Donnerstag, 11. Oktober 2007

Buch 6: Knohlls Versetzung nach Schulpforta

Johann Paul Knohlls Versetzung nach Schulpforta

Zweifellos waren schon zu Beginn seiner Tätigkeit in der Hoflößnitz jene Mißstände aufgetreten, die Knohll in seinem Buch anprangerte. ” Man könnte meinen”, so Schruth, ”daß die unlängst vergangene Zeit des Dreißigjährigen Krieges das Winzervolk erst so verdorben habe” (SCHRUTH, 1940). Mit ihrer Unzuverlässigkeit, Faulheit und Frechheit wollte Knohll ”dem widerwärtigen und ihm übelwollenden Wintzer und dem Teufel zu Trotze” aufräumen.

Aber gegen die schlechte Bezahlung der Winzer, die mangelhafte Zahlungsmoral und auch Zahlungsfähigkeit der Weinbergseigner kam er nicht an. Der Bergvogt Hans Taschenberg zu Fürstenhain erklärte 1675, sein Lohn sei ”ziemlich sparsam gefällt”, denn er wäre gänzlich ”in Schulden vertieft”. Die mangelhaften Ausstattungs- und Arbeitsbedingungen bei den mit der Zeit immer wieder vergrößerten Weinbergsflächen trugen noch zur ungenügenden Winzerarbeit in den Bergen bei.

Der Rentrechnungssekretär Basilius Hering berichtet im Jahre 1665, die ”besten Berge” der Hoflößnitz seien hauptsächlich deshalb in ”übelsten Zustand” geraten, weil bei weitem nicht genügend Dünger vorhanden sei, um die Winzer zu ”recht gehöriger Arbeit” anzuhalten. Letztlich, gegen die insgesamt schlechten Lebensbedingungen der Winzer kam auch Knohll mit seinen harschen Worten nicht an. Benannter Basilius Hering schreibt im gleichen Bericht von 1665, daß die Winzer noch Löhne in Höhe von 2500 Gulden zu fordern hätten (vgl. insgesamt REUTER, O. J.).

Ungelernte Bauarbeiter verdienten in diesen Jahren das Drei- bis Vierfache eines gelernten Winzers.

Rückblickend auf die ”Geschichte des sächsischen Weines” kommt Karl von Weber im Jahre 1872, die Zeit um 1650 resumierend, zu einem Urteil, ”wonach zu jener Zeit die Verwaltung der kurfürstlichen Weinberge Vieles zu wünschen übrig gelassen (habe)” (V. WEBER, 1872). Aus den ”Acta den Weinbau im Churfürstentum Sachßen betr.” des Dresdner Haupt-Staatsarchivs, dessen damaliger Direktor er war, zitiert von Weber Quellen, wonach am 19. August 1652 ”sämbtliche Münzere und Mistleute im Ambt Dresden” schriftlich darüber Klage führten, daß sie, die Winzer, seit nunmehr drei Quartalen keinen Lohn und die Mistleute für den vor Jahresfrist gelieferten Dünger ebenfalls noch kein Geld erhalten hätten. So habe man ”mit den armen Weibern und Kindern keinen Bissen Brod mehr” und beim herannahenden Winter bestehe wegen der ”Uebelbekleidung” die Gefahr, beim Berge hüten erfrieren zu müssen. Ähnliche Klagen, so von Weber, hätten von den Winzern im Amt Hoyerswerda vorgelegen.

Zusätzlich erschwerend, wenn nicht unzumutbar, aus Sicht heimischer Winzer vor allem in der Lößnitz, war der landesherrliche Import von fremdländischen Edel-fechsern, die Verpflichtung nicht-sächsischer, ”ausländischer”, fachlich besser qualifizierter und auch höher bezahlter Arbeitskräfte und der Versuch der Einführung neuartiger Arbeitsmethoden im Rebland, alles das vor allem aus Württemberg. Im Jahre 1662 arbeiteten nachweislich auch württembergische Winzer in der Hoflößnitz (v. WEBER, 1872).

Seit Anfang des 17. Jahrhunderts hatten die Kurfürsten aus ökonomischen Interessen der Ertragsmehrung heraus konsequent begonnen, Weinberge nach ”württembergischer Art” anzulegen. Dazu gehörte die Einrichtung von Terrassen, die Rebenordnung in Reihen, Ansätze eines sortenreinen Satzes und der Schnitt von drei Bogreben im Gegensatz zu einem Bogen mit drei Knoten, wie er bisher an der Elbe bekannt war. Das brachte für die beteiligten Winzer, Tagelöhner, Frohn- und Lohndienste Leistenden erhebliche Mehrarbeit. Terrassen mußten neu geschaffen, Neuanlagen tiefer umgegraben (rigolt), im Reihensatz sorfältiger ausgepflanzt und gesenkt werden und die neue Art des Biegens erforderte mehr Zeit und Aufmerksamkeit. Alles anders, als man es von früher gewohnt war, mit der Konsequenz: die heimischen Winzer lehnten diese Neuerungen ab und der Weinbau nach württembergischer Art blieb im wesentlichen auf die fiskalischen Weinberge, zu der die Lößnitzer Weinberge gehörten, beschränkt (vgl. dazu WEINHOLD, 1973).

Knohll hatte nicht mit dem aufgebrachten und hartnäckigen Zorn, der Wut und dem Widerstand der Winzer, ”die er so hart vornimmt” (SCHRUTH, 1940), gerechnet. Viele, wenn nicht die meisten von ihnen und ihre Familien, litten unter den Folgen von kargem Lohn, magerem Brot, bis nahezu einem dreiviertel Jahr vorenthaltener Lohnzahlungen, minder bezahlter Frohnarbeiten zur Lesezeit, mangelnder Absicherung im Krankheitsfall, langen Arbeitstagen, schlechten Arbeitsbedingungen - insgesamt unter einer Mißachtung ihrer Arbeitsleistung und der Geringschätzung ihrer Lebensverhältnisse. Jetzt sahen sie sich noch den Vorwürfen eines kurfürstlichen Bergschreibers ausgesetzt, der vor allem, die Einhaltung althergekom-mener und niemals vollständig verwirklichter Verordnungen und Vorschriften einfordernd, das Wohl seines Dienstherrn im Auge hatte.

Dennoch, trotz seines Lobes der Bergherren und des Kurfürsten im ”Vinicultur-Büchlein” und als gestrenger Ausleger der Weinbergsordnung, wurde Knohll als heftiger Kritiker der Winzer auf deren anhaltende Klagen aus politischen Gründen, für einen damit scheinbar gewonnenen Frieden an der Weinbergsfront, 1672 vom Kurfürsten ungnädig nach Schulpforta versetzt. 1685 sollen ihm beim Totalbrand von Altdresden Haus, Hof und Habe verlustig gegangen sein, 1690 soll er in Leipzig einen Winkelschulbetrieb angefangen und 1702 versucht haben, mit Gesuch an den Landesherren, im Hechendorfer Klosterholz eine ”Goldgrube” anzulegen (REUTER, O. J.). Ohne noch Weiteres von ihm zu hören, muß er in hohem Alter an unbekanntem Ort, nach anderer Nachricht in Kötzschenbroda (DIETRICH, 1848), verstorben und begraben sein.

Drei wesentliche Merkmale haben den Weinbau spätestens seit dem ausgehenden Mittelalter bis in unsere Neuzeit geprägt und auch seinen allmählichen Niedergang mit bedingt: zum einen ist der Wein eine überaus empfindliche landwirtschaftliche Sonderkultur, deren Behandlung und Betreuung ein gut Maß an Fachwissen, Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen voraussetzt; zum zweiten stellt der Weinbau besondere Anforderungen an den Fleiß, die Sorgfalt und die Ausdauer der Winzer, da alle Arbeiten fast händisch und handwerklich ausgeführt werden mußten und auf die gleiche Fläche fünf bis sechs Mal, in Hang-, Steil- und Terrassenlagen bis zu achtmal mehr Zeit aufzuwenden war als bei der Bearbeitung einer gleich großen Fläche Ackerlandes; zum dritten waren bis zum Beginn der Industrialisierung der Arbeitsabläufe auch in der landwirtschaftlichen Nutzung von Felder und Wälder, Wiesen und Fluren die weinbaulich qualifizierten Arbeitskräfte recht rar, so daß die Weinbergsbesitzer die zu bearbeitenden Rebflächen in Größe und Ausdehnung eher der Arbeitkraft der einzelnen Winzer-(Familien) anpassen mußten, was eine kleinräumige Parzellierung und Zersplitterung der Weingärten und Weinberge mit oft steilen, schwer nutzbaren Rebhängen, langen Wegezeiten und wenig erschlossenen Wegeverbindungen nach sich zog, was wiederum hohe Ertragsunsicherheiten und schwankende Ernteergebnisse bedingte (vgl. VOLK, 1993).

Eine gute Instandhaltung bestockter Rebflächen, die Ausdehnung von Anbauarealen und die Steigerung der Weinmengen ließen sich immer nur dann erreichen, wenn sich Winzer fanden, die das Zeug dazu hatten und den Anreiz dafür sahen, ein eigenes Interesse in den Ergebnissen der Arbeit zu sehen: vor allem mehr wirtschaftliche, soziale und rechtliche Unabhängigkeit gegenüber Herren und Herrschern.Für die fürstlichen, adligen, bürgerlichen Bergbesitzer im Elbland scheint sich die gehegte innere Nähe zu ihren Weingebirgen eher durch eine gepflegte äußere Distanz zu ihren Winzer charakterisiert zu haben. Die Rebflächen wurden durch Winzer im Gedinge, Lohnwinzer und/oder zusätzlichen Tagelöhnern bewirtschaftet. Deren Einkommen war in vielen Fällen so gering, daß sie zur Lebensfristung zwischen den Rebstöcken und am Rande der Weinberge zusätzlich Frucht- und Gartenbau betrieben.

Ein solch frugales Leben mochte “in einer von wirtschaftlichen und sozialen Gegensätzen erfüllten Welt, die im Laufe der Zeiten immer brüchiger” wurde, kaum Anlaß geben, besondere persönliche Einsätze, auch nicht für die landesherrlichenWeinbergsbesitzer zu leisten. Denn ohnehin “der Winzer, soweit er sich mit seiner Familie verdingt hatte, erhielt den Jahreslohn. Der zu Diensten und Lieferungen verpflichtete Bauer aus den anrainenden Dörfern ging leer aus. Der Ernteertrag, der glücklich und erfolgreich vollbrachten mühseligen Arbeit freilich floß, wie überall im ´Hoflößnitzer Weinbergsbuch´ zu lesen ist, der Dresdner Hofkellerei zu.” (WEINHOLD, 1965)