als qualitativen Ergebnisgesichts-punkten; übermäßige und ungebührliche Absenkung von Stöcken zur Fortpflanzung von Reben und dadurch deren schleichende Erkrankung; zu schnelle, unzeitige und ungenaue Verrichtung der Weinbergsarbeiten; zu frühzeitige und übereilte Ernte der Trauben; keine Aussonderung von gutem und schlechterem Lesegut zur getrennten Weiterverwendung; gemeinsame Verarbeitung aller Trauben untereinander statt Kelterung einzelner oder vereinbarer Sorten; mangelnde Maßnahmen der Verbesserung von Mosten aus nicht so guten Jahrgängen; allgemeine Unkenntnis und Vernachlässigung von Most- und Weinbehandlung.
Noch zehn Jahre später, schildert der auf von Bredow folgende Director der Weinbaugesellschaft Georg Heinrich von Carlowitz (VON CARLOWITZ, 1840) in der Schrift zum Winzerfest in Radebeul eindringlich, wie ein Emporkommen des Weinbaus in Sachsen befördert werden solle, was dem bisher hinderlich gewesen war und wer dies nun bewerkstelligen solle: ”Wenn nun nach den oben dargestellten Resultaten mehrerer, obschon zum Theil ungünstigen Jahre hervorgeht, daß der sächsische Weinbau in so vielfacher Beziehung einer Belebung würdig ist”, brauche es aber besonderer Anstrengungen, da ein großer Teil der Weinberge – 1840, vierzig Jahre nach Gründung der Weinbaugesellschaft und 170 Jahre nach Knohll – immer noch ”allein der willkürlichen Behandlung der Winzer nach einer älteren Culturmethode überlassen” sei, einem Weinbau ”jener Leute” also, die ”ohne Sinn und Nachdenken ihre Weinberge so bestellen, wie es ihre Väter und Großväter gethan haben”. Diese Verfahren, genannt ”Schlendrian, welcher der Vater zweier Töchter, der Faulheit und der Armut” ist, kann nicht von einfachen Winzer allein zu beheben erwartet werden, vielmehr müssen ”wir, die durch Schriften und eigne Forschungen gebildeten und wissenschaftlichen, durch Beobachtung anderer Länder belehrten Männer diese Belehrung durch Wort und Beispiel mit festem Willen unternehmen”, um damit dem Weinbau ”das Beispiel thätiger patriotischer Durchführung der nöthigen Verbesserungen, das lebendige Anschauen einer bessern Cultur” zu gewähren.
Bei den späteren, nach Knohlls Zeit schreibenden Autoren zum sächsischen Weinbau, wie z. B. bei Heinrich August Ossenfelders ”Vom Weinbaue in den Chur-sächsischen Landen” von 1771, erscheint Knohlls Vini-cultur-Büchlein im ”Verzeichnis einiger Bücher vom Weinbaue”, darunter in ”Vom Weinbau, nach dieser Landesart von Meißen bis Pirna”, 1626; A. Heynemanns ”Des edlen Weinstocks Anbau, Vermehrung und Arbeiten”, Dresden, 1712; ”Oeconomische Abhandlung zum gründlich bessern und einträglichen Weinbergsbau” , von H. A. F., Dresden,1765. Knohll ist hier mit seinem ”Vinicultur-Büchlein auf die Weingebürgsordnung Churfürstens zu Sachsen, Christiani I., gegründet” Dresden 1667 erwähnt, mit dem Zusatz weiterer Erscheinungstermine ”dann 1699, und mit einem offenherzigen Wein-arzte vermehrt, 1711”.
In einem Übersichtsartikel ”Zur Geschichte des Weinbaues in Sachsen” schreibt G. Oertel 1888 (OERTEL, 1888; vgl. auch LILIE, 1885) in der Beilage zur Leipziger Zeitung, daß das 1667 aus der Feder Knohlls erschienene ”Vinicultur-Büchlein” gegenüber dem 1629 veröffentlichten ”Weinbaubuch” des Dehn von Rothenfelser ”noch sorgfältiger durchgearbeitet ist”. Zwar seien beide Bücher ”Zeugnisse wissenschaftlichen Strebens” auf dem Gebiete des Weinbaus. Knohll gilt als ”entschieden ein tüchtiger Kenner des Weinbaues und der einschlägigen Literatur” und so sei es verständlich, daß sein Buch ”bei Hofe und im Lande” eine günstige Aufnahme fand.

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