Freitag, 12. Oktober 2007

Buch 13: Johann Paul Knohll Literatur

Johann Paul Knohll - Literatur

1. Die historischen Ausgaben von Knohlls ”Vinicultur-Büchlein”

1667; KNOHLL, JOHANN PAUL: Klein Vinicultur-Büchlein, Das ist Kurtzer Inhalt und Unterricht des Weinbaues / Wie solcher im Ober-Sächsischen / und meistens im Meißnischen Creysse / nach hiesiges Landes-Art gepfleget / und iedesmal mit seinen sonderlichen Arbeiten bestellet werden soll / Nach Anleitung der Churfürstl. Sächs. hierbey befindlichen Weingebürgs-Constitution. Allen Hauß-Vätern / so mit dergleichen zu thun / besitzen / umgehen / sich gebrauchen / und darvon nehren / zu einen sonderbaren Nutzen und Besten / theils und meistes aus eigner nachgesonnener / theils auch von alten Hauß-Vätern erlernter Erfahrung / ein- und zusammengetragen / Von Johann Paul Knohllen / Bau- und Bergschreibern, in der Churfürstl. Sächs. Lößnitz bey Dreßden / an Dero Berg- und Lust-Hause uff der Weinpreße daselbst. Mit Churfürstl. Sächs. Freyheit. Gedruckt durch Melchior Bergen / Churfürstl. S. Hof-Buchdrucker / 1667

1700; SINCERO PHILALETES: Der Curiöse und Offenhertzige Wein-Arzt / Das ist: Allerhand bewährten Mitteln / wie der Wein von der Kelter an sorgfältig zu warten / beständig gut zu erhalten / in andere / Kräuter-Würz- und frembde Weine zu verwandeln / und so er ohngefähr zu Schaden kommen / ihme glücklich wieder zu helfen sey; Allen Hauß-Vätern und Müttern mitgetheilet von Sincero Philaletes Dresden bey Johann Jacob Wincklern / 1700
1711;

OHNE AUTOR / ANONYM: Kurtze Beschreibung und Unterricht Des Wein-Baues / Allen / so mit dergleichen zu thun / besitzen / umgehen / sich gebrauchen und erhalten / zu einem sonderbaren Nutzen / Nebst einem Offenherzigen Wein-Artzt / Oder: Allerhand bewährten Mitteln / wie der Wein von der Kelter an sorgfältig zu warten / beständig gut zu erhalten / in andere / Kräuter-Würz- und frembde Weine zu verwandeln / und so er ohngefähr zu Schaden kommen / ihme wieder zu helfen sey; Allen Hauß-Wirthen mitgetheilet und mit einer Baum-Schule vermehret. Dresden bey Johann Jacob Wincklern / 1711

1848; KNOHLL, JOHANN PAUL (E. V. DIETRICH, HG.): Klein Vinicultur-Büchlein, Das ist Kurtzer Inhalt und Unterricht des Weinbaues / Wie solcher im Ober-Sächsischen / und meistens im Meißnischen Creyße / nach hiesiges Landes-Art gepfleget / und iedesmal mit seinen sonderlichen Arbeiten bestellet werden soll / Nach Anleitung der Churfürstl. Sächs. hierbey befindlichen Weingebürgs-Constitution. Allen Hauß-Vätern / so mit dergleichen zu thun / besitzen / umgehen / sich gebrauchen / und darvon nehren / zu einen sonderbaren Nutzen und Besten / theils und meistes aus eigner nachgesonnener / theils auch von alten Hauß-Vätern erlernter Erfahrung / ein- und zusammengetragen / Von Johann Paul Knohllen / Bau- und Bergschreibern, in der Churfürstl. Sächs. Lößnitz bey Dreßden / an Dero Berg- und Lust-Hause uff der Weinpreße daselbst. Mit Churfürstl. Sächs. Freyheit. Gedruckt durch Melchior Bergen / Churfürstl. S. Hof-Buchdrucker / 1667, Aufs Neue durchgesehen und mit einem Vorworte begleitet von Dr. E. V. Dietrichen und neu aufgelegt im Verlags-Comptoir zu Grimma, 1848

2. Das Pseudonym: Sincerus Philaletes

1714; SINCERI PHILALETAE, ACADEM. NATUR. CURIOS. SOCII: Unvorgreiffliches Sentiment von dem elenden Zustand unterschiedener Kinder und erwachsenen Personen in St. Annaberg / Einem Academischen guten Freunde daselbst auf Verlangen wohlmeynend comminiciret. Chemnitz bey Conrad Stößeln. 1714Dies ist ein aufgrund der Namensgleichheit des Autoren ”Sincerus Phlialetes” irrtümlich dem Johann Paul Knohll in deutschen und internationalen Bibliographien zugeordnetes Werk

3. Allgemeine Quellenangaben

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BRUNNER, OTTO: Hausväterliteratur, Art. In: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften 5, 1966, S. 92-93
CARLOWITZ, GEORG HEINRICH VON: Das Winzerfest der Weinbaugesellschaft im Königreich Sachsen am 25. October 1840, Dresden1840
COBURGER, DIETER: Dresdner Schankordnung vom 16. Oktober 1308; Kurfürstlich Sächsische Weinbergsordnung vom 23. April 1588, Berlin 1998
COHLER, JOHANNES: Oeconomia ruralis et domestica, Mäyntz 1656
DEUTSCHES JAHRBUCH FÜR VOLKSKUNDE, (hg. vom Institut für deutsche Volkskunde an der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Berlin, Elfter Band, Akademie Verlag, Berlin, Jg. 1965
DREßDNISCHE WÖCHENTLICHE FRAG- UND ANZEIGEN, Von allerhand dem gemeinen Wesen nöthigen und nützlichen Sachen. Auf Sr. Königl. Majest. Und Churft. Durchl. Allergn. Special-Concession. No. XXXI., Dienstags, den 29. Jul. Anno 1755
ENGELHARDT, KARL AUGUST: D. J. Merkels Erdbeschreibung von Kursachsen und den ietz dazu gehörenden Ländern, bearbeitet von K. A. Engelhard, Dresden/Leipzig 1806
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FLORINI, FRANCISCI PHILIPPI: Oeconomus prudens et legalis Oder allgemeiner kluger und Rechtsverständiger Hauß-Vatter, Nürnberg-Frankfurt-Leipzig, 1750
GERLICH, ALOIS (HG.): Weinbau, Weinhandel und Weinkultur – Sechstes Alzeyer Kolloquium, Steiner Verlag, Stuttgart 1993
GÜNTZ, MAX: Handbuch der Landwirtschaftliche Literatur, Teil I, II, Hugo Voigt, Leipzig 1897; Teil III
H. A. F.: Oeconomische Abhandlung von gründlich bessern und einträglichern Weinbergsbau, Dreßden 1765
JÖCHER, CHRISTIAN GOTTLIEB: Allgemeines Gelehrten-Lexikon, Fortsetzung und Ergänzung von J. G. Adelung, Bd. 3. 1810
KAEMMEL, OTTO: Sächsische Geschichte, in der Überarbeitung von Agatha und Manfred Kobuch, Dresden, 6. Aufl. 1999
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KÜHNEL, HARRY (HG): Alltag im Spätmittelater, Graz-Wien-Köln, 1984
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LILIE, MORITZ: Chronik der die Parochie Kötzschenbroda bildenden Lößnitzortschaften, Erste Lieferung, S. 23 ff., Ziegners Buchdruckerei, Kötzschenroda 1892
MERKEL, D. J.: Erdbeschreibung von Kursachsen und den iezt dazu gehörenden Ländern, Fünfter Band, Dritte Auflage, bearbeitet von Karl August Engelhardt, Dresden, 1806
OERTEL, G.: Zur Geschichte des Weinbaus in Sachsen, in: Wissenschaftliche Beilage der Leipziger Zeitung, No 21, Mittwoch 14. März 1888, S. 121-122
PARDUN, HELMER: Vereine, Genossenschaften und Hobbywinzer. Seit über 200 Jahren Garanten für das Überleben des Weinbaus im nördlichen Europa, in: Fehling/Pardun, 1998, S.123-137
PARDUN, HELMER: Gedrängte Darstellung der Chronologie und Geschichte der Sächsischen Weinbau-Gesellschaft von 1799 und ihre Stellung in der historischen Entwicklung des sächsischen Weinbaus, Teil 1 von 2, in: Meißner Wein & Winzer Kurier, Ausgabe 2/2000
PARDUN, HELMER: Probieren Sie Sachsen. Ein Brevier sächsischer Weinkultur und Küchentraditionen; Kleines Wein-, Koch- und Lesebuch, Radebeul 2001
PFEIFER, WOLFGANG (HG.): Etymologisches Wörterbuch, Akademie Verlag, Berlin 1993
REHSCHUH, GÜNTHER R.: Johann Paul Knohllen, Legende und Wirklichkeit, Zur Geschichte der Lößnitz im 17. Jahrhundert, in: Die Vorschau, Heft 11, 1961, Teil 1, S. 1-5; Teil 2, S. 12-14
REUTER, CURT: Aus dem Leben der Winzer und Bauern, Radebeul Monographien zur Geschichte der Stadt, H. 10, o. J.
ROHR, JULIUS BERNHARD VON: Vollständiges Hauswirth-schafftsbuch, Leipzig 1722
RÜHLE, GÜNTER: Sächsische Weinbergs-Ordnung von 1588, in: Deutsches Weinbaujahrbuch 1996, 47. Jg., Waldkirch 1996
SCHLIEßER, LISELOTTE: Für diesen und weiter Hinweise zu diesem Text danke ich der Leiterin i. R. des des Radebeuler Stadtarchivs Lieselotte Schließer herzlich.
SCHUBERT, H. W.: Der Weinbau in der, den Marktflecken Kötzschenbroda, nebst Dörfchen Fürstenhain, die Hof- und Niederlößnitz, Nauendorf, Zitschewig und Lindenau umfassenden Parochie Kötzschenbroda nach Alter, Rufe und Umfange, nebst historischen Notizen über den Königl. Sächs. Weinbau überhaupt, und über die Rebenkultur im Meißnischen insbesondere. Ein Beitrag (und Probeheft) zur Chronik derselben Parochie. Meist aus urkundlichen Nachrichten dargestellt vom Königl. Sächs. wirkl. Commissionsrathe H. W. Schubert, Dresden 1862
SCHRUTH, ADOLF: Paul Knohll und die Altlößnitzer Winzer, in: Die Elbaue - Blätter für sächsische Heimatkunde – Beilage zum General Anzeiger, Nr. 20, 4. Jahrgang, Oktober 1927
SCHRUTH, ADOLF: Johann Paul Knohll, Kurfürstlicher Bergschreiber in Hoflößnitz, in: Die Elbaue - Blätter für sächsische Heimatkunde – Beilage zum General Anzeiger, 17. Jg. Nr. 2, Februar 1940
SCHRUTH, ADOLF: Unveröffentlichte Manuskriptensammlung von einigen seiner Arbeiten, ohne Titel, ohne Jahr, in: Stadtarchiv Radebeul, Signatur S 15-04
SCHUMANN, AUGUST: Vollständiges Staats- Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, hier: Sechster Band, Zwickau 1819
SEYFERT, WILH. LEOP. (HG.): Der allgemeine und aufrichtige Sachsenfreund. Sachsen sonst und jetzt, Monatliche Beiträge für häusliche und vaterländische Wohlfahrt und zur Erholung am Feierabende, Leipzig 1831, hier II. Jg., H. 3 und 4, März und April 1831
TRAPP, WOLFGANG: Kleines Handbuch der Maße, Zahlen und Gewichte und der Zeitrechnung, Stuttgart 1998
TRAPP, WOLFGANG: Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschlad, Stuttgart 1999
VOLK, OTTO: Weinbau und Weinabsatz im späten Mittelalter; Forschungsstand und Forschungsprobleme, in: Gerlich, 1993
WAAS, ADOLF: Der Mensch im deutschen Mittelalter, Graz-Köln, 1964WEBER, KARL VON: Zur Geschichte des Weinbaues in Sachsen, in: Archiv für die Sächsische Geschichte, Zehnter Band, Leipzig 1872, S. 1-38
WEINBERGS-ORDNUNG. Churfürstlich Sächsische Weinbergs-Ordnung /1588 von Christian, Hertzog zu Sachsen, in: Corpus novum Saxonicum, Bd. 3, Dresden 1660, S. 134-137
WEINHOLD, RUDOLF: Winzeraufzüge. Repräsentationsformen im sächsischen Weinbau vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, in: Deutsches Jahrbuch für Volkskunde, 1965
WEINHOLD, RUDOLF: Winzerarbeit an Elbe, Saale und Unstrut, Berlin 1973Wuttke: Robert: Die Bevölkerung – Stand und Wachstum, in Wuttke, R., Dresden 1900
Wuttke, Robert (Hg.): Sächsische Volkskunde, Schönfeld´s Verlagsbuchhandlung, Dresden 1900
ZIEGER, REINHOLD: Illustrierter Führer durch die Lößnitz-Ortschaften das ”Sächsische Nizza” und Umgebung mit Moritzburg, Meißen, Dresden nebst Chronik dieser Orte, Druck und Verlag Sächsische Versand-Druckerei Reinhold Zieger, Radebeul o. J. (vermutl. 1909/10)

Buch 12: Johann Paul Knohll – ein Leben für den Weinbau

Johann Paul Knohll – ein Leben, Wirken und Werken für die Welt des sächsischen Weinbaus

Wer war Johann Paul Knohll? Etliche Autoren haben, wie in unserem Text gezeigt, Antworten darauf versucht und Einschätzungen dazu gegeben. Was an dieser Stelle festzustellen bleibt, ist: Johann Paul Knohll hat frühzeitig ein beachtliches, wissenschaftliches landwirtschaftliches Lehrbuch über Weinbau geschrieben. Er hat darüber hinaus aber auch ein Buch bester Tradition des 16. und 17. Jahrhunderts der speziellen Hausväterliteratur geschrieben, denn gemäß dem oft übersehenen Untertitel heißt es ”Allen Hauß-Vätern / so mit dergleichen zu thun / besitzen / umgehen / sich gebrauchen / und darvon nehren / zu einen sonderbaren Nutzen und Besten” und im Text selbst werden wiederholt die fürstlichen und bürgerlichen Bergherren und Hausväter adressiert.

Er wollte gerade ihnen zu ihrem eigenen Nutzen durch die ausführliche Kommentierung der konventionellen Arbeiten die Augen für die persönliche Kontrollierung aller Weinbergsarbeiten nach der vorgeschriebenen ”Weingebürgs-Ordnung” von 1588 öffnen und nahelegen - vergeblich. Die bürgerlichen Bergherren und fürstlichen Weinbergsbesitzer mögen es ihm gedankt oder milde nachgesehen haben, die hiesigen Winzer haben es ihm nie verziehen. Knohlls selbstgewähltes literarisches Lößnitz-Los lag spätestens ab 1667 zwischen Pflicht und Prügel. Er hatte, zerrieben zwischen den Profit- und Pläsierwünschen der Weinbergseigner einerseits, der Plackerei und den Plagen der Weinbergsarbeiter andererseits und einer bereits am fernen Horizont wetterleuchtenden Degeneration und Dekadenz im sächsischen Weinbau allerseits, nie eine Chance zu gewinnen.

Johann Paul Knohll war ein ordentlicher und ordnungsliebender Bau- und Bergschreiber, in der Hoflößnitz an einem eher ruhig gelegenen Ort, allerdings zu unordentlichen und in Unordnung geratenen Zeit- und Zahlungs-, mit ebensolchen Organisations- und Arbeitsverhältnissen. Er hatte etwas, was bis heute noch nicht ineinander aufgehen kann: er war theoretisch studiert, praktisch fundiert, professionell versiert, persönlich engagiert und – politisch lästig. Nach dem Regel- und Sprachverständnis des seit dem 11. Jahrhundert an den europäischen Fürstenhöfen eingeführten Schachspiels war er wohl mit der landesherrlich verfügten Versetzung aus seinem Lößnitzer Wirkungskreis im Wortsinne ein ”Bauernopfer”.

Was spätestens an der Wende des 17. zum 18. Jahrhundert, nach den ausführlichen Verordnungen und Einlassungen der Weinbergsordnung, sowie Dehn-Rothenfelsers und Knohlls Fachbüchern, für den sächsischen Weinbau festzustellen gilt, ”sind wirtschaftliche, weinbauliche und wissenschaftliche Widersprüche zwischen einerseits eines vorhandenen Bestandes progressiver Weinbaupublikationen für die Theorie und andererseits ihre tatsächliche unprofessionelle Vermittlung und Verwendung in der Praxis, die zusätzlich durch staatliche, ständische und struktuerelle Widerstände paralysiert ist.” Was zu erwarten gewesen wäre, als resultierende Reaktion auf den permanenten Rückgang, die Rückständigkeit und auch Rücksichtslosigkeit im sächsischen Weinbau jener Zeit, wäre ein Ruck zur Rückkehr zu Initiativen und Impulsen gewesen, die Herz, Hirn und Hand aller am, im und vom Weinbau Beteiligten und Betroffenen hätten aktivieren können (PARDUN, 2000).

Aber dieser Ruck ließ immer wieder auf sich warten, bis nach 1870 irgendwann als äußeres Ereignis die Reblaus auch in Sachsen rücksischtslos an die Wurzeln des Weinbaus ging. Erst die allgemeine Einsicht der Winzer, daß dies das gänzliche Aus des sächsischen Weinbaues bedeuten dürfte, brachte eine Wende.

Der allmählich Aufschwung bis zum heutigen Tage im sächsischen Weinbau setzte erst wieder nach 1910 mit kontinuierlicher Entwicklung und schrittweisen Erfolgen ein (FEHLING/PARDUN, 1998). Heute wird in Sachsen auf rund 450 Hektar Anbaufläche und auf einer Länge von etwa 60 km rechts und links der Elbe Weinbau betrieben. Sachsen ist das 13. bestimmte Anbaugebiet Deutschlands. Weinbau in Sachsen ist ein Bestandteil der Landschaft, von Kunst und Kultur und eine Stütze von Wirtschaft, Handel, Gewerbe, Gastronomie, Hotellerie und Touristik. Sächsischer Wein hat sich in der deutschen und europäischen Vielfalt auf hohem Niveau sein Ansehen und seinen Platz zurück erobert.

Buch 11: Wenige Ausgaben noch auffindbar

Wenige Originale der einzelnen Ausgaben noch auffindbar

Mehr als 333 Jahre nach Johann Paul Knohlls Erstveröffentlichung seines ”Klein Vinicultur-Büchleins” gibt es nach den vorliegenden Recherchen in Sachsen noch ganze vier Exemplare der Originalausgabe.

Insgesamt vier Veröffentlichungszeitpunkte mit mehr oder weniger Bezug auf das Original hat es gegeben, 1667, 1700, 1711 und einen Neusatz von 1848. Sie haben bei der Abfassung dieses Beitrags zur Biographie des Hoflößnitzer Bau- und Bergschreibers als Druckwerke zur Einsicht vorgelegen.

Von den noch vorhandenen Originalen befinden sich zwei im Bestand der Sächsischen Landes- und Universitätsbiblitohek Dresden, davon eines zusammengebunden mit Dehn-Rothenfelser ”Weinbaw-Buch” von 1629 und zur Lektüre im Lesesaal ausleihbar, eine zweite muß erst buchbinderisch bearbeitet werden, ehe sie aus deren Raritäten-Sammlung wieder vorgelegt werden kann. Zwei weitere gut erhaltene Exemplare befinden sich in Privatbesitz, eines im Radebeuler ”Buch- und Graphikkabinett” und eines in einem Privathaushalt, der sein Exemplar als Vorlage für diesen Artikel zur Verfügung stellte.

Die Ausgabe von 1700 befindet sich in der Landes- und Universitätsbibliothek Halle, die von 1711 in der Universitätsbibliothek Tübingen, die Ausgabe von 1848 in der Tharandter forstwirtschaftlichen Fachbibliothek der Technischen Universität Dresden.

Buch 10: Johann Paul Knohll - in Reimen und Rankünen

Johann Paul Knohll - in Reimen und Rankünen

Der im Vinicultur-Büchlein abgedruckte und in diesem Reprint wiedergegebene Kupferstich zeigt die unter Churfürst Johann Georg I. gegen 1650 grundgelegte und von Baumeister Ezechiel Eckart ausgeführte Hoflößnitz etwa um das Entstehungsjahr des ”Vinicultur-Büchleins”, also 1667. Rechts im Bild sind noch zu sehen der Fachwerksbau des Bergverwalters, ein turmartiges Wasserhäuschen und dazwischen die alte, geräumige Presse, die am 10. Februar 1824 abbrannte und durch die heutigen Gebäude ersetzt wurde (REHSCHUH, 1961).

Bilder oder Portraits vom Bau- und Bergschreiber gibt es keine. Im heutigen Weinmuseum Hoflößnitz hängt das Portrait eines mit ausladendem Federbarrett geschmückten fröhlichen Zechers mit tönerner Pfeife und gläsernem Trinkhorn. ”Johann Paul Knohll” steht darunter. Aber das muß ein später nachempfundenes Gemälde sein, keinesfalls ist es aus der Zeit während der Anstellung des Bau- und Bergschreibers vor Ort, denn Tonpfeife und Trinkgefäß sind typische Zeichen aus einer Vorstellungswelt, die über ein Jahrhundert später vorherrscht und auf der Rückseite des Bildes soll die Jahreszahl 1790 vermerkt sein (SCHLIEßER, 1999). Es gab einst ein Konterfei des Berg- und Bauschreibers, das im alten Preßhaus hing (ENGELHARD, 1806; SCHUMANN, 1819). Das aber ging samt Portrait bei einem Brand 1824 total in Flammen auf.

Dreimal ist Johann Paul Knohll in den Jahren seiner kurfürstlichen Dienstzeit 1667 bis 1672 in Versform und mit Reimen belobigt oder belacht worden, zweimal davon hat er einen “vollen Strauß dieser strohenen Pathetik” abbekommen, wie Weinhold (WEINHOLD, 1956) die liebedienernden und lobhudelnden Inhalte jener Verse und Lieder apostrophiert, die seit Mitte des 18. Jahrhunderts allgemeiner Bestandteil bei öffentlichen Veranstaltungen und Umzügen sind.

Zum ersten verewigte sich der Churf. S. Bibliothecarius David Schirmer auf den Anfangsseiten im “Vinicultur-Büchlein”mit einem bereits angesprochenen “Sonnet”:

“Du thust /mein Knohlle wol / daß Du Dich niedersetzest /Und schreibest uns ein
Buch / das uns den Weinbau lehrt...Ich seh den Bacchus Dir schon winden einen
Krantz /Der Dich erquicken soll / wenn Deiner Sonne Glantz /Dir schöner auff
wird gehen. Fahr fort und hau die Reben /Es wird manch Weinbergs-Herr dafür Dir
Dank noch geben.Wie aber / spricht der Neid / krieg ich hier auch mein
Theil?Auff einen harten Klotz gehört ein harter Keil.”

Posthum wurde J. P. K. zweitens musikalisch gelobt beim Winzerfest der Weinbau-Gesellschaft im Königreich Sachsen am 25. October 1840. Zur Melodie der Hymne “Freude schöner Götterfunken” intonierten einige Sassen der Lößnitzberge samt Chor bei falschem Vornamen und veränderter Amtsbezeichnung im “Gruß zum Winzerfeste”:“Peter Knoll´s auch, der vor ZeitenBergvogt in Hof-Lößnitz, denkt,Reben zog er an Geleiten,Hat den Weinstock brav gesenkt,Schnitt das Tragreis auf vier Augen,Räumt und pfählt den Mutterstock,Ließ den Karst, die Schaufel brauchen,Heften und verhau´n den Stock.Chor: Sachsens ganze WinzergildeRufe dem Altmeister Hoch!Bringt ihm Traubenopfer noch,Kränzt mit Weinlaub Ihn im Bilde.”

Zum dritten schildert Weinhold (WEINHOLD, 1965) Inhalt und Hergang einer öffentliche Aufführung eines Reimpoems nach einer “Dichtung” des Verfasser David Schirmer, seit 1656 kurfürstlicher Bibliothekar und auch Verfasser des “Sonnets” im “Vinicultur-Büchlein”. Der Text mit direktem Bezug auf Knohll und sein Weinbaubuch wurde in Szene gesetzt im Februar 1672 im riesigen Saal des Dresdner Schlosses während eines Balletts über die vier Jahreszeiten. Dem Herbst schließen sich dabei drei “volle” Winzer an, dargestellt durch den Kammerherrn und Oberschenken Chr. Ditterich von Bose, den kurfürstlichen Tanzmeister Carl du Mesniel und den fürstlich hallischen Tanzmeister La Marche, die in Mundart folgendes Reimgespräch führen:
”Glück zu lieber Nobber Jäckel. Nu wie hat der Most geschmäckt?Ha ech mech nech
in den Ding su zesoffen / daß der´s knäckt /Und der liebe Hirse-Pappe möchte mer
meinen Panzsch so pausenDaß ich kann genä-genawe mein Geschlinck in Hosen
hausenU aber loß och immär soyn / ist doch itzo unsre Zit.Dirme wärse kann su
han / nähme se ju seit lätge mitSeimer nech durchs gantze Johr steite mit der
Arbt geschorenDaß ich’s och am Jambtge ha of mei Cretz / mei Blut
verschworenMech zur Ruhe zu begän. Selts nur Eener darüm thun /Daß man für den den teufels-Städtern kan nech ungescholten ruhn /Müßen mer mer (!) armen Wüntzer uns nicht steide lassen schältenDiebe und och Ihebrecher / ja die Kinger sillens entgelten /Und das währt jä schmorgst und obends / wen mer in die Stadt nein gehenWen mer Hacken, Sencken, Brächen, Lesen, Decken und of ziehnItze woln mer das geschmahle weg und uns andr arden setzenUnd am lieben Braantel Wein / Bruder Mierten / fein ärgetzen /Nu s´gieht of Gesundheit hin Vater Bachs und seiner Fra. Je ä Schelme där nech Seifft / bis mer werden alt / und gra.”

(“Glück zu lieber Nachbar Jäckel. Nu, wie hat der Most geschmeckt?-Hab ich mich nicht damit so besoffen, daß es kracht, und der liebe Hirse-Papp (Brei) mir meinen Bauch so aufbläht, daß ich kaum mein Geschlinck (= Geschlenkere, Geschleuder, Gedärm ?) in den Hosen unterbringen kann, laß es immer sein wie´s ist, ist doch jetzte unsere Zeit.-Darum wer sie so kann haben, nehme sie (ju seit lätge) mit. Sind wir nicht durchs ganze Jahr stets mit Arbeit belästigt (gequält), daß ich auch am Jahrmarkt hab´ auf mein Kreutz, mein Blut geschworen, mich zur Ruhe zu begeben. Sollts nur einer darum tun, weil man für den Teufels-Städter sowieso nicht ohne Schelten ruhen kann. Müssen wir, wir(!) armen Winzer uns nicht ständig beschimpfen lassen als Diebe und auch Ehebrecher, selbst die Kinder sollen´s büßen, und so geht´s ja von morgens bis abends, wenn wir in die Stadt hinein gehen, wenn wir Hacken, Senken, Brechen, Lesen Decken und Aufziehn.-Jetzt wollen wir das Geschimpfe (Geschmähe, Beleidigung) vergessen und uns auf die Erde setzen und am lieben Brandwein, Bruder Langsam (Märten = Mischmasch, Trödelei usw., mögliche Bedeutung siehe oben unter “laue Märten”), fein ergötzen. Das geht auf die Gesundheit von Vater Bacchus und seiner Frau, der sei ein Schelm, der nicht säuft bis wir alt sind und grau.”)

In diesem Text wird auf all jene Vor- und Anwürfe der Liederlichkeiten, Untugenden und Unmoral der damaligen Winzer zum Schaden ihrer Bergherren angespielt, die Johann Paul Knohll den Rebleuten vorwirft. “So nimmt es nicht wunder”, kommentiert Weinhold den Grundton dieses Schwankes für Adelskreise, daß dieses Poem auf den “dummen, ungehobelten, freß- und trunksüchtigen Bauern” vom Lande abzielt.

Daß man Johann Paul Knohll gerade im Jahre seiner ungnädigen Versetzung von der Hoflößnitz nach Schulpforta 1672 in einer als “Rüpelspiel” benannten Form eines allegorischen Bühnenstück auftreten läßt, zeigt, daß sein Auftritt und Abgang in den fünf Jahren seiner Tätigkeit in der Hoflönitz doch ein paar gesellschaftliche Schleifspuren im höfischen Leben gezeitigt und eine gewisse Betroffenheit auch bei den adligen Weinbergsbesitzern und Weinfreunden hinterlassen hatte.

Buch 9: Knohlls ”Vinicultur-Büchlein” – die verschiedenen Veröffentlichungen

Knohlls ”Vinicultur-Büchlein” – die verschiedenen Veröffentlichungen

Insgesamt erfuhr Knohlls ”Klein Vinicultur-Büchlein” vier Auflagen, von denen die drei noch vorgefundenen Exemplare des Originals von 1667, weitere zwei von fremder Hand ergänzte aus dem Jahre 1700 und 1711 und eine ”neu durchgesehene” Ausgabe aus dem Jahre 1848 im Rahmen der Recherchen zu dem vorliegenden Artikel eingesehen werden konnten.

Die Originale sind von Nachdrucken schnell zu unterschieden, weil sich in die Ausgabe von 1667 im Kolumnentitel der Seite 69 ein kleiner Satzfehler eingeschlichen hat: hier wurde aus ”Vom Anbau eines Neu-Landes zum Weinberge” ein ”Weiberg”. Die Dresdner Ausgaben von 1700 und 1711 im Verlag von Johann Jacob Wincklern, in dem Texte von Knohll wieder abgedruckt werden – das läßt sich erkennen an den Initialen, die das Ende der jeweiligen Einführung mit ”J. P. K.” zeichnet -, hatten aber bereits einen anderen Titel und einen erfundenen Autorennamen: ”Der Curiöse und offenherzige Wein-Arzt. Das ist allerhand bewährte Mittel / wie der Wein von der Kelter an sorgfältig zu warten / beständig gut zu erhalten sey. Allen Hauß-Vätern und Müttern mitgetheilet von Sincero Philalete”. Nocheinmal mit erweitertem Inhalt erscheint die Ausgabe von 1711, ebenfalls bei Johann Jacob Wincklern in Dresden. Diesmal heißt der Titel: ”Kurtze Beschreibung und Unterricht des Wein-Baues...Nebst einem Offenhertzigen Wein-arzt...und mit einer Baumschule vermehret”.

Mit der Ausgabe von 1700 unter Verwendung von Knohllschen Weinbautexten, in deren Buchtitel jedoch ein ”Offenherziger Wein-Arzt” unter dem Autorenpseudonym Sincerus Philaletes als Verfasser angekündigt ist – in viele Fällen wurde zu jener Zeit versucht, durch Beigebung eines latinisierten Autorennamens das Werk seriöser, wissenschaftlich und damit besser verkäuflich zu machen -, erhält Johann Paul Knohll, der belesene aber bodenständige Bau- und Bergschreiber, prompt seine höheren wissenschaftlichen Weihen. Gegen die Weiterverwertung von Texten, deren Ausschlachtung oder Veränderung durch Kompilatoren, Plagiatoren oder Verleger, konnten ihre vormaligen Original-Autoren vor etwa 1800, bis sich das Urheberrecht, in England allmählich festgeschrieben, nach und nach über andere europäische Länder ausdehnte und Anwendung fand, nichts unternehmen.

Keiner von ihnen vermochte zu verhindern, daß populäre Passagen an Dutzenden von Orten und zu unendlichen Malen ohne Kenntnis der Urheber original oder bearbeitet nachgedruckt wurden. Bereits das 1714 in Chemnitz erscheinende Werk ”Unvorgreifliches Sentiment von dem elenden Zustand unterschiedener Kinder und erwachsener Personen in St. Annaberg”, das ebenfalls von einem Sincerus Philaletes verfaßt ist, und das von der mißlichen sozialen, psychologischen und medizinischen Lage bestimmter Personengruppen in dem angegeben Ort handelt, wird in Bibli-othekskatalogen bis heute Johann Paul Knohll und dessen angeblichen Pseudonym Sinc. Phil., zugeschrieben. Dieser kann aber diese Schrift kaum verfaßt haben. Erstens lebte er zu diesem Zeitpunkt vermutlich bereits nicht mehr, ansonsten wäre er um die 85 bis 90 Jahre alt gewesen, zweitens ist er mutmaßlich zeitlenbens nie mit Chem-nitz, seiner Umgebung und deren Bürgern in Berührung gekommen, drittens ist der Text gespickt mit lateinischen und medizinischen Partituren, die niemals zur Bildung, Ausbildung und dem Wirkungsfeld Knohlls gehört haben.

Die nachweislich fälschliche namentliche Wahlverwandschaft setzt sich von damals bis heute fort: 1906 ist sie im ”Deutschen Pseudonymen-Lexikon” zu finden, 1963 im ”General Catalogue of Printed Books” des British Museum in London und ebenso in der 1988er Ausgabe der ”Bibliographie des deutschen Weines”.Die 1848er Ausgabe des ”Klein Vinicultur-Büchlein” wurde von dem Mitglied der Sächsischen Weinbaugesellschaft, Dr. E. V. Dietrich, eingerichtet, von ihm ”aufs neue durchgesehen und mit einem Vorworte begleitet”. Dieser neu gesetzte Nachdruck ist vollständig von der im Original enthaltenen Abbildung der damaligen Hoflößnitz, von Gotteslob, Fürstenwürdigung und Winzerschelte bereinigt, also um Deckblatt, Dedicatio, Vorrede und Zusatz gekürzt. Zwar hat Dietrich ”die kräftige derbe Sprache Paul Knohlls beibehalten. Wohl aber mußte die Vorrede, die sich größtenteils um persönliches Interesse drehte, eine gänzliche Umgestaltung erfahren”, und zwar in der Form, daß von den 60 Seiten Vorspann - das macht von den gesamten 245 Seiten des Originals genau ein Viertel aus - etwa sieben Seiten in das neue Vorwort von Dietrich eingehen. Und dieser Auszug aus der originalen Vorrede wird zu dem Zwecke wiedergegeben, ”nicht etwa um auf unser Winzerland ein übles Licht zu werfen, vielmehr zu augenscheinlicher Überzeugung, wie weit höher er (Knohll) dermalen durch Schulbildung und durch belehrende Einwirkung vieler Bergherren vor den Winzern der Vorzeit steht und wie es nur seine eigene Schuld ist, wenn er in Arbeitsfähigkeit, Tüchtigkeit und Betragen nicht seinem Berufe, der ein ebenso ehrenhafter als nützlicher ist, entspricht”.

Außerdem würdigt E. V. Dietrich in der neu besorgten Ausgabe von 1848 in seinem eigenen Vorwort noch an andere Stelle den J. P. Knohll als ”Begründer einer bessern Weinkultur und Kellerwirthschaft seines Vaterlandes”, um im selben Federstrich festzustellen, daß das Buch Knohlls ein ”Resultat langwierigen sorgsamen Forschens, erprobter Erfahrungen und eines gesunden praktischen Verstandes (ist), der am Ende so weit führt, als selbstgeschaffene Theorien, die von außen glänzen, von innen hohl sind”. Allerdings, so beendigt E. V. Dietrich seine Anmerkungen zu Knohll, bevor er mit einigen Betrachtungen über den Weinbau zu den Zeiten um 1848 seine Vorrede abschließt: ”Der Ruhm bleibt ihm (Knohll), daß er für Sachsen den Grund eines rationellen Weinbaus legte, und die erste Veranlassung gab, daß Weinbergsherren mit eigenen Augen sehen und prüfen konnten.”

In der 1848er Dietrich´sche Wiederauflage des Knohllschen ”Vinicultur-Büchleins” entfallen etliche der Lichtblicke des Originals, die es eigentlich als Monument der weinbaulichen, literarischen und kulturellen Geschichte Sachsens so besonders auszeichneten. Übrig bleibt ein Text des ”Klein Vinicultur-Büchlein”, der, wäre er so ehedem im Original erschienen, lediglich eine sachkundige Auslegung und Anwendung der Churfürstlichen Weinge-bürgs-Ordnung enthalten und als wenig originär und originell kaum für Furore in der zeitgenößischen wie kulturhistorischen Sicht sächsischer Weinbergsarbeit und Weinbauliteratur gesorgt hätte. Bemerkenswert an dieser 1848er Auflage ist der, sonst an anderer Stelle und weiterer Quelle allerdings nicht nochmals zu realisierende Hinweis, daß Johann Paul Knohll ”betagt starb und in Kötzschenbroda begraben liegt”.

Buch 8: Die Entwicklung des Weinbaus nach Knohll


Buch 8: Die Entwicklung des sächsischen Weinbaus nach Knohlls Lößnitzer Zeiten

Mochte es um die Mitte des 17. Jahrhunderts den Weinbergseignern gut und vergnüglich gegangen sein, auch fünfzig Jahre nach Knohlls Weggang aus der Hoflößnitz hatte sich offenbar das Los der Landarbeiter nicht wesentlich gebessert. In einer ”Historischen Parallele zwischen den Jahren 1730 – 1830” schreibt ein ungenannter Autor in ”Der allgemeine und aufrichtige Sachsenfreund”: ”1730. Der Landmann, verarmt durch Steuern, seufzend unter Leistungen aller Art, hart behandelt von Militär, Beamten und Gutsherren, beachtet vom Staat nur als nützliches Lasttier und doch Alles duldend im Stillen, wenn schon oft weinend und seufzend, doch richtig steuernd den letzten Pfennig” (SEYFERT, 1831).

Was sich an der Lage im sächsischen Weinbau seit Knohlls Zeiten in der Hoflößnitz geändert hatte oder nicht, kann man vermuten, wenn es knapp 100 Jahre später in einer ”Oeconomischen Abhandlung von gründlich bessern Weinbergsbau” heißt, was der ”ehemalige Chur Fürstl. Sächsische Berg-Verwalter Knohle...anno 1667 sehr aufrichtig, vernünftig und sowohl deutlich, als wohlmeynend geschrieben, ist itzo denen allerwenigsten Weinbergs-Herrn, geschweige denen Sächsischen größten Theils unverständigen Wintzern, nicht einmal dem Titul nach bekannt, werth und höchst nöthig aber wäre es” (H. A.F., 1765).

1799, zu Zeiten des Entstehens der Sächsischen Weinbau-Gesellschaft, der ersten weinbaulichen Fachvereinigung europaweit (PARDUN, 2000), noch kurz vor ihrer Gründung, gibt es eine treffende Schilderung über den zerrütteten Zustand im sächsischen Weinbau, wenn das spätere Gesellschaftsmitglied Benjamin Gottfried Weinart von Weinartsruh am 7. November 1799 im 50. Stück der ”Dresdner Gelehrten Anzeigen” in einem ”Aufruf an Weinbergsbesitzer” zur Regulierung der ”unschicklichen Aufkündigungs- und Anzugszeiten der Winzer” dokumentiert: ”Bisher waren die Weinberge größtentheils Vergnügungsörter ihrer Besitzer, die dem Winzer die Kultur allein überließen. Dadurch geschah es, daß diese Menschen sich als Eigenthümer in fremden Grundstücken zu seyn glaubten, und sie nach Willkür Nutzen oder Schaden anrichteten. In beiden Fällen war allzeit nach ihrem Dafürhalten die Witterung daran schuld, weil viele Besitzer sich noch nicht die Mühe gegeben hatten, selbst über den vernünftigen Weinbau Betrachtungen anzustellen.”

Weiteres, was sich im Fortgang in den folgenden Jahrzehnten im sächsischen Weinbau getan hat, läßt sich mehr als eineinviertel Jahrhundert später ablesen aus einem zeitgenössischen Bericht von 1830 über den ”Weinbau im Königreich Sachsen in seiner vormaligen und jetzigen Beschaffenheit”, nämlich sehr wenig. Hier heißt es, daß der Weinbau für Sachsen ”nicht unbedeutend” sei, weil er viele tausend Menschen beschäftige, auch noch jenen Boden nutze, wo ohne Weinbau ”wenig oder nichts geerntet werden möchte” weil er selbst weder Schafen noch Ziegen ”dürftige Nahrung gewähren dürfte”, daß er aber eine Menge Geld in Umlauf setzt und die ”Staatscassen direct oder indirect bedeutenden Vortheil vom Weinbau ziehen”.

Allerdings, ”es gehören freilich viele Kenntnisse und mehr Ausdauer dazu, um den Weinbau zu veredeln, als zu irgendeinem anderen landwirtschaftlichen Zweige...Daher sollten solche Versuche von den wissenschaftlichen Gesellschaften ausgehen, welche im Stande sind, nach einem festen Plane einem Ziele entgegenzuarbeiten! Aber dazu gehören Mittel, die jedoch in einem wohlorganisirten Staate, der den Werth solcher Institute erkennt, nie fehlen werden”. Es sei aber derzeit so, daß sich ”der sächsische Weinbau zwar erhielt, aber in einem Zustand der Lethargie, in dem er auf uns gekommen ist”. Wer dies am 21. Juli 1830 der Versammlung der 1799 gegründeten Königl. Sächs. Weinbau-Gesellschaft vorträgt, ist ihr damaliger Director, Oberforstmeister Henning-August von Bredow (VON BREDOW, 1845).Und er fährt fort, zuvörderst müßten etliche Mängel aufgedeckt und behoben werden, die derzeitig der Verbesserung des Weinbaus in Sachsen noch entgegenstehen. Als solche Fehler benennt der Vortragende folgende: Auswahl von Anbausorten und Rebschnitt immer noch unter eher quantitativen als qualitativen Ergebnisgesichts-punkten; übermäßige und ungebührliche Absenkung von Stöcken zur Fortpflanzung von Reben und dadurch deren schleichende Erkrankung; zu schnelle, unzeitige und ungenaue Verrichtung der Weinbergsarbeiten; zu frühzeitige und übereilte Ernte der Trauben; keine Aussonderung von gutem und schlechterem Lesegut zur getrennten Weiterverwendung; gemeinsame Verarbeitung aller Trauben untereinander statt Kelterung einzelner oder vereinbarer Sorten; mangelnde Maßnahmen der Verbesserung von Mosten aus nicht so guten Jahrgängen; allgemeine Unkenntnis und Vernachlässigung von Most- und Weinbehandlung.

Noch zehn Jahre später, schildert der auf von Bredow folgende Director der Weinbaugesellschaft Georg Heinrich von Carlowitz (VON CARLOWITZ, 1840) in der Schrift zum Winzerfest in Radebeul eindringlich, wie ein Emporkommen des Weinbaus in Sachsen befördert werden solle, was dem bisher hinderlich gewesen war und wer dies nun bewerkstelligen solle: ”Wenn nun nach den oben dargestellten Resultaten mehrerer, obschon zum Theil ungünstigen Jahre hervorgeht, daß der sächsische Weinbau in so vielfacher Beziehung einer Belebung würdig ist”, brauche es aber besonderer Anstrengungen, da ein großer Teil der Weinberge – 1840, vierzig Jahre nach Gründung der Weinbaugesellschaft und 170 Jahre nach Knohll – immer noch ”allein der willkürlichen Behandlung der Winzer nach einer älteren Culturmethode überlassen” sei, einem Weinbau ”jener Leute” also, die ”ohne Sinn und Nachdenken ihre Weinberge so bestellen, wie es ihre Väter und Großväter gethan haben”. Diese Verfahren, genannt ”Schlendrian, welcher der Vater zweier Töchter, der Faulheit und der Armut” ist, kann nicht von einfachen Winzer allein zu beheben erwartet werden, vielmehr müssen ”wir, die durch Schriften und eigne Forschungen gebildeten und wissenschaftlichen, durch Beobachtung anderer Länder belehrten Männer diese Belehrung durch Wort und Beispiel mit festem Willen unternehmen”, um damit dem Weinbau ”das Beispiel thätiger patriotischer Durchführung der nöthigen Verbesserungen, das lebendige Anschauen einer bessern Cultur” zu gewähren.

Bei den späteren, nach Knohlls Zeit schreibenden Autoren zum sächsischen Weinbau, wie z. B. bei Heinrich August Ossenfelders ”Vom Weinbaue in den Chur-sächsischen Landen” von 1771, erscheint Knohlls Vini-cultur-Büchlein im ”Verzeichnis einiger Bücher vom Weinbaue”, darunter in ”Vom Weinbau, nach dieser Landesart von Meißen bis Pirna”, 1626; A. Heynemanns ”Des edlen Weinstocks Anbau, Vermehrung und Arbeiten”, Dresden, 1712; ”Oeconomische Abhandlung zum gründlich bessern und einträglichen Weinbergsbau” , von H. A. F., Dresden,1765. Knohll ist hier mit seinem ”Vinicultur-Büchlein auf die Weingebürgsordnung Churfürstens zu Sachsen, Christiani I., gegründet” Dresden 1667 erwähnt, mit dem Zusatz weiterer Erscheinungstermine ”dann 1699, und mit einem offenherzigen Wein-arzte vermehrt, 1711”.

In einem Übersichtsartikel ”Zur Geschichte des Weinbaues in Sachsen” schreibt G. Oertel 1888 (OERTEL, 1888; vgl. auch LILIE, 1885) in der Beilage zur Leipziger Zeitung, daß das 1667 aus der Feder Knohlls erschienene ”Vinicultur-Büchlein” gegenüber dem 1629 veröffentlichten ”Weinbaubuch” des Dehn von Rothenfelser ”noch sorgfältiger durchgearbeitet ist”. Zwar seien beide Bücher ”Zeugnisse wissenschaftlichen Strebens” auf dem Gebiete des Weinbaus. Knohll gilt als ”entschieden ein tüchtiger Kenner des Weinbaues und der einschlägigen Literatur” und so sei es verständlich, daß sein Buch ”bei Hofe und im Lande” eine günstige Aufnahme fand.

Donnerstag, 11. Oktober 2007

Buch 7: Die Weinbergsordnung von 1588


Die Weinbergsordnung von 1588 als Grundlage des systematischen Weinbaus

Die Grundlage für Dehn-Rothenfelsers und Knohlls Facharbeiten zum sächsischen Weinbau sind die 23 grundsätzlichen Weinbergsarbeiten, die im Jahresverlauf ausgeführt werden müssen, wobei Nebenarbeiten wie das Herstellen, Setzen und Stapeln von Pfahlhaufen, noch keine Rolle spielen (RÜHLE, 1996). Als 24. Arbeit ist das nicht alle Jahre vorkommende Steineräumen eingefügt. Und diese Arbeiten waren gesetzlich festgeschrieben in der sächsischen ”Weinbergs-Ordnung” von 1588.

Vermutlich schon unter Kurfürst August von Sachverständigen ausgearbeitet, erließ Kurfürst Christian I. am 23. April 1588 per Gesetzt diese ”Sächsische Weinbergsordnung”, die für die nächsten Jahrzehnte zumindest für den landesherrlichen Weinbau einen großen Aufschwung bedeuteten. Die von Churfürst Christian I. (1560-1591) am Sonnabend, dem 23. April 1588, gegebene Weinbergs-Ordnung ”Von Weinbergs-Sachen” ist zwar nicht die älteste ihrer Art aber die früheste, erste und damals umfassendste landesherrschaftliche Verordnung für die ganzjährige Bearbeitung, Pflege und Erhaltung eines Weinberges mit 23 Aufgaben im Gebiet zwischen, Elbe, Saale und Oder (COBUR-GER, 1998; WEINHOLD, 1973).

Systematisch sollen die Arbeiten ”zur rechten Zeit, wenn der Frost nachgelassen, um Gregorij”, also ab dem 12. März, beginnen. Seinen Ursprung hat diese Weinbergsordnung darin, daß Christian I. erhebliche Mängel in der Bearbeitung der Weingebirge und große Verluste bei der Ernte beklagte. Um ”solchen Unrath in unserem Weingebirge” abzuschaffen, sei diese Ordnung erlassen, nach der sich ”unsere Amptleute, Verwaltere, Amts Befehlshabere, Voigte, Winzere und andere Handarbeiter gehorsomlich verhalten” sollten. Alle Ämter, in denen kurfürstliche Weinberge lagen, erhielten eine Abschrift der Ordnung, die den Voigten und Winzern vorzulesen waren mit der Ermahnung, die Vorschriften ”durchaus in allen Puncten und Articuln...getreulich nachzusetzen”.

Es gab in anderen Teilen Deutschlands bereits früher Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Verfügung über die Weinbergsarbeiten – 741 und 744 Lex Baiuvariorum, 1587 Brandenburgische Wein-Meister-Ordnung – aber in ihrer Genauigkeit, Deutlichkeit und Planmäßigkeit der über das Jahr zur Bearbeitung, Pflege und Erhaltung der Weinberge zu verrichtenden Arbeiten war die sächsische die sachkundigste, umfänglichste und ausführlichste. Sie brachte zwar gegenüber dem in den vorangegangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten nach und nach angesammelten und eingesetzten und in west- und südwestdeutschen Ordnungen aufgeschriebenen Wissen zur Weinbergsbearbeitung keine wesentlichen Neuerungen. Aber ihr besonderer Wert liegt in der Sammlung, Sicherung und Summierung der bis dahin vorhandenen Erkenntnisse, Erfahrungen und Ergebnisse zur Verbesserung des Weinbaus und sie fanden ihre Fortführung in dem im Jahre 1629 in Leipzig von Ernst Abraham Dehn-Rothfelser herausgegebenen ”Schön Weinbaw-Buch” und Johann Paul Knohlls ”Klein Vinicultur-Büchlein” von 1667, was zu einer rationelleren Weinkultur und besserem theoretisch-praktischem Verständnis in der Anwendung der Weinbergs-Ordnung führte (VON WEBER, 1872).

Hatte die Weinbergsordnung von 1588 Maßstäbe für die Pflege des Weinbergs bis weit ins 19. Jahrhundert hinein gesetzt, so brachten kleinere Reformen dieser Ordnung in der Abänderung einzelner Punkte in der Folgezeit wenig Zugewinn. Wichtiger erschien da eine Neuerung in den Lößnitzer Weinbergen, die der aus Württemberg stammende Dr. Martin Aichmann einführte: die Pflanzung der Stöcke in ”Zeilen” nach Württemberger Muster. Ein Teil der Lößnitzer Weinberge wurden so eingerichtet, wie es der zu Beginn des 17. Jahrhunderts in kursächsische Dienste getretene Dr. Aichmann zunächst in seinem, ihm vom Kurfürsten geschenkten Weinberg bei Cossebaude erfolgreich praktizierte.

Anfänglicht war der Württemberger einer der vier Assessoren, die zu einem am 27. Januar 1607 neu geschaffenen Oberkonsistorium gehörten, wurde aber bald von den ”Consistorial- und geistlichen” Diensten vollständig dispensiert, weil der Kurfürst häufig seinen Rat suchte, ihm die ”gantz beschwerlichen Cammer-gerichtssachen” überantwortete und ”entlich die Vorsoge und Bestellung unserer Weingebirge aufgetragen” hatte (BESCHORNER, 1904). Der Zeilenbau wurde zunächst in den Cossebauder Dominialweinbergen, ab 1621 auch in der Hoflößnitz in bestimmten Teilen eingeführt. Die Einrichtung der ”Württemberger Weinberge” oblag zunächst ab 1622 dem Winzer Hans Jacob Landeisen, der mit dem Winzer Andreas Horn bereits in Cossebaude tätig gewesen war, ab 1623 entweder Jacob Hippe oder Jacob Löffel, allesamt Winzer aus ihrer württembergischen Heimat.

Christian I. († 1591) hatte mit der Weinbergsordnung von 1588 die regelmäßigen jährlichen Weinbauarbeitengesetzlich reguliert, Christian II. († 1611) die ersten württembergischen Reben bei Cossebaude gepflanzt und Johann Georg I. († 1656) brachte diese nach der Hoflößnitz und der Besitz von Weinbergen wurde unter Johann Georg II. († 1680) zu einemStatussymbol für höhere Staatsbeamte und einem Luxusartikel für Reiche: “Unter diesem Kurfürsten, der selbst einen Privatweinberg bei Zitzschewig hatte, wurde es unter den Hofcavalieren, höheren Staatsbeamten und der reichen Bürgerschaft Mode, einen derartigen Grundbesitz zu erwerben.” Damit kam, nach der Einschätzung eines späteren Autors, mehr Leben und “freundliche Frequenz” in die gesamt Lößnitz, vor allem durch die “zeitweilige Übersiedelung dieser Herrschaften” in das Gelände. In diese Zeit fallen auch die ersten Gründungen von Villenkolonien, “die namentlich unter August dem Starken rasch emporblühten” (LILIE, 1892).

Dazu hatte die allmähliche Veräußerung von Plätzen zur Anlegung von Weinbergen an Private und Personen in kurfürstlichen Diensten, namentlich den Jagd- und Forstbeamten, seit den Zeiten der beiden Kurfürsten Johann Georg geführt und diese Vergabepraxis wurde noch bis über die Zeiten nach 1750 fortgesetzt (KIRBACH, 1898), bis sich mancher Weinbergsbesitzer wieder entweder vorteilhaft oder der Noth gehorchend von seinen Latifundien zu verabschieden suchte.

In der No. 31. von Dienstags, dem 29. Jul. Anno 1775 der ”Dreßdnische Wöchentliche Frag- und Anzeigen” (DREßDNISCHE , 1755) heißt es in einem Verkaufsangebot: ”Es ist zwischen Dresden und Meißen in einer angenehmen Gegend ein Weinberg von guten Stock, Boden und Lage zu verkaufen, welcher viele Jahre her durch wirtschaftl. Administration noch mehr melioriret worden.” Interessant an dieser Anzeige ist zugleich, daß an ihrem Ende ein exakter Verkaufspreis, vor allem aber, daß ein, das gesamte Areal umfassendes ”Zubehör”, die Ausstattung eines Weinbergs und damit seine mutmaßliche Größe genannt wird. Zumindest ist das zum Verkauf stehende Anwesen aus der damaligen Zeit eine größere, eigenständige Winzerei. Denn dabei ist ”ein gutes Haus, worinnen eine gute Presse, Stube und Kammer vor den Winzer, Stall auf drei Kühe und ein Keller, vor die Herrschaft ein Saal mit Camin, dabey noch eine Stube mit einem Kämmergen, auch ein Boden befindlich.” Über die Ausdehnung des Weinberges heißt es, daß er ”bestehet in mehr als 112 Pfahl-Haufen, indem etwas ungedecktes dabey”.

Da damals die Pfahl-Erziehung der Rebe die hauptsächliche Anbauweise war, weiß man aus der Weinbauliteratur jener Zeit, daß ein Pfahlhaufen ein bis sieben Schock Hölzer von 120 Zentimeter Höhe umfaßte, und zwei Schock Pfähle mindestens eine Weinbergsfläche von etwa 0,0135923 ha nach dem sächsischen Morgen (= 2770 qm) bedeckten. Ein Schock sind 60 Stück. Der zum Verkauf angebotene Weinberg muß also zumindest mehr als 112 mal 60 Pfähle aufgenommen haben, das sind über 6720 Reben die rund 7600 qm Land, nach heutigem metrischen Maß also einen Dreiviertel Hektar Boden, umfaßte. Dazwischen und am Rande des Rebenwuches gab es Obst ”auf 100. tragbare Pflaumen, auch andere gute Obstbäume, und ist in einem gute Jahre 10 Faß Wein zu erbauen, auch das Obst um ein einträgliches zu nutzen”. Nach unserem heutigen Maß wurde das Faß damals mit einem Inhalt von 404 Litern ”taxiret”, d. h. der Weinberg erbrachte jährlich rund 40 Hektoliter Wein. Damals war das Weinjahrzehnt aus Erfahrung allerdings noch eingeteil in zwei gute, zwei mittlere und sechs schlechte Erntejahre. Das ganze Anwesen, nebst ”weiteren Nachrichten” darüber, war zu haben zum ”genauesten Preis von 500 Thlr.” bei ”Hrn. Gen. Kriegs-Zahlmeister Rieble in Neustadt”.

Genau an dieser Stelle setzt die Möglichkeit aus, nach heutigen Maßstäben den Wert dieser Winzerei einzuschätzen. Sind frühere Maße, Zahlen, Gewichte oder Zeiten vielfältig in heutige Einheiten umrechenbar, trifft gerade dies für Münzen und Geld ehemaliger Epochen deswegen nicht zu, weil es keine Zeitreihen- und Zahlenerhebungen in Zusammenhang von Geldwert und Kaufkraft als Indexzahlen für damals gibt (TRAPP, 1998, 1999). Erst ab einer Zeit von einhundert Jahren später nach diesem Verkaufsangebot sind Vergleichszahlen feststellbar. Auch wenn sie wahrscheinlich nicht unmittelbar relevant für die Umrechnung des Verkaufspreises der o. a. Winzerei sind, seien sie in Auszügen hier kurz vermerkt. Der damals gängige Silberthaler war auch über die Reichswährungsreform von 1876 hinaus weiter mit drei Mark gültig. Das Jahreseinkommen um 1850 liegt bei landwirtschaftlichen Knechten und Tagelöhnern von 41 bis 156 Mark; städtische Dienstleute beziehen zwischen 69 und 178 Mark jährlich; Gesellen in Gewerben verdienen zwischen 62 und 232 Mark im Jahr, wobei die Zimmerleute und Maurer mit durchschnittlich 300 Mark wesentlich höher liegen; Apotheker, Lehrer, Professoren und die gehobene Geistlichkeit erhalten Bezahlungen von 686, 2054 oder gar 4300 Mark.

In Thalern ausgedrückt hätte um 1850 ein Lehrer oder Professor mit bürgerlichem Einkommen und ohne eigene Vermögenswerte also etwa ein ganzes Jahreseinkommen hinlegen müssen, um die angebotene Winzerei kaufen zu können. Verglichen damit kosteten zum selben Zeitpunkt Mitte des 19. Jahrhunderts eine Dreizimmerwohnung mit Küche 40,00 Mark, ein Kilo Rind-, Schweine-, Kalb- oder Hammelfleisch 0,50 Mark, ein Liter Bier oder Milch 0,10 Mark, ein Kilogramm Butter 1,22 Mark, ein Kilo Kartoffeln 3 Pfennige und zehn Eier 25 Pfennige (TRAPP, 1999).

Buch 6: Knohlls Versetzung nach Schulpforta

Johann Paul Knohlls Versetzung nach Schulpforta

Zweifellos waren schon zu Beginn seiner Tätigkeit in der Hoflößnitz jene Mißstände aufgetreten, die Knohll in seinem Buch anprangerte. ” Man könnte meinen”, so Schruth, ”daß die unlängst vergangene Zeit des Dreißigjährigen Krieges das Winzervolk erst so verdorben habe” (SCHRUTH, 1940). Mit ihrer Unzuverlässigkeit, Faulheit und Frechheit wollte Knohll ”dem widerwärtigen und ihm übelwollenden Wintzer und dem Teufel zu Trotze” aufräumen.

Aber gegen die schlechte Bezahlung der Winzer, die mangelhafte Zahlungsmoral und auch Zahlungsfähigkeit der Weinbergseigner kam er nicht an. Der Bergvogt Hans Taschenberg zu Fürstenhain erklärte 1675, sein Lohn sei ”ziemlich sparsam gefällt”, denn er wäre gänzlich ”in Schulden vertieft”. Die mangelhaften Ausstattungs- und Arbeitsbedingungen bei den mit der Zeit immer wieder vergrößerten Weinbergsflächen trugen noch zur ungenügenden Winzerarbeit in den Bergen bei.

Der Rentrechnungssekretär Basilius Hering berichtet im Jahre 1665, die ”besten Berge” der Hoflößnitz seien hauptsächlich deshalb in ”übelsten Zustand” geraten, weil bei weitem nicht genügend Dünger vorhanden sei, um die Winzer zu ”recht gehöriger Arbeit” anzuhalten. Letztlich, gegen die insgesamt schlechten Lebensbedingungen der Winzer kam auch Knohll mit seinen harschen Worten nicht an. Benannter Basilius Hering schreibt im gleichen Bericht von 1665, daß die Winzer noch Löhne in Höhe von 2500 Gulden zu fordern hätten (vgl. insgesamt REUTER, O. J.).

Ungelernte Bauarbeiter verdienten in diesen Jahren das Drei- bis Vierfache eines gelernten Winzers.

Rückblickend auf die ”Geschichte des sächsischen Weines” kommt Karl von Weber im Jahre 1872, die Zeit um 1650 resumierend, zu einem Urteil, ”wonach zu jener Zeit die Verwaltung der kurfürstlichen Weinberge Vieles zu wünschen übrig gelassen (habe)” (V. WEBER, 1872). Aus den ”Acta den Weinbau im Churfürstentum Sachßen betr.” des Dresdner Haupt-Staatsarchivs, dessen damaliger Direktor er war, zitiert von Weber Quellen, wonach am 19. August 1652 ”sämbtliche Münzere und Mistleute im Ambt Dresden” schriftlich darüber Klage führten, daß sie, die Winzer, seit nunmehr drei Quartalen keinen Lohn und die Mistleute für den vor Jahresfrist gelieferten Dünger ebenfalls noch kein Geld erhalten hätten. So habe man ”mit den armen Weibern und Kindern keinen Bissen Brod mehr” und beim herannahenden Winter bestehe wegen der ”Uebelbekleidung” die Gefahr, beim Berge hüten erfrieren zu müssen. Ähnliche Klagen, so von Weber, hätten von den Winzern im Amt Hoyerswerda vorgelegen.

Zusätzlich erschwerend, wenn nicht unzumutbar, aus Sicht heimischer Winzer vor allem in der Lößnitz, war der landesherrliche Import von fremdländischen Edel-fechsern, die Verpflichtung nicht-sächsischer, ”ausländischer”, fachlich besser qualifizierter und auch höher bezahlter Arbeitskräfte und der Versuch der Einführung neuartiger Arbeitsmethoden im Rebland, alles das vor allem aus Württemberg. Im Jahre 1662 arbeiteten nachweislich auch württembergische Winzer in der Hoflößnitz (v. WEBER, 1872).

Seit Anfang des 17. Jahrhunderts hatten die Kurfürsten aus ökonomischen Interessen der Ertragsmehrung heraus konsequent begonnen, Weinberge nach ”württembergischer Art” anzulegen. Dazu gehörte die Einrichtung von Terrassen, die Rebenordnung in Reihen, Ansätze eines sortenreinen Satzes und der Schnitt von drei Bogreben im Gegensatz zu einem Bogen mit drei Knoten, wie er bisher an der Elbe bekannt war. Das brachte für die beteiligten Winzer, Tagelöhner, Frohn- und Lohndienste Leistenden erhebliche Mehrarbeit. Terrassen mußten neu geschaffen, Neuanlagen tiefer umgegraben (rigolt), im Reihensatz sorfältiger ausgepflanzt und gesenkt werden und die neue Art des Biegens erforderte mehr Zeit und Aufmerksamkeit. Alles anders, als man es von früher gewohnt war, mit der Konsequenz: die heimischen Winzer lehnten diese Neuerungen ab und der Weinbau nach württembergischer Art blieb im wesentlichen auf die fiskalischen Weinberge, zu der die Lößnitzer Weinberge gehörten, beschränkt (vgl. dazu WEINHOLD, 1973).

Knohll hatte nicht mit dem aufgebrachten und hartnäckigen Zorn, der Wut und dem Widerstand der Winzer, ”die er so hart vornimmt” (SCHRUTH, 1940), gerechnet. Viele, wenn nicht die meisten von ihnen und ihre Familien, litten unter den Folgen von kargem Lohn, magerem Brot, bis nahezu einem dreiviertel Jahr vorenthaltener Lohnzahlungen, minder bezahlter Frohnarbeiten zur Lesezeit, mangelnder Absicherung im Krankheitsfall, langen Arbeitstagen, schlechten Arbeitsbedingungen - insgesamt unter einer Mißachtung ihrer Arbeitsleistung und der Geringschätzung ihrer Lebensverhältnisse. Jetzt sahen sie sich noch den Vorwürfen eines kurfürstlichen Bergschreibers ausgesetzt, der vor allem, die Einhaltung althergekom-mener und niemals vollständig verwirklichter Verordnungen und Vorschriften einfordernd, das Wohl seines Dienstherrn im Auge hatte.

Dennoch, trotz seines Lobes der Bergherren und des Kurfürsten im ”Vinicultur-Büchlein” und als gestrenger Ausleger der Weinbergsordnung, wurde Knohll als heftiger Kritiker der Winzer auf deren anhaltende Klagen aus politischen Gründen, für einen damit scheinbar gewonnenen Frieden an der Weinbergsfront, 1672 vom Kurfürsten ungnädig nach Schulpforta versetzt. 1685 sollen ihm beim Totalbrand von Altdresden Haus, Hof und Habe verlustig gegangen sein, 1690 soll er in Leipzig einen Winkelschulbetrieb angefangen und 1702 versucht haben, mit Gesuch an den Landesherren, im Hechendorfer Klosterholz eine ”Goldgrube” anzulegen (REUTER, O. J.). Ohne noch Weiteres von ihm zu hören, muß er in hohem Alter an unbekanntem Ort, nach anderer Nachricht in Kötzschenbroda (DIETRICH, 1848), verstorben und begraben sein.

Drei wesentliche Merkmale haben den Weinbau spätestens seit dem ausgehenden Mittelalter bis in unsere Neuzeit geprägt und auch seinen allmählichen Niedergang mit bedingt: zum einen ist der Wein eine überaus empfindliche landwirtschaftliche Sonderkultur, deren Behandlung und Betreuung ein gut Maß an Fachwissen, Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen voraussetzt; zum zweiten stellt der Weinbau besondere Anforderungen an den Fleiß, die Sorgfalt und die Ausdauer der Winzer, da alle Arbeiten fast händisch und handwerklich ausgeführt werden mußten und auf die gleiche Fläche fünf bis sechs Mal, in Hang-, Steil- und Terrassenlagen bis zu achtmal mehr Zeit aufzuwenden war als bei der Bearbeitung einer gleich großen Fläche Ackerlandes; zum dritten waren bis zum Beginn der Industrialisierung der Arbeitsabläufe auch in der landwirtschaftlichen Nutzung von Felder und Wälder, Wiesen und Fluren die weinbaulich qualifizierten Arbeitskräfte recht rar, so daß die Weinbergsbesitzer die zu bearbeitenden Rebflächen in Größe und Ausdehnung eher der Arbeitkraft der einzelnen Winzer-(Familien) anpassen mußten, was eine kleinräumige Parzellierung und Zersplitterung der Weingärten und Weinberge mit oft steilen, schwer nutzbaren Rebhängen, langen Wegezeiten und wenig erschlossenen Wegeverbindungen nach sich zog, was wiederum hohe Ertragsunsicherheiten und schwankende Ernteergebnisse bedingte (vgl. VOLK, 1993).

Eine gute Instandhaltung bestockter Rebflächen, die Ausdehnung von Anbauarealen und die Steigerung der Weinmengen ließen sich immer nur dann erreichen, wenn sich Winzer fanden, die das Zeug dazu hatten und den Anreiz dafür sahen, ein eigenes Interesse in den Ergebnissen der Arbeit zu sehen: vor allem mehr wirtschaftliche, soziale und rechtliche Unabhängigkeit gegenüber Herren und Herrschern.Für die fürstlichen, adligen, bürgerlichen Bergbesitzer im Elbland scheint sich die gehegte innere Nähe zu ihren Weingebirgen eher durch eine gepflegte äußere Distanz zu ihren Winzer charakterisiert zu haben. Die Rebflächen wurden durch Winzer im Gedinge, Lohnwinzer und/oder zusätzlichen Tagelöhnern bewirtschaftet. Deren Einkommen war in vielen Fällen so gering, daß sie zur Lebensfristung zwischen den Rebstöcken und am Rande der Weinberge zusätzlich Frucht- und Gartenbau betrieben.

Ein solch frugales Leben mochte “in einer von wirtschaftlichen und sozialen Gegensätzen erfüllten Welt, die im Laufe der Zeiten immer brüchiger” wurde, kaum Anlaß geben, besondere persönliche Einsätze, auch nicht für die landesherrlichenWeinbergsbesitzer zu leisten. Denn ohnehin “der Winzer, soweit er sich mit seiner Familie verdingt hatte, erhielt den Jahreslohn. Der zu Diensten und Lieferungen verpflichtete Bauer aus den anrainenden Dörfern ging leer aus. Der Ernteertrag, der glücklich und erfolgreich vollbrachten mühseligen Arbeit freilich floß, wie überall im ´Hoflößnitzer Weinbergsbuch´ zu lesen ist, der Dresdner Hofkellerei zu.” (WEINHOLD, 1965)

Buch 5: Der Dreißigjährige Krieg


Der Dreißigjährige Krieg und seine Folgen für den sächsischen Weinbau

Rund 20 Jahre nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges (1618 -1648), zu Zeiten da Johann Paul Knohll in der Hoßlößitz wirkte und schrieb, hatte sich Sachsen allmählich aus der verheerenden Verwüstung seiner einst blühenden Landschaften der früheren Friedenszeit zwischen 1553 bis 1618 einigermaßen wieder erholt.

Nachdem während des Krieges – zu dieser Zeit regierte Johann Georg der I. (1611-1656) das Kurfürstentum – mehr als 16 Jahre lang deutsche und ausländische Söldner in Diensten der verschiedensten europäischen Herrscher und Interessen marodierend sächsisches Land und sächsische Leute geschunden und geschändet und ihnen vielfache Leiden zugefügt hatten, waren die darniederliegende landwirtschaftliche und gewerbliche Produktion, Handwerk und Handel wieder aufgelebt, hatte sich der Bergbau günstig entwickelt.

Und auch der Weinbau hatte überlebt. 1638 lagerten in den Hofkellern immerhin 5142 1/2 Eimer Wein und das Jahr 1638 muß ein sehr gutes Weinjahr gewesen sein, wie es auch die Jahre 1652, 64-66, 77-78 und 83 waren. 1650 wurde auf dem Gorrenberg Traubengut für 350-400 Eimer, 1652 für 900 Eimer gelesen und zu Wein gekeltert. 1644 wurden als Ertrag aller Weinberge in und um Dresden ”111 Faß taxirt”. Es maß der Dresdener Eimer 67,362 und das Faß 404,172 Liter.

Nach Ende des Dreißigjährigen Krieges dehnte sich der Weinanbau noch einmal in einem solchen Maß aus, daß die Regierung wiederholt Verordnungen mit empfindlichen Strafandrohungen bei Zuwiderhandlungen erließ und durch die örtlichen Obrigkeiten auch überwachte, daß gemäß dem Spruch ”Wo der Pflug kann gehen, soll kein Weinstock stehn”, Reben nur noch in geeigneten Lagen auf entsprechenden Böden angebaut werden sollten. 1668 wurden 6464, 1677 rund 6000 und 1678 9611 Faß Wein aus den kurfürstlichen Bergen in sieben Zeughauskeller eingefahren. Der Dreißigjährige Krieg hatte dem sächsischen Weinbau demnach nicht solche Verluste beigebracht, daß diese in den folgenden Jahren nicht wieder wett gemacht werden konnten (vgl. PARDUN, 2001).

Vor allem die Lößnitzer Weinberge hatten nach 1700 schwere Zeiten durchzumachen. Zuviele Nutznießer und Bedienstete hingen am kurfürstlichen Weintropf der Hoflößnitz, der wegen vieler schlechter oder ganz entfallener Jahrgängeoft nur spärlich floß, so daß die Landesherren mehr als einmal erwägten, das gesamte Gebiet der Lößnitzer Weinberge zu veräußern. Nach einer Zusammenstellung von Beschorner (BESCHORNER, 1904) bestand damals das für die Weinberge zuständige staatlich besoldete Beamtenpersonal aus je einem Bergverwalter und Bergvogt, zwölf Winzern, einem Preßmeister samt mehreren Preßknechten und Preßjungen, und je einem Maurer- und Zimmermeister.

Anspruch auf Weindeputate aus den Bergen hatten oder machten geltend das gesamte Weinbergspersonal, der Weingebürgsinspektor, die zuständigen Beamten der Hofkellerei, der Kammer, der Rentkammer, der Renterei-Expedition, des Archivs, der Amtsverwalter, der Landbauschreiber und selbstverständlichen die Geistlichen (“wegen der an denen Sonn- und Festtagen vor die genannten königlichen und kurfürstlichen Amtsweinberge von denen Kanzeln tuenden Vorbitten”) aus den Ortschaften Kötzschenbroda, Kaditz, Serkowitz und Reichenberg. Durchschnittlich wurden je Herbst kaum mehr als 40 Faß, allerdings auch nicht weniger als vier Faß eingefahren.

Insbesondere durch den Zuzug einiger Zehntausend protestantischer ”Exulanten” aus Böhmen und Österreich nach Ende des Dreißigjährigen Krieges wurden Ortschaften belebt oder gegründet und neue Industriezweige entwickelt, wie z. B. die Samt- und Seidenweberei. Allerdings wirkte noch die überkommene scharfe Trennung der Stände und das Übergewicht des Adels in Staat und Landwirtschaft fort. Auf dem Lande wurden die Bauern mit ständig steigenden Belastungen in Form von Zinsen, Fronen und Gesindediensten belegt, in den Städten herrschte eine selbstsüchtige und geschäftstüchtige Aristokratie (KAEMMEL, 1999). Patriziat und Proletariat lagen nahe beieinander und legten sich demgemäß immer wieder miteinander an.

Für die bevölkerungs-, wirtschafts- und sozialpolitische Stellung von Adel, Bürgern und Bauern zu- und miteinander zu Zeiten des Johann Paul Knohll in Sachsen hat Wuttke (WUTTKE, 1900) die Ergebnisse mehrerer Zählungen und Schätzungen aus den Jahren 1608 bis 1647 zusammengetragen und gegenüber gestellt. Zum Zwecke der Neuordnung des “Defensionswesens” ließ Christian II. in den Jahren 1608 und 1612 die Mannschaften in den Städten wie auf dem Lande zählen. Als zu erhebende “Mannschaft” galt dabei jeder selbständige (freie) verheiratete Mann und zur Ermittlung der Gesamtbevölkerung wurde auf jede Ehe sechs Personen geschätzt. Demnach gab es 1608 in Sachsen gezählte 129.798 Mannschaften mit einer Gesamtpopulation von 844.857 Bewohnern, für das Jahr 1612 143.408 Mannschaften mit einer hochgerechneten Zahl von insgesamt 932.152 Menschen.

Nach dem Steuerkataster von 1647 ergab sich ein Verhältnis des Volksvermögens und seine Verteilung auf den Adel einerseits und den Bürger- und Bauernstand andererseits wie folgt: die Ritterschaft mit allen Untertanen besaßen ein Vermögen von 23.508.000 Gulden, die Bürger in den Städten und die Bauern auf dem Lande zusammen einen Kapitalbesitz von 18.518.00 Gulden. Angesichts dieser Zahlen kommt Wuttke zu dem Ergebnis, daß, selbst trotz der Macht des Kurfürsten und anders als die politische Geschichtsschreibung immer glauben läßt, der Adel der “politisch maßgebende Stand im Kurfürstentum war” und daß das Bürger- und Bauerntum absolut wie relativ an Bedeutung weit gegen diesen zurückstand. Der jeweilige Kurfürst wirkte zur Vermeidung potentieller politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Konflikten da eher als Moderator in eigener Sache für den Interessensausgleich zwischen den einzelnen “Parteien”; dem Adel half er insoweit, daß dessen Macht nicht gebrochen, sondern dem Dienste am Staate nutzbar gemacht werden konnte, dem Bürgertum verhalf er zur Bewahrung seiner Rechte und den Bauern zur Aufrechterhaltung ihres Besitzstandes. Dennoch “in allen wirtschaftlichen und innerpolitischen Fragen gab der Adel die entscheidende Stimme ab.”

Wie veraltet schon damals, gemessen an den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen in anderen deutschen und europäischen Regionen, die Abhängigkeiten von Lehnsherren und Belehnten auch gewesen sein mögen, die Abgaben, Dienste und sonstigen Verpflichtungen, ein veraltetes, verqueres Steuer- und Verfassungswesen hatten in Sachsen weiter rechtlichen Bestand und blieben auch bis weit nach 1815, wo durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses über die Hälfte des Staatsgebietes vor allem aus thüringischen Kreisen, an Preußen fielen und damit das Land auf 272 Quadratmeilen (knapp 15.000 qkm) miniaturisiert wurde, gültig.

Schon zu Zeiten Johann Paul Knohlls hatten diese weiterhin geltenden und auch vollzogenen über- und untergeordneten Abhängigkeiten die Entwicklungen im Umgang der einzelnen sozialen Schichten und Berufsgruppen miteinander beeinträchtigt. Der Bau- und Bergschreiber in der Hoflößnitz traf zu seiner Zeit vermutlich auf solche, im Gefolge der Auswirkungen des 30jährigen Krieges proletarisierte, verarmte, überbelastete ländliche Arbeiterschaft, wobei vor allem bei den einst hochangesehenen Winzern die eigene, immer noch hohe Selbst- und Standeseinschätzung in veränderten Zeiten eines niedergehenden Weinbaus als Dünkel fortlebte.

Kurfürst Johann Georg I. widmete sich nach den langen Kriegszeiten lieber der Jagd als dem Weinbau und sein Nachfolger Johann Georg II. mußte erkennen, daß die kurfürstlichen Kassen kahl und das Staatsvermögen verbraucht waren. Also konnte der Landesherr auch keine Winzer und Küfer gehörig bezahlen, dennoch sollten die Weinberge blühen und die Kellerarbeit Ergebnisse erzielen. Die Weinberge sollten sich soweit selbst erhalten, daß sie Erträge erwirtschafteten, ohne Kosten zu verursachen.

Buch 4: „Diese Bawren fürn gar ein niederträchtig Leben“


„Diese Bawren fürn gar ein schlecht und niederträchtig Leben“

Um nachzuvollziehen, wie die verschiedenen Gesellschaftsgruppen, Bauern und Bürger, Könige und Fürsten, Geistliche und Mönche bis weit ins 18. Jahrhundert zusammenlebten, muß man auch um deren Vorstellungswelt wissen und verstehen, daß das gesamte damalige Gesellschaftsgefüge geprägt war durch die spätmittel-alterlichen Nachwirkungen von christlichem Glauben und Frömmigkeit, sozialer Gefolgschaft und Treue.

Die Kirche bestimmte mit ihrem göttlichen Heilsplan den geistigen und geistlichen Rahmen, innerhalb dessen das weltliche Geschehen seinen Lauf nehmen konnte. Der einzelne ist noch sehr viel stärker als in kommenden Jahrhunderten der Natur und der Umwelt, den himmlischen und irdischen Mächten ausgesetzt. Herrschaftliche Schutzverhältnisse sicherten dem überwiegenden Teil der Bevölkerung Sicherheit für Hab und Gut, Lehen, Leib und Leben im Alltag, dafür erhielt der Regent als wirtschaftliches Dienstverhältnis Naturalabgaben aus den Ergebnissen ihrer Arbeit oder Arbeitsleistungen zu seiner Lebensführung. Soetwas, das nur im entferntesten den heutigen Begriffen von sozialer Sicherheit nahe käme, gibt es weder im öffentlichen noch privaten Sinne. Deshalb kann man dennoch nicht gradlinig für alle einfachen damaligen Stände, darunter Bauern und Winzer, behaupten, ihr Leben sei arm oder reich, eintönig oder vielfältig, dumpf oder aufregend, einträchtig oder zwieträchtig, sicher oder gefährlich gewesen.

Das alles war abhängig von sozialen, politischen und wirtschaftlichen Zeitläuften und entschied sich an der Spitze der staatlichen und kirchlichen Rangordnung und den Möglichkeiten wirtschaftlicher Einflußnahme daraus und darauf. Wer in der Stufenfolge jeweils mehr gebraucht wurde, dem kam man persönlich mit mehr Rücksicht und Sorgfalt entgegen. Alle anderen stellte man an die Plätze, wo sie der allgemeinen Vorstellung der Zeit nach hingehörten oder man ließ sie links liegen (BORST, 1983; KÜHNEL, 1984; WAAS, 1964).

Die Reste jener Reminiszenzen und Ressentiments, die im Spätmittelalter die Gesellschafts-, Arbeits- und Berufsordnung von Herren und Knechten, Rittern und Bauern, Kaufleuten und Handwerkern bestimmten, hatten lang anhaltende Ausläufer bis in die Zeit der Industrialisierung hinein: jeder Mensch stünde nicht durch Zufall an der Stelle, wo er stünde, sondern stehe dort, bestimmt durch einen größeren, göttlichen, übergeordneten Willen und eine umfassende Ordnung, um seine besonderen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu erfüllen. Der Franziskaner-Prediger Berthold von Regensburg († um 1270) ordnet jedem einzelnen sein ”Amt” so zu, daß: ”ez wollte etelîcher gerne ein grâve sîn, sô muos er ein schuohsuter sîn; sô wolltest dû gerne ein ritter sîn, sô muost dû ein gebure sîn und muost uns bûwen korn unde wîn. Wer sollte uns den acker bûwen, ob ir alle herren waeret? Oder wer wollte uns die schuohe machen, ob dû waerest als dû wolltest? Dû muost sîn als got will.” (”Obwohl mancher gerne ein Graf sein möchte, muß er Schuhmacher sein; obwohl du gerne ein Ritter wärest, mußt du Bauer sein und uns Korn und Wein anbauen. Wer sollte uns den Acker bebauen, wenn ihr alle Herren wäret? Oder wer sollte uns Schuhe machen, wenn du das wärest, was du wolltest? Du mußt das tun, was Gott will.”) (zit. bei KÜHNEL, 1984)

In diesem Zeitalter wurde über dieses Zeitalter von hohen und niederen Ständen gegenseitig vor Gott und über die Welt lamentiert. 1375 machte sich der Dichter John Gower seinen Reim auf die Zeit: ”Auf dieser Welt wird zusehends alles schlimmer. Schäfer und Kuhhirten verlangen für ihre Mühe mehr, als der Vogt in den früheren Tagen für sich selber forderte. Ach, was für eine Zeit! Die Armen und das niedere Volk wollen besser essen als ihre Herren. Und mehr noch, sie stecken in schönen Kleidern, die in allen Farben leuchten.” 1420 schrieb Konrad Justinger in seiner Berner Ratschronik: ”Niemand weret daz unrecht. Es fürcht niemand me got, wieder gewaltig noch ungewaltig, und enteret (entehrt) man die heiligen, darumb so stat die christanheit in großer not.”

Mitten in der Reformationszeit berichtet Sebastian Münster über den Bauernstand: ”Der vierte Stand ist der Menschen die auf dem Felde sitzen und in Dörffern, Höffen und Wylerlin und werden genennt Bawern, darum sie das Feld bawen und das zu der Frucht bereiten. Diese fürn gar ein schlecht und niederträchtig Leben. Es ist ein jeder von dem andern abgeschieden und lebt für sich selbst mit seinem Gesind und Viech. Ihre Häuser sind schlechte Häuser von Kot und Holz gemacht, uff das Ertrich gesetzt und Strow gedeckt. Ihre Speiß ist schwarz trucken Brot, Haberbrei oder gekocht Erbsen und Linsen. Wasser und Molken ist fast ihr einzig Trank. Eine Zwilchgippe, zween Buntschuh und ein Filzhut ist ihre Kleidung. Diese Leute haben nimmer Ruh. Früw und spat hangen sie der Arbeit an. Sie tragen in die nächste Stett zu verkauffen was sie Nutzung überkommen auf dem Feld, und von dem Viech, und kaufen dagegen, was sie bedörffen. Dann sie haben keine oder gar wenige Handwerkslewt bey ihnen sitzen. Ihren Herren müssen sie offt durch das Jahr dienen, das Feld bawen, säen, die Frucht abschneiden und in die Schewer führen, Holz hawen, und Gräben machen. Do ist nichts, das das arm Volk nit thun muß und on Verlust nitt auffschieben darf.”

Buch 3: Knohll und Winzerei seiner Zeit


Johann Paul Knohll, die Winzer und Winzerei seiner Zeit

Wo Johann Paul Knohll seine Beobachtungen des Winzerlebens um ihn herum her hatte und wann er sie aufschrieb, steht in der Vorrede des ”Vinicultur-Büchleins”. Die Antwort ist kurz und klar. Knohll kümmert sich um ”die Betrachtung der Natur / des Himmels und ErdenGeschöpffs / Und ist auch nicht zu leugnen / daß Gott seine Allmächtige Wunder in seinen Creaturen also weiset und zeiget / daß ein Mensch genug zu thun / und in derselben nachzuforschen hat.”

Das klingt abgeklärt bis gütig und weise im Allgemeinen. Im Besonderen jedoch entfacht Knohll ein Donnerwetter auf Grund seiner Beobachtung der ”ErdenGe-schöpfe” gegenüber den Jungwinzern der damaligen Zeit, die alles besser wüßten als die Alten, Erfahrenen und nur bedacht seien, daß der ”Herr” wacker zahle, ohne danach fragen zu dürfen, wozu das Geld verwendet werde.

Die damaligen Winzer waren insgesamt sicher eine in bestimmten Maße von sich angetane Berufsgruppe und ließen gegenüber den Bergherren diese ihre vermeintlich fachliche Überlegenheit dabei fühlen. Anspruchsvoll traten sie außerdem auf. Wehe dem Hausvater, sagt Knohll, der sich gegen seinen Winzer am Jahresende nicht um paar Fellen zu einem paar Hosen, ”Tug oder Gewand zu einer Krieche oder Juppe” abfindet. Sein Berg würde diese Unterlassung übel empfinden. Aber auch die Winzerfrau darf nicht vergessen werden, soll im Weinberg gut Wetter bleiben, und so muß der ”Hausvater” sich schon dazu bequemen, ihr eine ”Buschelmütze”, einen ”schönen Latz” oder ”klare (feine) Leinwand zu einem Schleier oder Stirn-Tuche” zu schenken.

Was das Essen und Trinken anbelangt, waren die Winzer darin so tüchtig, daß sie, wie Knohll schreibt, mehr ”Weinzieher als Winzer” seien – im Anhang des Büchleins korrigiert er allerdings dieses ”erratum – vor Weinzieher liese Windzieher” -, die ”die Saufkanne kaum in 8 Tagen einmal vom Maule bringen” und darüber ihre Arbeit versäumten. Gab es zuhause eher frugale Kost aus ”Wolkensuppen, Mehlpäppchen und lauer Märten” (´die Märte, Märde ist ein seit dem 17. Jh. geläufiger ostmitteldeutscher Begriff mit der mehrfachen Bedeutung von ´Mischmasch, Eingebrocktes´, aber auch ´viel Aufhebens, Umstände, Trödelei´” (PFEIFER, 1993), so ”lauffen sie gern mit der Naschparte und essen gerne gute Bißgen”. Zu Tische geladen beim Bergherrn ”lasset er (der Winzer) sich nicht groß nötigen, und ist der Erste in der Schlüssel und ißet manchmal, daß es zwischen den Fingern heraus-dringet. Hernach wischet er seine Hände ans Tischtuch”. Wenn er trinkt, ”läßt ers halb zum Maule wieder auslaufen und auffen Wamste oder Juppe herunter, damit man siehet, daß er auch getrunken. Hernach, wenn was reines noch am Tischtuch zu befinden, nimmt ers vollends, wischt das Maul und die Trauffe uffm Wambste ab. Er siehet was in der Schlüssel liegen bleibe und abgetragen werde, sondern ißet wacker”. Schmach und Schande aber auf den Bergherrn von damals, der seinen Winzer nicht entsprechend gut bewirtet, er wird ”filzicht und knickerhaft geheißen und wenn die Strassen und Wege manchmal reden könnten, würden sie nicht genugsam herzusagen wissen, wie mancher Herr und Hauß-Vater oder Hauß-Mutter zur Bank gehauen wird”.

Schlimmer noch schildert Knohll jene Winzer, die im Bewußtsein ihres Könnens gegenüber dem Weinbergsbesitzer immer wieder auf ihre Unentbehrlichkeit pochen und ständig ihrem Brotherrn seine Angewiesenheit auf ihre Arbeit unerbittlich vor Augen halten möchten und alles andere als höflich und zuvorkommend im Verkehr mit ihren Dienstherren umgingen. ”Rülken” nennt Knohll diese Art Leute, ”stolze Lümmel und Flegel”, die sich zehnmal bitten lassen, ehe sie ihrem Bergherrn Rede und Antwort über sein Eigentum stehen. Sie verlangten, wenn sie zu ihm in die Stadt kommen, ”daß sein Herr flugs uff sie sehen, mit der Hand sie empfangen und zu Tische nötigen soll. Wenn nun ein Herr einen solchen stolzen Kerl nicht mit Essen und Trinken auffwartet, ihme eine Kanne Wein fürsetzet, oder, so er das Lohn, ehe ers verdienet, nicht zuvor heraus giebet, der ist geschwind mit der Uffkündig da und setzet einem Herrn gleichsam den Stuhl für die Tür”.

Das Verständnis für und die Entwicklung von Weinbauarbeit und Kellerkultur eines bestimmten Anbaugebietes können nicht ausreichend behandelt werden, ohne auf diejenigen einzugehen, die ganzjährig mit Pflicht und Pflege dem Pfusch entgegen mit der Instandhaltung der Berge befaßt waren: gemeint ist der auf Weinbau spezialisierte handwerkliche Häcker oder allgemeiner der Stand der Winzer.

In den Weingebirgen entlang von Elbe und Saale-Unstrut gehörten zu dieser Einordnung alle Arbeitstätigen und Berufsausübenden, die ihren Lebensunterhalt fast ausschließlich aus den Erträgen des Weinbaus bestritten. Darunter fielen Angehörige unterschiedlicher, mehr oder minder sozial angesehener, wie auch ökonomisch schlechter oder besser gestellter Bevölkerungsgruppen, die eigentlich alle Lohnarbeiter waren. Aufgrund ihrer Kenntnisse und Qualifikationen, wohl auch, weil die adligen und bürgerlichen Weinbergsbesitzer aufgrund eigener ungeübter Laienhaftigkeit und ungetrübter Borniertheit in Bezug auf Weinbergssachen auf sie angewiesen waren, wurden sie in ihren Fähigkeiten und in ihrem Ansehen den Handwerkern gleichgestellt. Den Winzern wurden vom Bergherren meist in einem Vertrag über die gegen Lohn zu leistenden Arbeiten eine Weinfläche im Gedinge übertragen.

Die Winzer bewohnten mit ihren Familien am Rande der Ortschaften oder Weinberge ein eigenes einfaches Häuschen, bauten zwischen den Reben Gemüse und Früchte und hielten meist je ein Stück Vieh, ein Schwein und eine Ziege. In schlechten Erntejahren, wenn der Winzerlohn spärlich oder gar nicht floß, mußten sie das Schlachtfleisch oft auf nahen oder fernen Märkten gegen Geld oder fehlende Nahrungsmittel tauschen. Im Winter nahmen die Winzer vielfach landwirtschaftliche Gelegenheitsarbeiten an, um sich und ihre Familien besser ins nächste Jahr zu bringen (BERNUTH, 1988; WEINHOLD, 1973; VOLK IN GERLICH, 1993)

Johann Paul Knohll – eine Biographie

Johann Paul Knohll – Wer war jener Verfasser eines lehrreichen Weinbaubuches aus dem Jahre 1667?

Was wir über Johann Paul Knohlls Leben bis zur Zeit seiner Anstellung in der Hoflößnitz wissen, steht im Wesentlichen in seinem Buch selbst: über seinen Vater berichtet er garnichts, über seine Mutter nur, daß sie aus einem alten Winzergeschlecht stamme und daß seine, Sohn Johann Pauls, “Blutsfreunde auch Winzer seyn”.

Der Schreiber muß um 1628/29 in der Gegend von Dresden geboren sein, wenn es im Text der Erstveröffentlichung im Jahre 1667, heißt, ”vor 22 Jahren, Anno 1645, und 1646, alß ich ein Knabe und Junge war von 17. oder 18. Jahren, und mich mein damaliger Herr in seine Berge nach Loschwitz schickte”, dann war er 1654/55 Amtsschreiber in Wittenberg, ”alß ich vor 12. Jahren, Anno 54 und 1655, im Ambte Wittenberg Schreiber war”. Er wurde im Jahre 1655 stellvertretender Bergverwalter und am 26. August 1661 Bau- und Bergschreiber in der Lößnitz, ”habe ich in die 7. Jahr bey dem Ambte Dreßden, da ich von Wittenberg alsobald dahin kommen verbracht”.

Seine Aufgaben in der Hoflößnitz beschreibt Knohll anfangs der Vorrede in Beantwortung der Frage ”wie manche gutmeynenden Leute und Freunde mich zum öfteren gefraget, was macht Ihr denn so alleine hier in den Gebürgen? Indeme fast niemand neben euch wohnet / und offters absonderlich des Winters um euch kein Mensch zu sehen noch zu hören ist / auch ist nicht alle Jahre zu bauen / daß die Handwerker um euch wären”. Knohll hatte also vor Ort die Aufsicht über die Bauarbeiten und Instand-haltungstätigkeiten in der Hoflößnitz und die ganzjährige Einhaltung der Weinbergsarbeiten.

Und er hatte Zeit sein ”Klein Vinicultur-Büchlein” zu verfassen, womit er ”uns als vorzüglicher Schriftsteller über Weinbau erscheint, Joh. Paul Knohll, seit 1666 kurfürstl. Bau- und Bergschreiber in der Hoflößnitz”, wie Schubert 1862 in seiner Schrift über den ”Weinbau in der Parochie Kötzschenbroda” vermerkt. Hier beschreibt er auch eine Biographie des Weinbauschriftstellers: ”J. P. Knohll, geb. um 1628, stammte aus einer alten Winzerfamilie, stand 1645 f. bei einem Loschwitzer Bergherren in Diensten, ward 1654 f. im Amte Wittenberg Schreiber und kam von da in das Amt Dresden, von 1660 ab aber in selbständiger Stellung, bis er 1666 in obgedachter Eigenschaft in die Hoflößnitz versetzt wurde. [Über dessen zu Kötzschenbroda getaufte 5 Kinder, als: Georg, get. 8. Jan. 1662; Anna Doroth., get. 7. Sept.1663; F. Paul, get. 28. März 1665; Christiana Soph., geb. 14. Mai 1666 und Juditha, geb. 12. Aug. 1668 haben wir weitere Nachrichten nicht aufgefunden].

Knohll´s Vinicultur-Büchlein wurde v. J. 1667-1711 viermal aufgelegt, während seines Vorgängers, Ernst-Abraham von Dehn-Rothfelser (Erbsasse vffen Helffenberg) schon 1626 erschienenes ”Schön Weinbaw-Buch” wenig Anerkenntnis der Zeitgenossen gefunden zu haben scheint” (SCHUBERT, 1862). Auch Moritz Lilie fügt in seine Kötzschenbroda-Chronik (LILIE, 1892) eine Knohll-Kurzbiografie ein, die allerdings die landesherrlich verfügte Versetzung des Bau- und Bergschreibers 1672 nach Schulpforta ausspart, dafür aber mit dem nachweislich falschen Hinweis endet, daß “dieser tüchtige Kenner der Rebkultur” später auf “Naundorfer Flur selbst einen Weinberg erwarb” und daß das Naundorfer “Knohllgäßchen und der Knohllgrund nach ihm benannt” worden seien. Der “Knohlln” und seine Umgebung bei Naundorf wird urkundlich bereits 1458 erwähnt. (vgl. dazu SCHUBERT,1862).

Der Knolln-Weinberg in der Naundorfer Flur und der entlangführende Knolln-Weg hatten demnach mit Knohll nur eine Namensähnlichkeit, wie Schruth (SCHRUTH, O. J.) durch Quellenstudien nachweisen konnte. Im Dresdner Hauptstaatsarchiv fand er eine Originalurkunde von 1547, die den ”Knohlln” als Teil des Johannisberges ausweist. Und bei Beschorner findet sich eine Textquelle aus dem Cod. Dipl. Sax.reg., Urkundenbuch Dresden Nr. 129, wonach die Gebrüder “Hertel zu Dresden” am 30. September 1408 mit einem “wynberg zcu Koczschebrode genand der Knoll”, belehnt wurden (BESCHORNER, 1904).

Wie man darüber hinaus weiß, wurde Knohll 1655 zunächst stellvertretender Bergverwalter und nach dem Tode seines Vorgängers Hans Sigmund Bodecker, der dieses Amt seit 1653 innehatte, am 26. August 1661 Bau- und Bergschreiber in der Lößnitz. Knohlls Aufgabe war es, das Lust- und Berghaus in Stand zu halten und die Bergverwalter, seit 2. Juni 1649 Andreas Götze, seit 9. Juni 1665 Jacobus Neuselius, seit dem 17. Januar 1666 Daniel Samuel Hebenstreit, bei ihrer Arbeit zu unterstützen (BESCHORNER, 1904). Außerdem muß er von der Hoflößnitz aus auch einigermaßen gute gesellschaftliche und persönliche Beziehungen in seinem weiteren Umfeld gepflegt haben, denn in der Nachbarparochie von Reichenberg finden sich heute in den Kirchenbüchern noch Hinweise auf Patenschaften, die er über Kinder nicht verwandter Familien übernahm (SCHLIEßER, 1999).

Als wissenschaftlicher Schriftsteller wird der Fachbuchautor in gelehrten Kreisen, wenn auch mit kleinen Fehlern in den Veröffentlichungsdaten, erwähnt, so 1810 in Christian Gottlieb Jöchers ”Allgemeinem Gelehrten-Lexikon”: ”KNOHLL (Johann Paul), Bau- und Bergschreiber in Lößnitz bey Dresden, schrieb kleine Vinicul-tur-Büchlein, wo der Weinbau sonderlich im meißnischen Kreise gepflegt wird. Dresden 1663.8. Ebenda 1667.8. 15 Bogen Ebenda 1699.8. Vermehrt unter dem Titel, Kurze Beschreibung und Unterrichtung des Weinbaus, neben einem offenhertzigen Weinarzt, allen Haus-Wirthen mitgeteilt und mit einer Baumschule vermehret. Dresden 1711, 1 Alph. 5. Bog.” (JÖCHER, 1810).

Wenn auch Knohll ob seiner rauhen Beschreibung der Winzer des öfteren eines ”naiven Tones”, (Schumann, 1819; Zieger, 1909) ”mit ganz unberechtigten Schmähungen gegen die Winzer” (REUTER, O. J.) und ”allzu großer Schärfe” (BESCHORNER, 1904) geziehen wird, ”wie es nur seine eigene Schuld ist, wenn er in seinem Betragen seinem eigenen, eigentlich ehrenhaften und nützlichen Berufe nicht entspricht” (DIETRICH, 1848) und er für ”alles andere als einen echten Winzer”, sondern zeitlebens für einen Schreiber und eine Aufsichtsperson (REBSCHUH, 1961) und ”ein kleiner kurfürstlicher Beamter” (SCHRUTH, 1940) gehalten wird, ist dennoch unbestritten, daß ”gründlich für damalige Zeiten” (SCHUMANN, 1819) durch ihn, den ”in der Lößnitz allseits Verehrten” (BESCHORNER, 1904), nicht nur der sächsische Weinbau ”sich zu bedeutender Höhe erhob” sondern auch durch ihn der sächsische Weinhandel ”einen großen Aufschwung nahm” (ZIEGER, 1909).

Sein Weinbau- und Weinbergswissen hatte Knohll sicher nicht aus Büchern allein. Vielmehr bedient er sich dessen, ”was mir von Gott eingepflanzet / und die Natur vertrauet / dessen will ich mich einfältig / und ein mehres / darbey behelfen.” Wie aus den in der Dedicatio genannten historischen Geschichts- und Landwirtschaftsschriftstellern, darunter Cato, Varro, Plinius, Constantinus Quartus und Columella hervorgeht, kannte Knohll zumindest deren Bücher und Schriften, bewies damit eine gute Schulbildung und Belesenheit bei den Altklassikern (SCHRUTH, 1940), schreibt aber selbst, ”wiewol zwart ihrer viel darfür halten werden, ich hätte dieses aus oben angezogenen Autoribus zusammen gelesen, oder aus anderen Hauß-Büchern gechrieben, sie tun mir aber vor Gott und der Welt unrecht / sintemal ich das wenigste aus und von ihren Schriften gesehen / zu geschweigen gelesen”.

Buch 1. Das ”Vinicultur-Büchlein” von 1667

Buch 1. Das ”Vinicultur-Büchlein” von 1667 als zeitgenössisches Werk vom sächsischen Weinbau und sein Urbeber als Fachautor der Hausväterliteratur

”Aus der ganzen langen Geschichte des Lößnitzer Weinbaues, die sich über reichlich 6 Jahrhunderte erstreckt, ragt merkwürdigerweise eine einzige Person besonders hervor, die mit demselben aufs engste verbunden, sozusagen seine Blütezeit um die Mitte des 17. Jahrhunderts in sich verkörpert.” So beginnt ein Artikel über ”Johann Paul Knohll und die Altlößnitzer Winzer” in ”Die Elbaue” vom Oktober 1927 (SCHRUTH, 1927).

Ohne sein ”Vinicultur-Büchlein”, heißt es dort, verfaßt 40 Jahre nach Ernst-Abraham von Dehn-Rothenfelsers ”Schön Weinbaw-Buch” – welche beiden “Schriften eine Reihe von Publikationen eröffnen, die der sächsischen Weinwissenschaft einen guten Ruf einbringen...womit die (Weinbau-) Praxis im Lande freilich, im Ganzen gesehen, nicht Schritt halten konnte” (WEINHOLD, 1965) -, aber mit insgesamt vier Auflagen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wesentlich weiter verbreitet, wäre der Hoflößnitzer Bau- und Bergschreiber ebenso ”wesenlos, so unbedeutend für uns, wie seine Vorgänger, Nachfolger und Kollegen, die uns alte Akten und Winzerverträge nennen” und wie es viele andere Förderer des sächsischen Weinbaues gewesen sind.

Aber als Fachschriftsteller über den Weinbau fand die Persönlichkeit J. P. K. große Beachtung. Jedoch ist nicht allein die Tatsache, daß er die Weinbergsordnung von Christian I. sorgfältig abhandelt und auf das Genaueste in die Weinbergsarbeit umsetzt, für den Erfolg des Büchleins verantwortlich, vielmehr wird es auch wohl der Umstand gewesen sein, ”daß Knohll so rücksichts- und schonungslos die Kniffe und Pfiffe der alten Winzer, ihre Faulheit, und Spitzbüberei angeprangert und die Bergherren darauf hinweist”.

Trotz des ihm nachgesagten scharfen und zum Teil rüpelhaften Tones, ist das ”Vinicultur-Büchlein” ein zeitgeschichtliches Dokument nicht nur des Weinbaus der Zeit von der Mitte bis zum auslaufenden 17. Jahrhundert, und als solches ein Teil der speziellen Hausväterliteratur jener Zeit, sondern in vielen Fällen, wegen den immer wieder einfließenden Bemerkungen über das persönliches Leben des Autors und jenes der Winzer, auch ein sozial- und kulturhistorisches Dokument der Lößnitzer Heimat, für den sächsischen Weinbau und die heimische Weinkultur insgesamt.

Die in Deutschland als eigentliche ”Hausväterliteratur” bezeichnete Gattung von Schriften der ”Lehre vom Ganzen Haus” hatte ihre Spitzenautoren und Bestseller vom 16. bis 18. Jahrhundert in Johannes Cohler (1570-1639, Pastor in der Mark Brandenburg), Wolf Helmhard von Hohberg (1612-1688, adliger Grundherr in Niederösterreich), Franz Philipp Florinus (1630-1703, Pfalzgraf bei Rhein), Julius Bernhard von Rohr (1688-1742, Besitzer eines Landguts zwischen Dresden und Meißen) und einigen weiteren Autoren. Das Besondere an dieser Art von Ratgebern, Kompendien und Almanachen war, daß sie die zeitgenössischen ethischen, moralischen, philosophischen, soziologischen, pädagogischen, psychologischen und medizinischen Unterrichtungen um agrarische und agrartechnische Gegenstände erweiterten, d. h. die Landwirtschaft in die Lehre vom Haus mit einbezogen (BRUNNER, 1966). Wichtige Kapitel in diesen Schriften behandelten ausführlich den Weinberg, die Weinbergsarbeiten und die Kellertechniken, immer mit Hinblick auf die Einträglichkeit und Qualitätsverbesserung der Ergebnisse (GÜNTZ, 1902).

Dehn-Rothenfelsers ”Schon Weinbaw-Buch” wie auch Knohlls ”Vinicultur-Büchlein” sind aufgebaut auf der 1588 erlassenen ”Weingebürgsordnung” und könnten von den für Weinbau zuständigen kurfürstlichen Ämtern oder deren Inhabern angeregt worden sein. Bei Knohll spricht für ein Auftragswerk die erste Zeile eines ”An den Ausfertiger des Weinbaubüchleins” gerichteten Sonetts im Buch selber. Da schreibt der Churfürstl. S. Bibliothecarius David Schirmer: ”Du thust / mein Knohlle / wol / daß Du Dich niedersetzest / Und schreibest uns ein Buch / das uns den Weinbau lehrt.”

Johann Paul Knohll - "Vinicultur-Büchlein" - 1667


Johann Paul Knohll: Das ”Vinicultur-Büchlein” von 1667 als zeitgenössisches Werk vom sächsischen Weinbau

333 Jahre waren es zum Jahrtausendwechsel her, daß der churfürstliche Bau- und Bergschreiber in der Hoflößnitz, Johann Paul Knohll, im Jahre 1667 sein „Klein Vinicultur-Büchlein“ zum erstenmal der Öffentlichkeit vorstellte.

Zusammen mit dem „Schön Weinbaw-Buch“ von Ernst Abraham von Dehn-Rothfelser von 1629 begründeten beide Werke im 17. Jahrhundert die Tradition einer wissenschaftlichen sächsischen Weinbau-Literatur, die Mitte des 19. Jahrhunderts mit über 25 systematischen Schriften und Standard-Werken in Sachsen einen für diese landwirtschaftliche Sonderkultur bis dahin einmaligen Höhepunkt erreichte.

Das “Viniculturbüchlein” ist ein zeitgeschichtliches Dokument nicht nur des Weinbaus der Zeit von der Mitte bis zum auslaufenden 17. Jahrhundert und der Hausväterliteratur jener Zeit, sondern auch ein sozial- und kulturhistorisches Dokument über Weinbergsherren und Winzern, der Lößnitzer Heimat, für den sächsischen Weinbau und die heimische Weinkultur insgesamt.

Insgesamt gibt es in Sachsen noch vier Exemplare der Originalausgabe von 1667. Ziel des Reprints von 2002 und dieser Artikelserie ist es, das Werk seiner historischen Bedeutung für die sächsische Weinkultur wegen wieder einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Samstag, 15. September 2007

Weinland Sachsen Buch 9.1.

Literaturverzeichnis

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  • Bitsch, Irmgard / Ehlert, Trude / von Ertdorff, Xenia (Hg): Essen und Trinken in Mittelalter und Neuzeit, Sigmaringen 1987

  • Bloch, Ernst: Das Prinzip Hoffnung, 1959, Frankfurt am Main, Gesamtausgabe Bd. 5,1 S. 38: “Wein und Beutel bleiben dem trivialen Alter als das ihm bleibend Erwünschte, und nicht immer nur dem trivialen. Wein, Weib und Gesang, diese Verbindung löst sich, die Flasche hält länger vor. Fiducit, fröhlicher Bruder; deshalb wirkt auch ein alter Trinker schöner als ein alter Liebhaber.”

  • Borst, Otto: Alltagsleben im Mittelalter, Frankfurt am Main 1983
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  • Celsus, Aulus Cornelius: Die Medizin, in: Kollesch/Nickel (Hg.) 1994
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  • Engelhardt, Dietrich von: Von der Stilistik des ganzen Lebens zum Haferschleim. Das 19. Jahrhundert als Wendepunkt in der Geschichte der Diätetik, in: Schultz, Uwe (Hg.) 1993
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  • Homer: Odyssee; so spricht Odysseus zu seinem Gastgeber Alkinoos (9,5): “Wenn Frohsinn herrscht im ganzen Volk; wenn die Schmausenden im Haus in Reihen sitzen und einem Sänger lauschen können, die Tische neben ihnen reich gedeckt mit Brot und Fleisch, während der Mundschenk Wein aus vollen Krügen bringt und ihre Becher füllt; Das scheint mir persönlich das Allerschönste zu sein.”
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  • Koch, Hans-Jörg: Der Wein und die Macher. Weinkultur zwischen Purismus und Fabrikation, Nr. 131, herausgegeben von der Gesellschaft für Geschichte des Weines, Wiesbaden 1999
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  • Kornrumpf, Gisela: Die Lieder Reimars und Walthers von der Vogelweide. Aus der Würzburger Handschrift der Universitätsbibliothek München, 1972
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  • Kühnel, Harry (Hg.): Alltag im Spätmittelalter, Wien 1984
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  • Worm, Nicolai: Täglich Wein, Stuttgart 1997; ders.: Diätlos glücklich, Stuttgart 1999
  • Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste, 64 Bände und 4 Ergänzungsbände. Halle und Leipzig, 1732-1754

Weinland Sachsen Buch 8.1.

Weinbau in Sachsen - Stand Herbst 2003 - Zusammenfassung

Der Weinbau in Sachsen hat eine vor mehr als 800 Jahren beginnende, nachweisbare Tradition. Zu den Hochzeiten des sächsischen Weinbaus im 15. und 16. Jahrhundert waren ca. 5000 - 7000 ha Land unter Ertrag; mit der andauernden Überbelastung der Rebstöcke und des Bodens, auch durch winzerische Unkenntnis und Sorglosigkeit, mit dem Beginn und Fortgang des 30jährigen Krieges (1618-1648), durch harte Winter, strenge Frühjahrsfröste, schlechte Weinherbste (zwischen 1713-1766) begann der Niedergang des Weinbaus in Sachsen.

Das Weinland um Dresden liegt am nördlichen Ende des Weltweinbaus. Da, wo am Rhein auf Höhe des 51. Breitengrades die Weinberge aufhören, fangen sie an der Elbe erst an. Es ist auch Deutschland nordöstlichstes Weinanbaugebiet. Um 1830 sollen in Sachsen noch 2500 ha mit Reben bepflanzt gewesen sein; nach dem Jahre 1878 kam das endgültige Aus durch die Einschleppung der Reblaus; 1945 waren es - dezimiert durch Kälte, Krankheiten und Kriege - noch 67 ha Rebfläche. Heute werden wieder auf rund 450 ha entlang der Elbe an der Sächsischen Weinstraße von Pirna über Pillnitz, Dresden, Radebeul, Meißen bis Diesbar-Seußlitz Reben kultiviert.
  • Von der Lage her gehören die Rebflächen zu den östlichsten in Deutschland und sind nördlich des 51. Breitengrades gelegen, begrenzt östlich von Pirna, nördlich bis Diesbar-Seußlitz und vom Südabfall des Elbtales.
  • Die Größe beträgt als Gesamtrebfläche 449 ha, davon 427 ha (Stand 2002) bestockte Rebfläche; das sind ungefähr 0,4 Prozent der Rebfläche der Bundesrepublik Deutschland.
  • Von den Sorten sind 86,6 Prozent Weißweinsorten und 13,4 Prozent Rotweinsorten.
  • Das Weinbaugebiet ist unterteilt in die Bereiche Meißen und Elstertal.
  • Das Klima ist zum teil kontinental geprägt mit 600 - 700 mm Niederschläge pro Jahr und einer Temperatur von 9,1 Grad Celsius im Jahresmittel bei Sonnenscheinstunden von 1600 pro Jahr.
  • Die Lagen teilen sich auf in Flachlagen mit 22Prozent, Steillagen mit 12Prozent, Hanglagen mit 43Prozent und einer Hocheben von 23Prozent.
  • Die Böden sind im Hangfußbereich Schwemmsande und Kiesböden, im Hangbereich Granit, Porphyr und Syenitverwitterungsgestein und in der Hochebene Lößlehmböden.
  • Die Höhenlage mißt von 95 m - 280 m NN. Es sind 32 Rebsorten im Anbau, davon 19 weiße und 13 rote Sorten.
  • Die Erträge betragen im Durchschnitt der letzten 12 Jahre 44,7 hl/ha, mit Schwankungen zwischen 15 hl/ha und 74 hl/ha. Seit 1996 besteht eine Vermarktungsmengenbegrenzung auf 90 hl/ha, seit 2002 auf 80 hl/ha.
  • Der Anbau ist Drahtrahmenerziehung mit Flach- oder Halbbogen, vereinzelt auch Vertiko-Erziehung, mit Gassenbreiten von kleine als 1,60 m zu 35Prozent; von 1,60 m bis 2,20 m zu 55Prozent und breiter als 2,50 m zu 10Prozent.
  • Derzeit gezählte Betriebe sind über 3600 registrierte Winzer, davon 23 Haupterwerbsbetriebe mit 53 Prozent der Rebfläche; 15 Selbstvermarkter im Haupterwerb, 12 im Nebenerwerb; 8 Weinkeltereien. 68 Prozent der Winzer sind in einer Erzeugergemeinschaft organisiert. 53 Prozent der bestockten Rebfläche werden nach den Richtlinien des kontrolliert umweltschonenden Weinbaus bewirtschaftet, davon 11 Selbstvermarkter und 2 Prozent im ökologischen Anbau, davon 2 Selbstvermarkter. Neun Weinbaubetriebe nehmen an der Umweltallianz des Freistaates Sachsen teil.

Landschaftliche Schönheit, intakte Ökosysteme und traditionelle Kulturerzeugnisse sind Determinanten für die Anziehungskraft der Weinregion Sachsen. Die Weinbergterassen sind ein landschaftsprägendes Element und erhaltenswert. Rund 80 Prozent der erzeugten Weine werden im Anbaugebiet ausgeschenkt und verkauft.

Quelle: Persönliche Mitteilungen an den Autor und AfL Großenhain / smul.sachsen.de

Mittwoch, 12. September 2007

Weinland Sachsen Buch 7.2.

1990 Neue Aufgaben - Marketing und Management - der Kunde verlangt, die Marktwirtschaft verpflichtet

Mit dem Jahr 1990 begann nochmals ein neuer Anfang. Die Genossenschaft mußte sich auf ihre eigentliche Aufgabe zurückbesinnen. Zwar hatte sie immer die Trauben der Region und ihrer Mitglieder zu Original Meißner Weinen verarbeitet, aber ihre wirtschaftliche Grundlage wurde eigentlich gesichert durch das Abfüllen von Importweinen. Diese Weine aber waren schon im Verlauf des Jahres 1990 nicht mehr interessant, weil es plötzlich ein Riesenangebot aus allen deutschen Weinanbaugebieten und den Nachbarländern gab, so daß das Produktionsprofil der Winzergenossenschaft dahingehend zu seinem Ursprung zurückkehrte, nur noch die Verarbeitung der Trauben aus dem Anbaugebiet vorzunehmen und zu vermarkten. Damit stand die Entscheidung an, wie sich die Genossenschaft mit ihrem Angebot in den Markt und das bestehende Preisgefüge einordnen wollte.

Es wurde ein Konzept gewagt, von dem zunächst viele Stimmen sagten, das es niemals wirksam werden könnte; aber es wurde versucht, ein großer Erfolg und Leitlinie für andere weinherstellende Betriebe im Elbtal: ausgehend davon, daß Sachsen das kleinste deutsche Anbaugebiet und das Aufkommen an Wein dadurch immer begrenzt ist, sollte als Spezialität auf dem Weinmarkt ein unverkennbarer, unverwechselbarer, sortentypischer, trockener Wein im oberen Preissegment angeboten werden. Diese Marktstrategie hat sich erfüllt und die Genossenschaft konnte inzwischen ihre Produktpalette erweitern, notwendige Neu- und Werterhaltungs-Investitionen tätigen und den Winzern können anständige Traubenpreise bezahlt werden - ein wichtiges Moment für die Motivation der Mitglieder, weiter der nicht leichten fast ausschließlich händischen Arbeit im Weinberg nachzugehen.

In der Kellertechnik ebenso wie in der Keltertechnik hat sich in im letzten Dezennium des abgelaufenen Jahrhunderts ebenfalls wesentliches verändert. Die ehemals begrenzten Möglichkeiten, auf die Güte des Weines Einfluß zu nehmen durch technische Hilfsstoffe und Anwendungsmittel, erhielten einen Schub nach vorn ebenso wie durch verbesserte Maßnahmen in der Kelterung, der Trauben- und Mostverarbeitung, dem Einsatz moderner Lagertanks, Weinpressen und Weinfiltrationsgeräten und den kompletten Neu-, zwischenzeitlich auch mehrfachen Um- und Ausbau der Abfüllanlagen. Gänzlich neu aufgebaut wurden die Anlagen zur Rotweinbereitung.

Mit Öffnung der deutschen, europäischen und internationalen Weinmärkte für den Meißner Wein aber auch das Eindringen von Weine anderer Anbaugebiete nach Sachsen, sind die Berücksichtigung markt- und mengenpolitischer, marktwirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher ebenso wie von Abnehmer- und Konsumenten-Anforderungen notwendig geworden. Neben Qualität, Produkt und Leistung sind Vertrieb, Marketing und Kommunikation getreten. Gesteckte Ziel wurden erreicht und erfolgreich übertroffen. Seit 1996 liegt der Jahresumsatz zum ersten Mal in der Geschichte der Winzergenossenschaft konstant bei über dreieinhalb Millionen Euro. Da der Begriff Meißner Wein historisch entstanden ist, und nicht nur in der Region, sondern in der gesamten damaligen DDR und im vor allem östlichen Ausland bekannt war, wird der aller Wein aus dem Elbe- Anbaugebiet vollständig unter dem Oberbegriff “Meißner Wein” eingeordnet. Dies‚ ist bis heute so geblieben. Die Meißner Weine zeichnen sich aus durch das für jede einzelne Sorte typische Bukett in Verbindung mit einer dazu passenden kräftigen, fruchtigen Säure und stellen, international betrachtet, Spitzenerzeugnisse dar.

Aufgrund ihrer Erfolge sind die sächsischen Weinbaubetriebe heute auf Marktwirtschaft ausgelegte, mittelständische Unternehmen, deren Betrieb auf Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsstandards ”von der Traube bis zum Wein im Glase” beruht, die allen Erzeugnissen der gesamten Produktpalette ihre Stärken und dem Weininteressierten, dem Weinfreund, Kenner und Kunden Freude, Genuß und Vertrauen durch Original Meißner Weine garantieren.

Schließen wir deshalb mit einer eher philosophischen Anmerkung von Erst Bloch eigedenk des von ihm entworfenen “Prinzips Hoffnung”: “Wein und Beutel bleiben dem trivialen Alter als das ihm bleibend Erwünschte, und nicht immer nur dem trivialen. Wein, Weib und Gesang, diese Verbindung löst sich, die Flasche hält länger vor. Fiducit, fröhlicher Bruder; deshalb wirkt auch ein alter Trinker schöner als ein alter Liebhaber.”

Weinland Sachsen Buch 7.1.

1907 - Neue Winzer hat das Land - engagierte Freizeitwinzer übernehmen Wiederaufrebung und Winzerarbeit

Mit der andauernden Überbelastung der Rebstöcke und des Bodens, auch durch winzerische Unkenntnis und Sorglosigkeit, mit dem Beginn und Fortgang des 30jährigen Krieges (1618-1648), durch harte Winter, strenge Frühjahrsfröste, schlechte Weinherbste (zwischen 1713-1766), hatte der Weinbau in Sachsen also seinen Zenit überschritten, immer wieder durch Versuche gekennzeichnet, um mittels einer Systematisierung in Weinbau und Kellertechnik wo nicht eine Umkehr zur Besserung, so doch zumindest Aufschübe des Niedergangs durch Einführung von immer neuer Maßnahmen zu erlangen.

Dennoch – der Weinbau wurde durch Kälte, Krankheiten, Kriege, Krisen, Katastrophen genauso wie durch öffentliche und private Kleinkrämereien und feudale Eifersüchteleien immer wieder desavouiert. Lange Zeiten gesellschaftlich delektiert als schmückendes Beiwerk eines sichtbar zur Schau gestellten Wohlstands, Lebenstils und Luxus einer höfischen und aristokratischen Herrschaftsschicht, die ihre innere Nähe zum Weinbau durch äußere Distanz zu den Winzern demonstrierte, wurde er nun wirtschaftlich deklariert als renditemäßig grundsätzlich defizitär und deshalb meist negativ bilanziert, bis er landwirtschaftlich als arbeitsaufwendige, kleinräumige, gründliche Kenntnisse erfordernde Sonderkultur ohne auskömmliches Einkommen deklassiert, durch mangelnde Weinkultur zusätzlich kulturell zur Marginalität denaturiert war. Letztlich wurde der sächsische Weinbau, politisch absichtlich denunziert als landesweit reblausverseucht, weil der Verkauf von Grund und Boden für die königlichen Landeskassen erheblich einträglicher war als die Pflege von Feld und Acker einer Weinbau- und Weinbergskultur, wurde er deshalb um 1900 einer ihm verordneten vollständigen Vernichtung anheimgestellt. Um 1830 sollen in Sachsen noch 2 500 ha mit Reben bepflanzt gewesen sein; 1945 waren davon 67 ha Rebfläche übrig.

Einige alteingesessene Winzer hatten trotz ”der Reblaus” nach 1900 verstärkt versucht, Weinberge zu rekonstruieren und mit veredeltem Rebmaterial Anlagen neu aufzubauen. Als dann erste Erfolge zu sehen waren, gründete man 1912 den Rebschulverein Meißen, jedoch nicht, ohne eine geeignete Persönlichkeit aus Obst- und Weinbau dorthin zu verpflichten. 1912 wurde Land-wirtschaftsrat Carl Pfeiffer Lehrer an der landwirtschaftlichen Schule Meißen und Wanderlehrer für Obst- und Weinbau, 1913 Leiter der Rebschule in der Hoflößnitz. Mit ihm nahm der Weinbau in Sachsen wieder seinen Aufschwung.

1919 konnte Pfeiffer bei einer Weinfachtagung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft den anwesenden hochrangigen deutschen Weinbaupersönlichkeiten berichten: ”Es herrscht allenthalben neues Leben im Sächsischen Weinbau; ist dieses auch noch jung, so ist die heutige Strömung von seltener Frische, getragen von energischem Wollen und dem uneingeschränkten Vertrauen der beteiligten Kreise und der gesamten Bevölkerung.”Am 9. Mai 1938 wurde im Radebeuler Schloß Hoflößnitz die ”Weinbaugenossenschaft” gegründet, die 1955 in ”Sächsische Winzergenossenschaft Meißen” umbenannt und deren erster Geschäftsführer (bis 1942) Landwirt-schaftsrat Carl Pfeiffer wurde. Ihm folgten im Amt Weinhändler Ehses (1942-1943), Erick Waack (1943-1983) und Jürgen Fehling (bis 2001).

Zwischen den beiden Weltkriegen hatte sich die Besitzstruktur im sächsischen Weinbau verändert. Städtischer und staatlicher Weinbau blieben bis 1945 weitestgehend erhalten: Stadtweingut Radebeul, Staatliche Weinbauversuchs- und Lehranstalt Hoflößnitz, Staatsweingut Radebeul und Cossebaude, Stadtweingut Meißen, Kreisweingut Meißen, Weingut Seußlitz. Nach 1945 begann die Zusammenlegung der einzelnen staatlichen Betriebe. So wurde die Staatliche Weinbauversuchs- und Lehranstalt dem Staatsweingut Radebeul angegliedert.
Es entstand das “Volksweingut Lößnitz”, mit dem Verwaltungssitz auf dem Paulsberg. Ebenfalls 1950 fand die Zusammenlegung des “Stadtweingutes” Meißen mit dem “Stadtweingut” Radebeul statt. Ab Mitte 1960 wurde aus ökonomischen Erwägungen heraus die Parzellierung und Vergabe von Rebflächen an Feierabendwinzer eingeleitet.

Eine Wiederaufrebung ehemals brachgefallener und durch die staatlichen Weinbaubetriebe wirtschaftlich nur unrentabel zu bearbeitender Weinberge und Steillagen begann nach 1970 durch Hobby- bzw. Freizeitwinzer mit für Sachsen neuen Erziehungsmethoden, Bearbeitungsprinzipien und neuen Rebsorten.

1937 ursprünglich entstanden aus dem Zusammenschluß von ”Kleinweinbauernverein Meißen” und ”Weinbauverein Meißen” ging aus dieser Vereinigung am 09. Mai 1938 im Radebeuler Schloß Hoflößnitz die ”Weinbaugenossenschaft” hervor. Sie wurde 1955 in ”Sächsische Winzergenossenschaft Meißen” umbenannt. Erster Vorsitzender des Vorstandes wurde Winzer Guido Sachse aus Rottewitz, erster Geschäftsführer (bis 1942) Landwirtschaftrat Carl Pfeiffer. In den zwei Jahrzehnten vor Gründung der Genossenschaft waren Weinbergsbearbeitung, Weinkultivierung und Kellerwirtschaft unter Carl Pfeiffer und unter Einsatz der Kräfte einer stetig wachsenden Anzahl engagierter Winzer und vieler neu begeisterter Interessenten wiedererstarkt.

Allerdings sahen sich viele Winzer vor die Tatsache gestellt, die eigenen Trauben nicht selbst keltern zu können und damit der Preis-, Mengen- und Qualitätspolitik der Weinhändler ausgesetzt zu sein. Die kauften vorzugsweise größere Partien einheitlicher Qualität aus anderen Anbaugebieten und setzten die heimischen Winzer mit ihren verschiedenen Sorten und kleinen Mengen stark unter Abnahmepreisdruck. Bereits Mitte der zwanziger Jahre führte dies bei einigen Winzern, darunter der spätere Mitbegründer der Genossenschaft Karl Fehrmann, zu Forderungen nach gemeinsamer Verarbeitung der eigenen Trauben. 1937 lernte Fehrmann in Heilbronn bei einem Weinvergleich - bei dem ein 34er Ruländer vom ”Goldenen Wagen” einen gleichrangigen Kaiserstühler Ruländer in der Bewertung weit übertraf - die genossenschaftliche Verarbeitung der Trauben kennen. Zuhause setzte er sich mit anderen Weinbauern für die Gründung einer Genossenschaft ein. Nachdem diese Idee die Zustimmung anderer Winzer und der Behörden fand, wurde das Vorhaben in die Tat umgesetzt.

Bald nach der Gründung der Genossenschaft stieg die Anzahl der Mitglieder und damit die angelieferte Traubenmenge von Jahr zu Jahr: In gleichem Maße wuchs auch das Ansehen der Genossenschaft im Weinbaugebiet. Der erste Sitz der Genossenschaft lag in Radebeul-Zitzschewig auf einem ehemaligen Weinhandlungsgrundstück. Das Elbehochwasser im Frühjahr 1940 überflutete den Weinkeller bis zu halben Höhe und die Genossenschaft zog um nach Meißen am Markt Nr. 3. Auf Vorschlag der Genossenschaft wurde 1943 Erich Waack als Geschäftsführer eingesetzt, der dann 40 Jahre mit großem Erfolg die Geschicke der Genossenschaft lenkte und leitete. Nach dem Krieg zog die Genossenschaft in ein bereits seit dem 17. Jahrhundert bestehendes ehemaliges kurfürstliches Weingut auf dem Bennoweg 9 in Meißen um. Nach und nach wurden mehrere Keller sowie eine Lager- und Kelterhalle und ein Freilager errichtet.

Ab 1960 wurde ein Teil der Rebflächen parzelliert und zur Bearbeitung an Feierabendwinzer weitergegeben, nach 1970 wurden auch Steillagen wieder aufgerebt. 1990 wurden die Landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaften aufgelöst und die Meißner traten dem Sächsischen Genossenschaftsverband bei. Heute werden - vor allem dank der vielen Hobby- und Freizeitwinzer - wieder auf rund 450 Hektar entlang der Elbe an der Sächsischen Weinstraße von Pirna über Pillnitz, Dresden, Radebeul, Meißen bis Diesbar-Seußlitz Reben kultiviert.

Weinland Sachsen Buch 6.2.

Ab 1830 neuer Schwung durch geänderte Gesetze für eine neue Wirtschafts- und Sozialordnung

Diese tiefe Kluft zwischen dem Festhalten der Staatsführung an reaktionären politischen Verhältnissen und dem Schwung, der sich mit Macht vollziehenden Industriellen Revolution blieb so lange unüberwindlich, bis nach 1830 durch vielfältige innere Reformen eine neues Verfassungs- und Steuersystem gegeben wurde.

Wegweisend für die neue Wirtschafts- und Sozialordnung waren unter anderem die Aufhebung des Gesindezwanges, der Fronen und Servituden durch ein Gesetztvom März 1832 und 1834 die Aufhebung des Lehnsverbandes und die Gründung der Landrentenbank, wodurch den Bauern langfristige Darlehen zur Loslösung aus ihren früheren Lehensverpflichtungen und –bindungen zur Verfügung gestellt und eigener Landerwerb ermöglicht wurden. Konsequenz war ein ”unerwartet rasches Aufblühen Sachsens unter Friedrich August II. (1836-1854)...Wie die Landwirtschaft, aus ihren Fesseln befreit, von der Dreifelderwirtschaft jetzt allgemein zur Fruchtwechselwirtschaft überging, so fand die im Verlauf der industriellen Revolution hochentwickelte sächsische Industrie im Zollvereinsgebiet einen weiten Markt” (KAEMMEL, 1999).

Als besondere Ursachen eines rückläufigen Rebenbestandes in Sachsen werden die Mitte des 19. Jahrhunderts auftretenden Bedrohungen des Weinbaus durch die Einschleppung von Krankheiten wie Echter Mehltau (Oidium, zuerst 1846 in England festgestellt) ) und Falscher Mehltau (Peronospora , 1878 von Amerika nach Frankreich gekommen) und die Ausbreitung von Schädlingen wie der Reblaus (um 1860 in Südfrankreich aus Amerika kommend aufgetreten, in Sachsen zuerst 1887 in der Hoflößnitz festgestellt) herangezogen. Konnte man im 19. Jahrhundert den Echten Mehltau mit Schwefel, den Falschen Mehltau durch Kupfervitriolkalkbrühe wirkungsvoll bekämpfen, waren allerdings in Sachsen gegen die Reblaus und die zur ihrer Ausrottung staatlich vorgeschriebene Vernichtung ganzer Weinberge, aber auch wegen des Desinteresses der Ministerialbürokratie am Weinbau und zunächst dem Verbot für die Winzer, mit reblausresistenten Pfropfreben neu anzufangen, nicht anzukommen.

Nach heutiger Kenntnis geht man davon aus, daß von der damaligen Fläche nur etwa 50 ha, also etwa 8 Prozent des Anbaugebietes, reblausbefallen waren. Der Flächenrückgang von 1650 ha im Jahre 1839 auf 110 ha im Jahre 1934 war kein weinbaulich, sondern ein wirtschaftlich bedingter. Der Besitz und die Veräußerung von Grund und Boden, auch staatlicher Flächen, für bauliche Spekulationszwecke seit Beginn der industriellen Revolution brachte allemal mehr Ausbeute, als die Pflege von Wein- und Obstkulturen. Sachsens Weinbau verlor sowohl gewollt als auch ungewollt immer mehr an Bedeutung, bis sich schließlich die königliche Regierung entschloß, den fiskalischen Weinbau in der Hoflößnitz aufzugeben und Grund und Boden zum Villenbau zu verkaufen. 1907 erklärte die Reichsregierung das sächsische Weinbaugebiet endgültig als irreparabel verseucht.

Dienstag, 11. September 2007

Weinland Sachsen Buch 6.1.

1870 Die Reblaus ist da, die Staatregierung auch - mit Flächensanierung zur Gewinnung rentablen Baulandes

Im auslaufenden 18. Jahrhundert gingen die Erträge im Weinbau weiter stark zurück, bedingt durch Mißwuchs, Mißwirtschaft, Frost und Kriege ebenso wie durch die Einführung qualitativ höherwertiger fremder Weine und anderer, preiswerterer Getränke wie Kaffee, Kakao, Bier und Branntwein durch die Ausweitung von Verkehrswegen und Handelsbeziehungen. Mit der Gründung der ”Sächsischen Weinbaugesellschaft” im Jahre 1799 begann eine neue, 50 Jahre anhaltende Wiederaufbau- und Erholungsphase des sächsischen Weinbaus. (Bild: Aufzeichnungen aus der sächsischen Geschichte)

Den verschiedenen zeitgenössischen Bericht der Königlich Sächsischen Weinbaugesellschaft seit 1830 über den ”Weinbau im Königreich Sachsen in seiner vormaligen und jetzigen Beschaffenheit” läßt sich entnehmen, daß der Weinbau für Sachsen ”nicht unbedeutend” sei, weil er viele tausend Menschen beschäftige, auch noch jenen Boden nutze, wo ohne Weinbau ”wenig oder nichts geerntet werden möchte”, weil derselbe weder Schafen noch Ziegen ”dürftige Nahrung gewähren dürfte” und daß er eine Menge Geld in Umlauf setzt und die ”Staatscassen direct oder indirect bedeutenden Vortheil vom Weinbau ziehen”. Allerdings würde allgemeine Unkenntnis und Vernachlässigung von Most- und Weinbehandlung vielem entgegenstehen. Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings Justus Liebigs Entdeckung des Stoffwechsels (1842) noch reichlich zehn Jahre und Louis Pasteurs Klärung der Gärung (1861) und dadurch ihrer gezielten Beeinflussung noch über drei Jahrzehnte entfernt.

1840 berichtete Kammerherr von Carlowitz, anläßlich des Winzerfestes der Weinbaugesellschaft über die allgemeine Bedeutung des Weinbaus in Sachsen: zunehmend abnehmend; seine wissenschaftliche und praktische Fortentwicklung: stetig stagnierend; den ”Flächeninhalt der Sächsischen Weinländereien”: im Jahre 1840 sind dies 159 Ortschaften in vier rechts- und linkselbischen Bezirken (Ober-Posta bis Pirna; von Dresden über die Lößnitz bis zur Bosel; Meißen von Bosel bis Zadel; und von Zadel bis bis zu den Fichtenbergern und Gatzhäuser Weinbergen) mit rund 2976 Acker; die Ertragsfähigkeit im sächsischen Weinbau: von 1835 bis 1838 in durchaus unterschiedlichen Weinjahren aus Privatländereien und Domanialberger insgesamt 183 559 Eimer bei einem durchschnittlichen Mostpreis von 60 Thalern. Außerdem ergänzt von Carlowitz,daß von den Winzern in den Weinbergen um 1838 etwa 2500 Kühe im Wert von rund 50 000 Thalern gehalten wurden, der Weinbau damals in 1500 Winzereien 7000 bis 8000 Winzer und deren Familien nährte und die staalichen Steuereinnahmen durch Moststeuer in den Jahren 1834 bis 1838 um die 49 600 Thaler betrugen.

Trotz aufkommender Industrialisierung in Sachsen wird die Landwirtschaft von damals als ”der immer noch bestimmende Wirtschaftszweig jener Jahre” bezeichnet. Aber die überkommenen Strukturen drängten nach Ablösung. Wirtschaftsliberalismus wollte auch hier Raum greifen. In der Landwirtschaft hatten nicht nur etliche Naturkatastrophen seit 1785, die große Dürre 1790 und die Agrarkrise der Jahre 1817 bis 1820 zur Verschlechterung der Lebenslage der bäuerlichen Bevölkerung und der Landwirtschaft beigetragen, auch zeigten sich die in anderen Teilen Deutschlands längst abgeschafften feudalen Bindungen zwischen Bauer und Grundherr als Gründe für einen Stillstand in der Herstellung landwirtschaftlicher Produkte in Quantität und Qualität zur Zufriedenheit sich verändernder Bedürfnisse einer stetig steigenden Zahl der Bevölkerung. Wie veraltet die Abhängigkeiten von Lehnsherren und Belehnten auch gewesen sein mochten, die Abgaben, Dienste und sonstigen Verpflichtungen, eine veraltetes Steuer- und Verfassungswesen hatten weiter rechtlichen Bestand.

Baldige Besserung der Verhältnisse von innen heraus waren nicht zu erwarten, denn von Dresden aus wurde der Staat mehr verwaltet denn gestaltet. Wie umfänglich sich zwischen 1790 bis 1815 im gesamten Europa die politischen Verhältnisse auch veränderten, Sachsens Kurfürsten, dann Könige, hielten zusammen mit ihrer adligen Bediensteten- und Beamtenschicht am Bestehenden fest. Die Politik von Kurfürst Friedrich August III./König August I. von Sachsen (1750-1827), der von 1763 bis zu seinem Tode die Geschickte Sachsens ”allein regierte und niemandem Einfluß auf seine politischen Entscheidungen einräumte”, galt im Rahmen der Reichsverfassung und des ausgehenden 18. Jahrhunderts als ”Bollwerk der deutschen Konstitution”. Allerdings wurde ”seine Gerechtigkeit zum Rechtsfanatismus, seine Konsequenz grenzte an Starrsinn, seine Ordnungsliebe an Pedanterie. Die Ordnung aber, an der er unverbrüchlich festhielt, war die alte Ordnung” (ALBERT HERZOG ZU SACHSEN,1995).

Folgegemäß blieb Sachsen, auch nachdem es 1806 Königreich geworden war und gerade weil sich die europäische Umgebung heftig wirtschaftlich, politisch und kulturell vehement veränderte, von Reformen unberührt verwaltungs- und verfassungmäßig auf dem Entwicklungsstand des späten 18. Jahrhunderts stehen und muß ”in dieser Hinsicht im Vergleich zu anderen deutschen Groß- und Mittelstaaten jener Zeit als besonders rückständig bezeichnet werden” (CZOK, 1989), was zusammen mit den Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815, wonach über die Hälfte des Königreichs an Preußen fielen und es damit auf knapp 15 000 qkm halbiert wurde, bedeutet, daß Sachsen in jeder Hinsicht in Bedeutungslosigkeit versank.

Weinland Sachsen Buch 5.5.

Winzer-Festschrift der Weinbau-Gesellschaft von 1840: knappe Übersicht über Probleme seit ihrer Gründung ausgesetzt

In diesem Beitrag zur Winzer-Festschrift der Weinbau-Gesellschaft von 1840 liefert von Carlowitz eine knappe Übersicht all jener Problemlagen, der sich die Gesellschaft seit ihrer Gründung ausgesetzt sah und gegen sie zum Teil auch vergeblich über Jahre hinweg ankämpfte.

In einer nicht Vollständigkeit beanspruchenden Darstellungen waren dies, die grundsätzliche Kritik an der Diskreditierung des Weinbaus, obwohl er nach Auffassung der Mitglieder der Gesellschaft einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur vaterländischen Landwirtschaft und damit zum Staatswesen und der Staatskasse allgemein leistet und der Diskriminierung der Weinbergsbesitzer, obwohl gerade patriotisch gesinnte “Männer von Einsicht und Rechtschaffenheit, diesen besonderen bisher vernachlässigten und schwierigen Zweig der Landwirtschaft zu betreiben für Wert erachten”.
Weiterhin kamen dazu die Schelte an den wirtschaftlich wenig wirksamen gängigen Methode der Weinbergsarbeit und den geläufigen Machenschaften der Winzer und der beständige Versuch durch Systematisierung des Weinbaus und der Weinpflege diese im “weitläufigen Verstande zu der Vollkommenheit zu bringen, deren sie nach Beschaffenheit des Bodens und des Klimas nur fähig sind” (I,1,14), sowie die Bewältigung der aus politischen Gründen immer wieder durch Kriege, Katastrophen und erwachenden Konsumentenwünschen resultierenden notwendigen Restaurationen und Reformierungen, der Krisenfolgen aus der staatlichen Stagnation und der Kapitalismusfolgen aus der industriellen Revolution für Weinbau, Weinbergsbesitzer und Winzer.

Hier klingt nicht zum ersten Mal die Klage über die mangelnde Verankerung der Weinbergsbesitzer in der gesellschaftlichen Berücksichtigung und die fehlende “Bodenhaftung” des Weinbaus in der allgemeinen Oeconomie (Landwirtschaft) an, auch drückt sich – 1840 zu Zeiten da Sachsen bereits ein hochindustrialisiertes Land war – herbe Kapitalismuskritik und harsche Staatsschelte aus. Viel früher und erheblich deutlicher hatte das bereits seit 1806 Landweinmeister Fleischmann in seinen Vorträgen in den Mitgliederversammlungen ausgedrückt! Ein Geist der Habsucht, der Gewinnsucht, der weder sich noch die neben ihm Lebenden glücklich machen kann, weil er den Erwerb nicht als ein Mittel zur Beförderung gemeiner Glückseligkeit, sondern nur als ein Mittel, noch mehr zu erwerben, oder sich nur zu oft tadelnswerthes Vergnügen zu verschaffen, betrachtet; der nur auf gegenwärthigen schnell zu erlangenden Vortheil sieht... Dieser Geist hat sich der Gesinnungen zu vieler bemeistert, daß selbst der edler gesinnte, wenn er auch vom Strome nicht ganz hingerissen wird, doch sich gezwungen sieht, mehr als es unter anderen Umständen seinen liberalern Grundsätzen gemäß wäre, auf sich selbst und weniger auf andere zu denken.” (Mitteilungen II, 3, 1807, S. 48)

“Wenn ein Staat aufhört Industriezweige zu beachten, so muß über kurz oder lang Verarmung und mit ihr Immoralität entstehen...Ich schränke mich daher bloß auf die Bemerkung ein, daß eine blinde Nachahmung derjenigen, denen Wohl und Wehe der Unterthanen wenig gilt, wenn nur ihre Kasse schnell gefüllt wird, durch Ausrottung des Weinbaues nur zeigen würde, man haben von jenen gelernt sich selbst zu bestrafen...Daß man den Weinbau aus der großen Oeconomie entfernt hat, bleibt unverzeihlich...Wird zugleich für die Folge in den Weingebirgen auf Beschränkung des eingeschlichenen Luxus mit Bedacht genommen, so ist kein Zweifel, daß ein wohlgeordneter Weinbau im Königreiche Sachsen, nicht nur der Landeskasse, sondern auch den Unterthanen zu aller Zeit zuträglich und empfehlenswerth bleiben werde.” (Mitteilungen IV, 1, 1817, S. 20/25)

Weinland Sachsen Buch 5.4.

Winzer und Winzereien leiden unter erheblichem Eigenkapitalmangel, Marktschwankungen und witterungsbedingten Ernteerträge

Offensichtlich litten die Winzer und deren Winzereien schon vor Gründung der Sächsischen Weinbaugesellschaft unter erheblichem Eigenkapitalmangel und unter Marktschwankungen, bedingt durch die witterungsbedingten Ernteerträge einer Dekade, die gekennzeichnet waren mit durchschnittlich zwei guten, zwei mittleren, zwei schlechten und zwei Mißwachsjahren, die sich abwechselten.

“Damit entsteht eine ständige Unordnung in der häuslichen Ökonomie der Weinbauern”, so von Bredow in seinem Vortrag von 1830. Auf zehn Jahre gesehen hätte der Winzer zwar durchschnittliche Einnahmen von 2000 Thalern, aber in den guten Jahren seien es 600, in den mittleren 200, in den schlechten 100 Thaler und in den Mißwuchsjahren gar keine. “Folglich leben sie zwischen Überfluß und Noth, wenn sie nicht Kraft haben, in guten Jahren zu sparen und in schlechten zuzusetzen, was den Handarbeitern schwer fällt.”

Daß der sächsische Wein und die sächsischen Trauben um die Wende zum 19. Jahrhundert nicht eigentlich schlecht oder schlechter als früher waren, wird in entsprechenden Reden, Texten und Anmerkungen der Sächsischen Weinbaugesellschaft immer wieder hervorgehoben, denn wie anders hätte man viel hundert Jahre lang ununterbrochen Trauben zu sächsischem Landwein keltern können, der auch seine Abnehmer fand, wenn er nicht dem Bedürfnis der “Consumenten” zugesagt hätte. “Es gab eine Zeit”, sagte 1830 von Bredow in seinem Vortrag, “wo der sächsische Wein nicht unberühmt war, wo er auf den Tafeln der Fürsten, bei den Banquets des Adels und von sachverständigen geistlichen Herren mit Wohlbehagen getrunken ward und dem Rheinwein wenig nachgesetzt, dem Frankenwein aber gleichgeschätzt ward und die Concurrenz mit beiden nicht zu fürchten brauchte”.

Dann aber gab es über Jahre hinweg Entwicklungen, die dem sächsischen Landwein “den empfindlichsten Stoß beigebracht”, so z. B. verändertes Konsumentenverhalten bei deren zunehmender Wohlhabenheit, höhere Vielfalt in Angebot und Qualität durch die “Globalisierung" der Beschaffung, “Internationalisierung” der Märkte, verändertes Marktverhalten der Weinhändler gegenüber dem sächsischen Landwein, dessen allgemeiner Preisverfall und statt positiver und aktiver Reaktion auf all diese Entwicklung eine mangelnde Anpassungsfähigkeit der sächsischen Winzer in Weinbergs- und Kellerarbeit mit der erwähnten Konsequenz, daß sich “der sächsische Weinbau zwar erhielt, aber in einem Zustand der Lethargie, in dem er auf uns gekommen ist” (von Bredow, 1830).

In der Schrift zum Winzerfest beschreibt der damalige Director der Weinbaugesellschaft von Carlowitz (von Carlowitz, 1840) eindringlich wie ein Emporkommen des Weinbaus in Sachsen befördert werden solle, was dem bisher hinderlich gewesen war und wer dies nun bewerkstelligen solle: “Wenn nun nach den oben dargestellten Resultaten mehrerer, obschon zum Theil ungünstigen Jahre hervorgeht, daß der sächsische Weinbau in so vielfacher Beziehung einer Belebung würdig ist, daß die Anstrengungen, durch welche er in das Leben getreten ist und die gebrachten Opfer nur höchst wohlthätig auf unsern National-Reichthum, auf die Erhaltung so vieler Familien eingewirkt haben...so sehen wir, daß die ersten Begründer unsrer Gesellschaft mit unermüdeter Thätigkeit viel, das möglichste für Belebung des Sächs. Weinbaues, für die Verbesserung desselben, für die Abwerfung alter schädlicher Gewohnheiten geleistet haben.” Allerdings hätten die Kriegsjahre und Durchmärsche von 1809 bis 1814 eine “Erschlaffung dieses Eifers und einen Mangel an allgemeinen Thätigkeit” daran gezeitigt.

So sehe man sich im Namen einer “Weinbaugesellschaft” und unter dem Schutz “unseres hochverehrten Königs, selbst Pfleger des Sächs. Weinbaues”, der “Theilnahme und Unterstützung unsrer Hohen Regierung” sich des selbstgesetzten gemeinnützigen Zweckes würdig zu machen, um alles beizutragen “was zur Erhöhung des Kredits unsres Weinbaues und zur Ergreifung zweckdienlicher Maßregeln in der Rebencultur und in der Kellerwirtschaft einwirken kann, um auch in wissenschaftlicher Beziehung nicht gegen andere Weinländer zurück zu stehen”. Dazu braucht es aber besonderer Anstrengungen, da ein großer Teil der Weinberge – 1840, vierzig Jahre nach Gründung der Weinbaugesellschaft – immer noch “allein den willkürlichen Behandlung der Winzer nach einer älteren Culturmethoden überlassen” sei, einem Weinbau “jener Leute” also, die “ohne Sinn und Nachdenken ihre Weinberge so bestellen wie es ihre Väter und Großväter gethan haben”.

Montag, 10. September 2007

Weinland Sachsen Buch 5.3.

Progressiver Weinbaupublikationen für die Theorie - unprofessionelle Vermittlung und Verwendung in der Praxis

Was an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert für den sächsischen Weinbau festzustellen gilt, sind wirtschaftliche, weinbauliche und wissenschaftliche Widersprüche zwischen einerseits einer langen Liste progressiver Weinbaupublikationen für die Theorie und andererseits ihre tatsächliche unprofessionelle Vermittlung und Verwendung in der Praxis, die zusätzlich durch staatliche, ständische und struktuerelle Widerstände paralysiert ist. (Bild: Siegel der Weinbaugesellschaft)

Was zu erwarten gewesen wäre, als resultierende Reaktion auf den permanenten Rückgang, die Rückständigkeit und auch Rücksichtslosigkeit im sächsischen Weinbau jener Zeit, war ein Ruck zur Rückkehr zu Initiativen und Impulsen, die Herz, Hirn und Hand aller am, im und vom Weinbau Beteiligten und Betroffenen hätte aktivieren können. Was entstand, war eine intellektuelle großbürgerliche Vereinigung mit rationellem Interesse für den Weinbau: die Sächsische Weinbau-Gesellschaft.

Weinbau wurde ab jetzt zu einer wichtigen Form der patriotischen Landwirtschaft, um über seine Beförderung und Verbesserung ein “vollständiges System der Weincultur” erbauen zu können”; die Mitglieder der Gesellschaft, überwiegend Bergherren und Weinbaufunktionäre, sind “Männer von Einsicht und Rechtschaffenheit, welche nicht nur ihr eigenes Interesse zu schätzen, sondern auch den Wohlstand ihrer Mitbrüder zu beherzigen wissen...daß sowohl Weinbergsbesitzer wie Bearbeiter den möglichst denkbaren Grad von Wohlstand und Zufriedenheit erlangen zu möchten”. Der landläufige Winzer kommt weiterhin nur in Form seines Funktionierens oder Versagens vor.

Andererseits steht zu vermuten, daß ohne das beharrliche und systematische Wirken der Sächsischen Weinbau-Gesellschaft unter den gegebenen Umständen sowohl das Winzertum, als auch der Weinbau als auch die Weinkultur in Sachsen bereits Mitte der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts statt eines feststellbbaren Rückgangs unabsehbare Rückschläge hätte hinnehmen müssen, die bereits damals zu ihrer Vernichtung hätte führen können. So konnte dank der unbestrittenen Verdienste und Vorteile der Arbeit der Gesellschaft weitere 60 Jahre sächsische Weinbaugeschichte geschrieben werden (v. Weber 1872, Kirbach 1900, Reindl 1907), bevor andere Umstände dem Weinhau eine Niederlage beibrachten. Allerdings, seit etwa 1900, mit dem Neubeginn des sächsischen Weinbaus nach der Reblauskatastrophe, hat sich dieses Bild von Weinbau und Winzern in Sachsen durch das Wirken von Kleinweinbauvereinen, Weinbaugemeinschaften, der Sächsischen Winzergenossenschaft und vor allem der eines vielzähligen breitgestreuten Hobbywinzertums wesentlich verändert und dem sächsischen Weinbau und der sächsischen Weinkultur neue Konturen verschafft.

Der Flächenrückgang von 1.650 ha im Jahre 1839 auf 110 ha im Jahre 1934 war kein weinbaulich sondern ein wirtschaftlich bedingter. Der Besitz und die Veräußerung von Grund und Boden, auch staatlicher Flächen, für bauliche Spekulationszwecke seit Beginn der Industrialisation brachte allemal mehr Ausbeute, als die Pflege von Wein- und Obstkulturen. Bereits 1830 sagte von Bredow in einem Vortrag vor der Königl. Sächs. Weinbaugesellschaft: “Sowie man den Landwein nicht mehr achtete, da verlor man auch die Lust, ihn anzubauen; wenn es irgend möglich war, machte man sich von den Weinbergen los, und sie fielen so im Werthe, daß sie für das Baumaterial der Häuser und Mauern, die darauf standen verkauft wurden”.

Weiter heißt es in diesem Bericht, daß der Weinbau für Sachsen “nicht unbedeutend” sei, weil er viele tausend Menschen beschäftige und er eine Menge Geld in Umlauf setze und die “Staatscassen direct oder indirect bedeutenden Vortheil vom Weinbau ziehen”. Allerdings, “es gehören freilich viele Kenntnisse und mehr Ausdauer dazu, um den Weinbau zu veredeln, als zu irgendeinem anderen landwirtschaftlichen Zweige...Daher sollten solche Versuche von den wissenschaftlichen Gesellschaften ausgehen, welche im Stande sind, nach einem festen Plane einem Ziele entgegenzuarbeiten! Aber dazu gehören Mittel, die jedoch in einem wohlorganisirten Staate, der den Werth solcher Institute erkennt, nie fehlen werden”.

Bloß, diesem Institut, der Weinbaugesellschaft, hat es zwar nie an nötigem Enthusiasmus und Engagement, stets aber an erforderlichen Mitteln und Eigentum gefehlt und der Staat hat keines davon je ausreichend und endgültig zur Verfügung gestellt, um seit der Gründung der Gesellschaft 1799 nachhaltig auf das Aufblühen des sächsischen Weinbaues durch dessen Veredlung und Verbesserung hin zu zielen.

Ordnet man die Inhalte der Fachartikel aus den gesammelten Werken der “Beiträge zum Teutschen Weinbau” von 1799 bis 1826 und auch in den folgenden Schriften bis 1850 nach übergeordneten Bezügen, so ergeben sich zwölf unabweisliche du immer wiederholte Erfordernisse, unter den die Rebe langzeitig erfolgreich kultiviert und ihr Ernteertrag vieljährig optimiert werden kann:

  • 1. die Rebe ist eine besondere Pflanze, der man sich unvergleichlich mit anderen Gewächsen mit einer ihr eigentümlichen Sorgfalt zuwenden muß;
    2. die Rebe braucht vom Anbauanfang an die besondere Berücksichtigung der ihr gerechten Kombination von Sorte, Boden und Klima;
  • 3. jede Pflanze braucht zum gedeihlichen Wachsen ausreichend Raum auf einem immer wieder gut bearbeiteten auf ihrem immer gleichen Standplatz;
  • 4. zum Erbringenvon Erträgen müssen bestimmte Arbeiten am Rebstock zu fast immer den gleichen Jahreszeiten und Zeitpunkten erbracht werden;
  • 5. die Reben brauchen zum guten Wachstum Einrichtungen, die zum Nutzen von Stock oder Busch eine bestimmte Erziehung aufrecht zu erhalten gestatten. In der Konsequenz bedeutet dies, für die Weinbergs- und Kellerarbeiten:
  • 6. Auswahl von Anbausorten und Rebschnitt unter eher quantitativen als qualitativen Ergebnisgesichtspunkten;
  • 7. keine übermäßige und ungebührliche Absenkung von Stöcken zur Fortpflanzung von Reben und dadurch Vermeidung deren schleichender Erkrankung;
  • 8. angemessene, zeitige und genaue Verrichtung der Weinbergsarbeiten;
  • 9. rechtzeitige Ernte der Trauben;
  • 10. Aussonderung von gutem und schlechterem Lesegut zur getrennten Weiterverwendung;
  • 11. getrennte Verarbeitung der Trauben und Kelterung einzelner oder vereinbarer Sorten statt deren Vermischung ;
  • 12. angemessene Maßnahmen der Verbesserung von Mosten aus nicht so guten Jahrgängen durch bessere allgemeine Kenntnis von Most- und Weinbehandlung.

Weinland Sachsen Buch 5.2.

Wein eine überaus empfindliche landwirtschaftliche Sonderkultur

Drei wesentliche Merkmale haben den Weinbau spätestens seit dem ausgehenden Mittelalter bis in unsere Neuzeit geprägt und auch seinen allmählichen Niedergang mit bedingt: zum einen ist der Wein eine überaus empfindliche landwirtschaftliche Sonderkultur, deren Behandlung und Betreuung ein gut Maß an Fachwissen, Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen voraussetzt; zum zweiten stellt der Weinbau besondere Anforderungen an den Fleiß, die Sorgfalt und die Ausdauer der Winzer, da alle Arbeiten fast händisch und handwerklich ausgeführt werden mußten und auf die gleiche Fläche fünf bis sechs Mal, in Hang-, Steil- und Terrassenlagen bis zu achtmal mehr Zeit aufzuwenden war als bei der Bearbeitung einer gleich großen Fläche Ackerlandes; zum dritten waren bis zum Beginn der Industrialisierung der Arbeitsabläufe auch in der landwirtschaftlichen Nutzung von Felder und Wälder, Wiesen und Fluren die weinbaulich qualifizierten Arbeitskräfte recht rar, so daß die Weinbergsbesitzer die zu bearbeitenden Rebflächen in Größe und Ausdehnung eher der Arbeitkraft der einzelnen Winzer-(Familien) anpassen mußten, was eine kleinräumige Parzellierung und Zersplitterung der Weingärten und Weinberge mit oft steilen, schwer nutzbaren Rebhängen, langen Wegezeiten und wenig erschlossenen Wegeverbindungen nach sich zog, was wiederum hohe Ertragsunsicherheiten und schwankende Ernteergebnisse bedingte (vgl. VOLK, 1993). (Bild: 1817 - Satzung Nachdruck Weinbaugesellschaft.

Eine gute Instandhaltung bestockter Rebflächen, die Ausdehnung von Anbauarealen und die Steigerung der Weinmengen ließen sich immer nur dann erreichen, wenn sich Winzer fanden, die das Zeug dazu hatten und den Anreiz dafür sahen, ein eigenes Interesse in den Ergebnissen der Arbeit zu sehen: vor allem mehr wirtschaftliche, soziale und rechtliche Unabhängigkeit gegenüber Herren und Herrschern.

Für die fürstlichen, adligen, bürgerlichen Bergbesitzer im Elbland scheint sich die gehegte innere Nähe zu ihren Weingebirgen eher durch eine gepflegte äußere Distanz zu ihren Winzer charakterisiert zu haben. Die Rebflächen wurden durch Winzer im Gedinge, Lohnwinzer und/oder zusätzlichen Tagelöhnern bewirtschaftet. Deren Einkommen war in vielen Fällen so gering, daß sie zur Lebensfristung zwischen den Rebstöcken und am Rande der Weinberge zusätzlich Frucht- und Gartenbau betrieben. Ein solch frugales Leben mochte ”in einer von wirtschaftlichen und sozialen Gegensätzen erfüllten Welt, die im Laufe der Zeiten immer brüchiger” wurde, kaum Anlaß geben, besondere persönliche Einsätze, auch nicht für die landesherrlichenWeinbergsbesitzer zu leisten. Denn ohnehin ”der Winzer, soweit er sich mit seiner Familie verdingt hatte, erhielt den Jahreslohn. Der zu Diensten und Lieferungen verpflichtete Bauer aus den anrainenden Dörfern ging leer aus. Der Ernteertrag, der glücklich und erfolgreich vollbrachten mühseligen Arbeit freilich floß, wie überall im ´Hoflößnitzer Weinbergsbuch´ zu lesen ist, der Dresdner Hofkellerei zu.” (WEINHOLD, 1965)

Die landwirtschaftlichen und pomologischen Vereine und Gesellschaften entstehen zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Viele von ihnen bemühten sich auch um den Weinbau. Die erste europäische Vereinigung, die sich ausschließlich dem Wein zuwandte, war die “Gesellschaft zur Beförderung und Verbesserung des Weinbaus und der Weinpflege” in Sachsen. Sie wurde am 18. November 1799 in Meißen ins Leben gerufen, beantragte am 12. Februar 1800 ihre Bestätigung durch den Churfürsten und wurde am 15. Mai 1801 landesherrlich anerkannt.

In den Jahrzehnten danach wurden, diesem Beispiel folgend, europaweit viele Vereine und Gesellschaften mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung gegründet. Ihre Aufgabe und Arbeit sahen diese Gesellschaften vor allem in der Vermittlung neuer Anbau- und Kellertechniken, der Veröffentlichung von Fachschriften, der Anlage von Musterweingärten und Rebschulen, der Verpflichtung von Obst- und Weinbaulehrern, der Veranstaltung von Vorträgen und Ausstellungen und der Organisation von Winzerfesten, so z.B. die unter Kammerherr von Carlowitz 1840 in der Lößnitz ausgerichteten Festlichkeiten. Ein Ziel der Weinbauvereine, -gesellschaften und auch später der Verbände war und blieb die fachliche und wirtschaftliche Interessenvertretung der Winzer und des Weinbaus gegenüber den jeweiligen Regierungen, deren Organen, Ämtern, Behörden und deren angelegentlicher Verordnungen, Verfügungen und Gesetzgebung.Alle diese Anstrengungen hatten ein wesentliches Anliegen: die Verbesserung der Qualität des Weines und seines öffentlichen Ansehens von der Rebe zum Faß bis ins Glas.

Weinland Sachsen Buch 5.1.

1799 Grundlegung des praktisch wissenschaftlichen Weinbaus und Gründung der Sächsischen Weinbaugesellschaft

1794 beginnt ein Sächsischer Landwirth seine vergleiche Abhandlung von sächsischem und rheinischem Weinbau mit dem lobenden Hinweis darauf, daß “das Churfürstenthum Sachsen durch die ökonomische Industrie eines der gesegnetsten Länder in Teutschland bereits geworden ist...Nur in einem Stück ist Sachsen noch sehr zurück: das ist der Weinbau, welcher, trotz aller von der gütigen Natur durch Lage und Boden angebothenem Vortheile, noch sehr verachtet und vernachläßigt wird”. (Bild: Originalseite 1 Satzung Weinbaugesellschaft)

Anfang des Jahres 1799 wurde ein Artikel als Einladung zur Teilnahme an der Gründung einer Weinbaugesellschaft in den “Dresdner Gelehrten Anzeigen”, dem “Leipziger Intelligenzblatt” dem “Wittenberger Wochenblatt” und dem “Reichsanzeiger” eingerückt, auf die hin sich etliche in- und ausländische Interessierte meldeten, so daß zu einem späteren Zeitpunkt im selben Jahr eine zweite Anzeige bei den erwähnten Blättern folgte.
Bei seiner Eröffnungsrede an die Mitglieder der neugegründeten Gesellschaft an die "edlen Männer von Einsicht und Thätigkeit" zeigt ihr Direktor, Landweinmeister Fleischmann nocheinmal auf, wogegen die Gesellschaft vorgehen möchte, nämlich gegen die "herrschend gewordenen Unordnungen im Weinbaue und der Weinpflege" auf dem steilen und mühevollen Pfad "des alten Schlendrians und eingewurzelter Vorurteile", und wofür sie sich einsetzen will, die Reinigung und Öffnung einer "so wichtigen und größtenteils noch verstopften Revenüquelle" durch die augenscheinliche Vorführung der richtigen Maßregeln des Weinbaus in den Weinbergen und der Weinpflege in den Kellern, durch das Ansetzen angemessener Löhne für die Arbeit und Pflege im Wein und die baldige Einführung geeigneter Schritte für die Ausbildung und Qualifizierung guter Winzer und Böttiger durch den Entwurf einer zeitgemäßen Weinbergsordnung und Kellereiverfassung.

Am 12. Februar 1800 wird bei der Landesregierung eine Bittschrift zur landesherrlichen Genehmigung und Bestätigung der Weinbau-Gesellschaft eingereicht, die die Unterschriften der Mitglieder trägt. Dieser Schrift wird auch das erwählte Siegel der Gesellschaft beigelegt, so wie es das Titelbild unseres Buch zeigt. Die Weinbaugesellschaft erhält ihre "Landesherrliche Bestätigung" mit dem Datum vom 15. Mai 1801 einschließlich der Genehmigung des erwählten Siegels, "wodurch denn die Gesellschaft gesetzmäßig begründet, und noch mehr verpflichtet wurde, durch gemeinnützige Arbeiten und Anstrengungen dieser hohen Gnade sich würdig zu machen." Die Bestätigungsurkunde und das Siegel der Gesellschaft wurde am 14. September 1801 der in Meißen abgehaltenen Gesellschafterversammlung vorgelegt, die zu diesem Zeitpunkt zu den bisherigen 43 auch vier neue Mitglieder aufnahm.

In der ersten Ausgabe ihrer "Beiträge zur Beförderung des Teutschen Weinbaus" 1802 berichtet die Gesellschaft über erste Erfolge bei der Anlegung einer Sortimentsschule zur Bereinigung der Nomenklatur der Rebsorten, um regional und überregional unterschiedliche Bezeichnungen für gleiche Rebsorten zu vereinheitlichen: 80 Rebarten seien zum damaligen Zeitpunkt bei dem Meißner Steuerprokurator Goldberg, dem stellvertretenden Direktor und Leiter der Sortimentsschule, eingeliefert worden, wovon 52 Sorten aus sächsischen Weinbergen und die restlichen vom Neckar seien. In den folgenden Jahren bis 1826 erscheinen insgesamt fünf Bände mit 20 der “Beiträge”, die heute noch nachzulesen sind.

In den Jahren nach 1812 war die Arbeit der Gesellschaft schwer beeinträchtigt, weil die Kriegsereignisse der deutschen Befreiungskriege gegen die napoleonische Fremdherrschaft nach Napoleons vernichtender Niederlage im November 1812 in Rußland allmählich nach Sachsen kommen. Die kriegerischen Auseinandersetzungen auf sächsischem Boden, wo bereits seit 1806 französische Truppen in und um Dresden stationiert waren, gipfelten 1813 in der bis dahin gewaltigsten Schlacht der Weltgeschichte: der Völkerschlacht bei Leipzig, bei der Napoleon nur durch Rückzugsgefechte einer vollständigen Niederlage entkam. Sachsen und seine Bevölkerung hatten wieder einmal gelitten, das Land Schaden genommen. Die Staatsfinanzen waren zerrüttet, das Königreich war durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815, wonach über die Hälfte des Gebietes vor allem aus thüringischen Kreisen, an Preußen fielen, auf 272 Quadratmeilen (knapp 15 000 qkm), miniaturisiert worden, die Staatsführung unter dem greisen König Friedrich August I. blieb konservativ, volkstümliche und nationale Strömungen fehlten, bäuerliche Abhängigkeiten gegenüber Lehensherren bestanden fort, die Gebildeten lebten ihren verinnerlichten bildungsbürgerlichen Ideale und Interessen. Das Land liegt in Agonie.

So wartete man, ohne es zu wollen, wohl auf starke äußere Anstöße, um Sachsen wieder in enger Verbindungen mit dem gesamtdeutschen Leben zu bringen. Die kamen allerdings erst 1830 mit den politischen Bewegungen im Gefolge der französischen Juli-Revolution. Und von dem allen waren der sächsische Weinbau und auch die Sächsischen Weinbau-Gesellschaft betroffen (Kaemmel 1999).

Sonntag, 9. September 2007

Weinland Sachsen Buch 4.5.

Reformen der Weinbergsordnung und der Kaufpreis für Winzereien

Hatte die Weinbergsordnung von 1588 Maßstäbe für die Pflege des Weinbergs bis weit ins 19. Jahrhundert hinein gesetzt, so brachten kleinere Reformen dieser Ordnung in der Abänderung einzelner Punkte in der Folgezeit wenig Zugewinn. Wichtiger erschien da eine Neuerung in den Lößnitzer Weinbergen, die der aus Württemberg stammende Dr. Martin Aichmann einführte: die Pflanzung der Stöcke in ”Zeilen” nach Württemberger Muster. Ein Teil der Lößnitzer Weinberge wurden so eingerichtet, wie es der zu Beginn des 17. Jahrhunderts in kursächsische Dienste getretene Dr. Aichmann zunächst in seinem, ihm vom Kurfürsten geschenkten Weinberg bei Cossebaude erfolgreich praktizierte. (Bild: Sächsisches Land- und Hauswirthschaftsbuch)

Anfänglicht war der Württemberger einer der vier Assessoren, die zu einem am 27. Januar 1607 neu geschaffenen Oberkonsistorium gehörten, wurde aber bald von den ”Consistorial- und geistlichen” Diensten vollständig dispensiert, weil der Kurfürst häufig seinen Rat suchte, ihm die ”gantz beschwerlichen Cammergerichtssachen” überantwortete und ”entlich die Vorsoge und Bestellung unserer Weingebirge aufgetragen” hatte (BESCHORNER, 1904).
Der Zeilenbau wurde zunächst in den Cossebauder Dominialweinbergen, ab 1621 auch in der Hoflößnitz in bestimmten Teilen eingeführt. Die Einrichtung der ”Württemberger Weinberge” oblag zunächst ab 1622 dem Winzer Hans Jacob Landeisen, der mit dem Winzer Andreas Horn bereits in Cossebaude tätig gewesen war, ab 1623 entweder Jacob Hippe oder Jacob Löffel, allesamt Winzer aus ihrer württembergischen Heimat.
Christian I. († 1591) hatte mit der Weinbergsordnung von 1588 die regelmäßigen jährlichen Weinbauarbeiten gesetzlich reguliert, Christian II. († 1611) die ersten württembergischen Reben bei Cossebaude gepflanzt und Johann Georg I. († 1656) brachte diese nach der Hoflößnitz und der Besitz von Weinbergen wurde unter Johann Georg II. († 1680) zu einem Statussymbol für höhere Staatsbeamte und einem Luxusartikel für Reiche: ”Unter diesem Kurfürsten, der selbst einen Privatweinberg bei Zitzschewig hatte, wurde es unter den Hofcavalieren, höheren Staatsbeamten und der reichen Bürgerschaft Mode, einen derartigen Grundbesitz zu erwerben.” Damit kam, nach der Einschätzung eines späteren Autors, mehr Leben und ”freundliche Frequenz” in die gesamt Lößnitz, vor allem durch die ”zeitweilige Übersiedelung dieser Herrschaften” in das Gelände. In diese Zeit fallen auch die ersten Gründungen von Villenkolonien, ”die namentlich unter August dem Starken rasch emporblühten” (LILIE, 1892).
Dazu hatte die allmähliche Veräußerung von Plätzen zur Anlegung von Weinbergen an Private und Personen in kurfürstlichen Diensten, namentlich den Jagd- und Forstbeamten, seit den Zeiten der beiden Kurfürsten Johann Georg geführt und diese Vergabepraxis wurde noch bis über die Zeiten nach 1750 fortgesetzt (KIRBACH, 1898), bis sich mancher Weinbergsbesitzer wieder entweder vorteilhaft oder der Noth gehorchend von seinen Latifundien zu verabschieden suchte.

In der No. 31. von Dienstags, dem 29. Jul. Anno 1775 der ”Dreßdnische Wöchentliche Frag- und Anzeigen” (DREßDNISCHE , 1755) heißt es in einem Verkaufsangebot: ”Es ist zwischen Dresden und Meißen in einer angenehmen Gegend ein Weinberg von guten Stock, Boden und Lage zu verkaufen, welcher viele Jahre her durch wirtschaftl. Administration noch mehr melioriret worden.” Interessant an dieser Anzeige ist zugleich, daß an ihrem Ende ein exakter Verkaufspreis, vor allem aber, daß ein, das gesamte Areal umfassendes ”Zubehör”, die Ausstattung eines Weinbergs und damit seine mutmaßliche Größe genannt wird. Zumindest ist das zum Verkauf stehende Anwesen aus der damaligen Zeit eine größere, eigenständige Winzerei. Denn dabei ist ”ein gutes Haus, worinnen eine gute Presse, Stube und Kammer vor den Winzer, Stall auf drei Kühe und ein Keller, vor die Herrschaft ein Saal mit Camin, dabey noch eine Stube mit einem Kämmergen, auch ein Boden befindlich.” Über die Ausdehnung des Weinberges heißt es, daß er ”bestehet in mehr als 112 Pfahl-Haufen, indem etwas ungedecktes dabey”.
Da damals die Pfahl-Erziehung der Rebe die hauptsächliche Anbauweise war, weiß man aus der Weinbauliteratur jener Zeit, daß ein Pfahlhaufen ein bis sieben Schock Hölzer von 120 Zentimeter Höhe umfaßte, und zwei Schock Pfähle mindestens eine Weinbergsfläche von etwa 0,0135923 ha nach dem sächsischen Morgen (= 2770 qm) bedeckten. Ein Schock sind 60 Stück. Der zum Verkauf angebotene Weinberg muß also zumindest mehr als 112 mal 60 Pfähle aufgenommen haben, das sind über 6720 Reben die rund 7600 qm Land, nach heutigem metrischen Maß also einen Dreiviertel Hektar Boden, umfaßte. Dazwischen und am Rande des Rebenwuches gab es Obst ”auf 100. tragbare Pflaumen, auch andere gute Obstbäume, und ist in einem gute Jahre 10 Faß Wein zu erbauen, auch das Obst um ein einträgliches zu nutzen”. Nach unserem heutigen Maß wurde das Faß damals mit einem Inhalt von 404 Litern ”taxiret”, d. h. der Weinberg erbrachte jährlich rund 40 Hektoliter Wein. Damals war das Weinjahrzehnt aus Erfahrung allerdings noch eingeteil in zwei gute, zwei mittlere und sechs schlechte Erntejahre. Das ganze Anwesen, nebst ”weiteren Nachrichten” darüber, war zu haben zum ”genauesten Preis von 500 Thlr.” bei ”Hrn. Gen. Kriegs-Zahlmeister Rieble in Neustadt”.
Genau an dieser Stelle setzt die Möglichkeit aus, nach heutigen Maßstäben den Wert dieser Winzerei einzuschätzen. Sind frühere Maße, Zahlen, Gewichte oder Zeiten vielfältig in heutige Einheiten umrechenbar, trifft gerade dies für Münzen und Geld ehemaliger Epochen deswegen nicht zu, weil es keine Zeitreihen- und Zahlenerhebungen in Zusammenhang von Geldwert und Kaufkraft als Indexzahlen für damals gibt (TRAPP, 1998, 1999). Erst ab einer Zeit von einhundert Jahren später nach diesem Verkaufsangebot sind Vergleichszahlen feststellbar. Auch wenn sie wahrscheinlich nicht unmittelbar relevant für die Umrechnung des Verkaufspreises der o. a. Winzerei sind, seien sie in Auszügen hier kurz vermerkt. Der damals gängige Silberthaler war auch über die Reichswährungsreform von 1876 hinaus weiter mit drei Mark gültig.
Das Jahreseinkommen um 1850 liegt bei landwirtschaftlichen Knechten und Tagelöhnern von 41 bis 156 Mark; städtische Dienstleute beziehen zwischen 69 und 178 Mark jährlich; Gesellen in Gewerben verdienen zwischen 62 und 232 Mark im Jahr, wobei die Zimmerleute und Maurer mit durchschnittlich 300 Mark wesentlich höher liegen; Apotheker, Lehrer, Professoren und die gehobene Geistlichkeit erhalten Bezahlungen von 686, 2054 oder gar 4300 Mark. In Thalern ausgedrückt hätte um 1850 ein Lehrer oder Professor mit bürgerlichem Einkommen und ohne eigene Vermögenswerte also etwa ein ganzes Jahreseinkommen hinlegen müssen, um die angebotene Winzerei kaufen zu können.

Verglichen damit kosteten zum selben Zeitpunkt Mitte des 19. Jahrhunderts eine Dreizimmerwohnung mit Küche 40,00 Mark, ein Kilo Rind-, Schweine-, Kalb- oder Hammelfleisch 0,50 Mark, ein Liter Bier oder Milch 0,10 Mark, ein Kilogramm Butter 1,22 Mark, ein Kilo Kartoffeln 3 Pfennige und zehn Eier 25 Pfennige (TRAPP, 1999).

Weinland Sachsen Buch 4.4.

Weinbau nach dem Dreizigjährigen Krieg

”Man könnte meinen”, so Schruth, ”daß die unlängst vergangene Zeit des Dreißigjährigen Krieges das Winzervolk erst so verdorben habe” (SCHRUTH, 1940). Mit ihrer Unzuverlässigkeit, Faulheit und Frechheit wollte Knohll ”dem widerwärtigen und ihm übelwollenden Wintzer und dem Teufel zu Trotze” aufräumen. Aber gegen die schlechte Bezahlung der Winzer, die mangelhafte Zahlungsmoral und auch Zahlungsfähigkeit der Weinbergseigner kam er nicht an. Der Bergvogt Hans Taschenberg zu Fürstenhain erklärte 1675, sein Lohn sei ”ziemlich sparsam gefällt”, denn er wäre gänzlich ”in Schulden vertieft”. (Bild: Winckler- Weinbau 1711)

Die mangelhaften Ausstattungs- und Arbeitsbedingungen bei den mit der Zeit immer wieder vergrößerten Weinbergsflächen trugen noch zur ungenügenden Winzerarbeit in den Bergen bei. Der Rentrechnungssekretär Basilius Hering berichtet im Jahre 1665, die ”besten Berge” der Hoflößnitz seien hauptsächlich deshalb in ”übelsten Zustand” geraten, weil bei weitem nicht genügend Dünger vorhanden sei, um die Winzer zu ”recht gehöriger Arbeit” anzuhalten. Letztlich, gegen die insgesamt schlechten Lebensbedingungen der Winzer kam auch Knohll mit seinen harschen Worten nicht an. Benannter Basilius Hering schreibt im gleichen Bericht von 1665, daß die Winzer noch Löhne in Höhe von 2500 Gulden zu fordern hätten (vgl. insgesamt REUTER, O. J.). Ungelernte Bauarbeiter verdienten in diesen Jahren das Drei- bis Vierfache eines gelernten Winzers.

Rückblickend auf die ”Geschichte des sächsischen Weines” kommt Karl von Weber im Jahre 1872, die Zeit um 1650 resumierend, zu einem Urteil, ”wonach zu jener Zeit die Verwaltung der kurfürstlichen Weinberge Vieles zu wünschen übrig gelassen (habe)” (V. WEBER, 1872). Aus den ”Acta den Weinbau im Churfürstentum Sachßen betr.” des Dresdner Haupt-Staatsarchivs, dessen damaliger Direktor er war, zitiert von Weber Quellen, wonach am 19. August 1652 ”sämbtliche Münzere und Mistleute im Ambt Dresden” schriftlich darüber Klage führten, daß sie, die Winzer, seit nunmehr drei Quartalen keinen Lohn und die Mistleute für den vor Jahresfrist gelieferten Dünger ebenfalls noch kein Geld erhalten hätten. So habe man ”mit den armen Weibern und Kindern keinen Bissen Brod mehr” und beim herannahenden Winter bestehe wegen der ”Uebelbekleidung” die Gefahr, beim Berge hüten erfrieren zu müssen. Ähnliche Klagen, so von Weber, hätten von den Winzern im Amt Hoyerswerda vorgelegen.
Zusätzlich erschwerend, wenn nicht unzumutbar, aus Sicht heimischer Winzer vor allem in der Lößnitz, war der landesherrliche Import von fremdländischen Edelfechsern, die Verpflichtung nicht-sächsischer, ”ausländischer”, fachlich besser qualifizierter und auch höher bezahlter Arbeitskräfte und der Versuch der Einführung neuartiger Arbeitsmethoden im Rebland, alles das vor allem aus Württemberg. Im Jahre 1662 arbeiteten nachweislich auch württembergische Winzer in der Hoflößnitz (v. WEBER, 1872). Seit Anfang des 17. Jahrhunderts hatten die Kurfürsten aus ökonomischen Interessen der Ertragsmehrung heraus konsequent begonnen, Weinberge nach ”württembergischer Art” anzulegen. Dazu gehörte die Einrichtung von Terrassen, die Rebenordnung in Reihen, Ansätze eines sortenreinen Satzes und der Schnitt von drei Bogreben im Gegensatz zu einem Bogen mit drei Knoten, wie er bisher an der Elbe bekannt war.

Das brachte für die beteiligten Winzer, Tagelöhner, Frohn- und Lohndienste Leistenden erhebliche Mehrarbeit. Terrassen mußten neu geschaffen, Neuanlagen tiefer umgegraben (rigolt), im Reihensatz sorfältiger ausgepflanzt und gesenkt werden und die neue Art des Biegens erforderte mehr Zeit und Aufmerksamkeit. Alles anders, als man es von früher gewohnt war, mit der Konsequenz: die heimischen Winzer lehnten diese Neuerungen ab und der Weinbau nach württembergischer Art blieb im wesentlichen auf die fiskalischen Weinberge, zu der die Lößnitzer Weinberge gehörten, beschränkt (vgl. dazu WEINHOLD, 1973).

Weinland Sachsen Buch 4.3.

Die Gesellschaft im Spätmittelalter - von Adel, Bürgern und Bauern

Für die bevölkerungs-, wirtschafts- und sozialpolitische Stellung von Adel, Bürgern und Bauern zu- und miteinander zu Zeiten des Johann Paul Knohll in Sachsen hat Wuttke (WUTTKE, 1900) die Ergebnisse mehrerer Zählungen und Schätzungen aus den Jahren 1608 bis 1647 zusammengetragen und gegenüber gestellt. (Bild: Der Curiöse Weinarzt)

Zum Zwecke der Neuordnung des ”Defensionswesens” ließ Christian II. in den Jahren 1608 und 1612 die Mannschaften in den Städten wie auf dem Lande zählen. Als zu erhebende ”Mannschaft” galt dabei jeder selbständige (freie) verheiratete Mann und zur Ermittlung der Gesamtbevölkerung wurde auf jede Ehe sechs Personen geschätzt. Demnach gab es 1608 in Sachsen gezählte 129.798 Mannschaften mit einer Gesamtpopulation von 844.857 Bewohnern, für das Jahr 1612 143.408 Mannschaften mit einer hochgerechneten Zahl von insgesamt 932.152 Menschen.

Nach dem Steuerkataster von 1647 ergab sich ein Verhältnis des Volksvermögens und seine Verteilung auf den Adel einerseits und den Bürger- und Bauernstand andererseits wie folgt: die Ritterschaft mit allen Untertanen besaßen ein Vermögen von 23.508.000 Gulden, die Bürger in den Städten und die Bauern auf dem Lande zusammen einen Kapitalbesitz von 18.518.00 Gulden. Angesichts dieser Zahlen kommt Wuttke zu dem Ergebnis, daß, selbst trotz der Macht des Kurfürsten und anders als die politische Geschichtsschreibung immer glauben läßt, der Adel der ”politisch maßgebende Stand im Kurfürstentum war” und daß das Bürger- und Bauerntum absolut wie relativ an Bedeutung weit gegen diesen zurückstand.

Der jeweilige Kurfürst wirkte zur Vermeidung potentieller politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Konflikten da eher als Moderator in eigener Sache für den Interessensausgleich zwischen den einzelnen ”Parteien”; dem Adel half er insoweit, daß dessen Macht nicht gebrochen, sondern dem Dienste am Staate nutzbar gemacht werden konnte, dem Bürgertum verhalf er zur Bewahrung seiner Rechte und den Bauern zur Aufrechterhaltung ihres Besitzstandes. Dennoch ”in allen wirtschaftlichen und innerpolitischen Fragen gab der Adel die entscheidende Stimme ab.”

Wie veraltet schon damals, gemessen an den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen in anderen deutschen und europäischen Regionen, die Abhängigkeiten von Lehnsherren und Belehnten auch gewesen sein mögen, die Abgaben, Dienste und sonstigen Verpflichtungen, ein veraltetes, verqueres Steuer- und Verfassungswesen hatten in Sachsen weiter rechtlichen Bestand und blieben auch bis weit nach 1815, wo durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses über die Hälfte des Staatsgebietes vor allem aus thüringischen Kreisen, an Preußen fielen und damit das Land auf 272 Quadratmeilen (knapp 15.000 qkm) miniaturisiert wurde, gültig.


Schon zu Zeiten Johann Paul Knohlls hatten diese weiterhin geltenden und auch vollzogenen über- und untergeordneten Abhängigkeiten die Entwicklungen im Umgang der einzelnen sozialen Schichten und Berufsgruppen miteinander beeinträchtigt. Der Bau- und Bergschreiber in der Hoflößnitz traf zu seiner Zeit vermutlich auf solche, im Gefolge der Auswirkungen des 30jährigen Krieges proletarisierte, verarmte, überbelastete ländliche Arbeiterschaft, wobei vor allem bei den einst hochangesehenen Winzern die eigene, immer noch hohe Selbst- und Standeseinschätzung in veränderten Zeiten eines niedergehenden Weinbaus als Dünkel fortlebte. Kurfürst Johann Georg I. widmete sich nach den langen Kriegszeiten lieber der Jagd als dem Weinbau und sein Nachfolger Johann Georg II. mußte erkennen, daß die kurfürstlichen Kassen kahl und das Staatsvermögen verbraucht waren. Also konnte der Landesherr auch keine Winzer und Küfer gehörig bezahlen, dennoch sollten die Weinberge blühen und die Kellerarbeit Ergebnisse erzielen. Die Weinberge sollten sich soweit selbst erhalten, daß sie Erträge erwirtschafteten, ohne Kosten zu verursachen.

Weinland Sachsen Buch 4.2.

Der Weinbau und die "Häcker"

Das Verständnis für und die Entwicklung von Weinbauarbeit und Kellerkultur eines bestimmten Anbaugebietes können nicht ausreichend behandelt werden, ohne auf diejenigen einzugehen, die ganzjährig mit Pflicht und Pflege dem Pfusch entgegen mit der Instandhaltung der Berge befaßt waren: gemeint ist der auf Weinbau spezialisierte handwerkliche Häcker oder allgemeiner der Stand der Winzer. (Bild: Heynemann - Des Edlen Weinstocks Anbau)

In den Weingebirgen entlang von Elbe und Saale-Unstrut gehörten zu dieser Einordnung alle Arbeitstätigen und Berufsausübenden, die ihren Lebensunterhalt fast ausschließlich aus den Erträgen des Weinbaus bestritten. Darunter fielen Angehörige unterschiedlicher, mehr oder minder sozial angesehener, wie auch ökonomisch schlechter oder besser gestellter Bevölkerungsgruppen, die eigentlich alle Lohnarbeiter waren. Aufgrund ihrer Kenntnisse und Qualifikationen, wohl auch, weil die adligen und bürgerlichen Weinbergsbesitzer aufgrund eigener ungeübter Laienhaftigkeit und ungetrübter Borniertheit in Bezug auf Weinbergssachen auf sie angewiesen waren, wurden sie in ihren Fähigkeiten und in ihrem Ansehen den Handwerkern gleichgestellt.


Den Winzern wurden vom Bergherren meist in einem Vertrag über die gegen Lohn zu leistenden Arbeiten eine Weinfläche im Gedinge übertragen. Die Winzer bewohnten mit ihren Familien am Rande der Ortschaften oder Weinberge ein eigenes einfaches Häuschen, bauten zwischen den Reben Gemüse und Früchte und hielten meist je ein Stück Vieh, ein Schwein und eine Ziege. In schlechten Erntejahren, wenn der Winzerlohn spärlich oder gar nicht floß, mußten sie das Schlachtfleisch oft auf nahen oder fernen Märkten gegen Geld oder fehlende Nahrungsmittel tauschen. Im Winter nahmen die Winzer vielfach landwirtschaftliche Gelegenheitsarbeiten an, um sich und ihre Familien besser ins nächste Jahr zu bringen (BERNUTH, 1988; WEINHOLD, 1973; VOLK IN GERLICH, 1993)

Entlohnt mußten die Winzer auch werden, wenn sie es denn entsprechend wurden. Kirbach fand – ohne die Angabe der Umrechnung in bekammte Währungseinheiten – heraus, daß diese Remunerationen in barem Gelde und auch in Naturalien, wie freie Wohnung, Nutzung des anfallenden Kuhmistes, bestanden. Der Stammlohn betrug im 15. und 16. Jahrhundert je nach Größe der Winzereien vier bis fünf Schock (vermutlich Groschen); für die Ratsbergwinzer 3 Schock 10 Goschen, deren Oberwinzer bis zu 5 Schock mit ansteigender Tendenz auf 6 Schock im Jahre 1605.Nach dem Dreißigjährigen Krieg ist das Lohnniveau wieder auf den Stand von 1550 gefallen. Die nächsten exakten Zahlen für Stammlohn stammen aus dem Jahre 1765 mit 4 Thalern 9 Groschen und liegen 50 Jahre später bei 28 Thalern mit 6 Thalern Zulage für den Oberwinzer. 1898 wird der Lohn in Mark mit 300 für den Oberwinzer und 480 Mark für zwei weitere Winzer zusammen im Meißner Haushaltplan desselben Jahres festgehalten.

Zahlreich waren Sonderlöhne und Zusatzkost – wie Hopfenbrote und “Keße” - für Extra- und Einzelaufgaben, Lohn und Frohnarbeiten wie Grubenmachen, Senken, Entladen und Einfahren herangekarrten Fremddüngers - seien es Mist oder Stalleinstreu aus Laub, seien es Grubenabfälle aus den Schlachthöfen oder Kehricht von Brücken oder Straßenrändern - Steinelesen und Pfählespitzen. Ebenfalls insonders wurden honoriert das Ablesen “von Kefern” und anderen Schädlingen, sowie das Verjagen von gefiederten Traubenvertilgern.


Um nachzuvollziehen, wie die verschiedenen Gesellschaftsgruppen, Bauern und Bürger, Könige und Fürsten, Geistliche und Mönche bis weit ins 18. Jahrhundert zusammenlebten, muß man auch um deren Vorstellungswelt wissen und verstehen, daß das gesamte damalige Gesellschaftsgefüge geprägt war durch die spätmittelalterlichen Nachwirkungen von christlichem Glauben und Frömmigkeit, sozialer Gefolgschaft und Treue. Die Kirche bestimmte mit ihrem göttlichen Heilsplan den geistigen und geistlichen Rahmen, innerhalb dessen das weltliche Geschehen seinen Lauf nehmen konnte.


Der einzelne ist noch sehr viel stärker als in kommenden Jahrhunderten der Natur und der Umwelt, den himmlischen und irdischen Mächten ausgesetzt. Herrschaftliche Schutzverhältnisse sicherten dem überwiegenden Teil der Bevölkerung Sicherheit für Hab und Gut, Lehen, Leib und Leben im Alltag, dafür erhielt der Regent als wirtschaftliches Dienstverhältnis Naturalabgaben aus den Ergebnissen ihrer Arbeit oder Arbeitsleistungen zu seiner Lebensführung. Soetwas, das nur im entferntesten den heutigen Begriffen von sozialer Sicherheit nahe käme, gibt es weder im öffentlichen noch privaten Sinne.


Deshalb kann man dennoch nicht gradlinig für alle einfachen damaligen Stände, darunter Bauern und Winzer, behaupten, ihr Leben sei arm oder reich, eintönig oder vielfältig, dumpf oder aufregend, einträchtig oder zwieträchtig, sicher oder gefährlich gewesen. Das alles war abhängig von sozialen, politischen und wirtschaftlichen Zeitläuften und entschied sich an der Spitze der staatlichen und kirchlichen Rangordnung und den Möglichkeiten wirtschaftlicher Einflußnahme daraus und darauf. Wer in der Stufenfolge jeweils mehr gebraucht wurde, dem kam man persönlich mit mehr Rücksicht und Sorgfalt entgegen. Alle anderen stellte man an die Plätze, wo sie der allgemeinen Vorstellung der Zeit nach hingehörten oder man ließ sie links liegen (BORST, 1983; KÜHNEL, 1984; WAAS, 1964).

Insbesondere durch den Zuzug einiger Zehntausend protestantischer ”Exulanten” aus Böhmen und Österreich nach Ende des Dreißigjährigen Krieges wurden Ortschaften belebt oder gegründet und neue Industriezweige entwickelt, wie z. B. die Samt- und Seidenweberei. Allerdings wirkte noch die überkommene scharfe Trennung der Stände und das Übergewicht des Adels in Staat und Landwirtschaft fort. Auf dem Lande wurden die Bauern mit ständig steigenden Belastungen in Form von Zinsen, Fronen und Gesindediensten belegt, in den Städten herrschte eine selbstsüchtige und geschäftstüchtige Aristokratie (KAEMMEL, 1999). Patriziat und Proletariat lagen nahe beieinander und legten sich demgemäß immer wieder miteinander an.

Weinland Sachsen Buch 4.1.


1629/1667 Beginn des wissenschaftlich theoretischen Weinbaus und der systematischen Weinbauliteratur

”Aus der ganzen langen Geschichte des Lößnitzer Weinbaues, die sich über reichlich 6 Jahrhunderte erstreckt, ragt merkwürdigerweise eine einzige Person besonders hervor, die mit demselben aufs engste verbunden, sozusagen seine Blütezeit um die Mitte des 17. Jahrhunderts in sich verkörpert.” So beginnt ein Artikel über ”Johann Paul Knohll und die Altlößnitzer Winzer” in ”Die Elbaue” vom Oktober 1927 (SCHRUTH, 1927). (Bild: Knohll - ViniculturBüchlein)

Ohne sein ”Vinicultur-Büchlein”, heißt es dort, verfaßt 40 Jahre nach Ernst-Abraham von Dehn-Rothenfelsers ”Schön Weinbaw-Buch” – welche beiden ”Schriften eine Reihe von Publikationen eröffnen, die der sächsischen Weinwissenschaft einen guten Ruf einbringen...womit die (Weinbau-) Praxis im Lande freilich, im Ganzen gesehen, nicht Schritt halten konnte” (WEINHOLD, 1965) -, aber mit insgesamt vier Auflagen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wesentlich weiter verbreitet, wäre der Hoflößnitzer Bau- und Bergschreiber ebenso ”wesenlos, so unbedeutend für uns, wie seine Vorgänger, Nachfolger und Kollegen, die uns alte Akten und Winzerverträge nennen” und wie es viele andere Förderer des sächsischen Weinbaues gewesen sind. Aber als Fachschriftsteller über den Weinbau fand die Persönlichkeit J. P. K. große Beachtung.

Jedoch ist nicht allein die Tatsache, daß er die Weinbergsordnung von Christian I. sorgfältig abhandelt und auf das Genaueste in die Weinbergsarbeit umsetzt, für den Erfolg des Büchleins verantwortlich, vielmehr wird es auch wohl der Umstand gewesen sein, ”daß Knohll so rücksichts- und schonungslos die Kniffe und Pfiffe der alten Winzer, ihre Faulheit, und Spitzbüberei angeprangert und die Bergherren darauf hinweist”. Trotz des ihm nachgesagten scharfen und zum Teil rüpelhaften Tones, ist das ”Vinicultur-Büchlein” ein zeitgeschichtliches Dokument nicht nur des Weinbaus der Zeit von der Mitte bis zum auslaufenden 17. Jahrhundert, und als solches ein Teil der speziellen Hausväterliteratur jener Zeit, sondern in vielen Fällen, wegen den immer wieder einfließenden Bemerkungen über das persönliches Leben des Autors und jenes der Winzer, auch ein sozial- und kulturhistorisches Dokument der Lößnitzer Heimat, für den sächsischen Weinbau und die heimische Weinkultur insgesamt.

Interessant ist es bei Kirbach zu erfahren, daß die Besitzer größerer Weinberge für deren Bearbeitung und Versorgung einen oder mehre Winzer angestellt hielten, währen die Besitzer kleinerer oder mittlerer “Bauernberge” ihre Arbeiten selbst besorgten. Im Ratsweinweg arbeiteten Mitte des 15. Jahrhunderts unter Oberaufsicht eines Weinmeisters fünf Winzer, die in vier Winzerhäusern lebten. Seit 1540 wurden bei der Ämtervergabe zwei Ratsmitglieder für die städtischen Weingebirge ernannt;1784 ein Bergvogt angestellt. Dieses Einsetzen von Bergvögten unter Oberaufsicht eines nebenamtlichen Berginspektors galt auch für die Pflege der landesherrlichen Weinberge, ähnliches für die Weinberge des Domstifts.

Die damaligen Winzer zu Zeiten des J. P. Knohll waren insgesamt sicher eine in bestimmten Maße von sich angetane Berufsgruppe und ließen gegenüber den Bergherren diese ihre vermeintlich fachliche Überlegenheit dabei fühlen. Anspruchsvoll traten sie außerdem auf. Wehe dem Hausvater, sagt Knohll, der sich gegen seinen Winzer am Jahresende nicht um paar Fellen zu einem paar Hosen, ”Tug oder Gewand zu einer Krieche oder Juppe” abfindet. Sein Berg würde diese Unterlassung übel empfinden. Aber auch die Winzerfrau darf nicht vergessen werden, soll im Weinberg gut Wetter bleiben, und so muß der ”Hausvater” sich schon dazu bequemen, ihr eine ”Buschelmütze”, einen ”schönen Latz” oder ”klare (feine) Leinwand zu einem Schleier oder Stirn-Tuche” zu schenken.
Was das Essen und Trinken anbelangt, waren die Winzer darin so tüchtig, daß sie, wie Knohll schreibt, mehr ”Weinzieher als Winzer” seien – im Anhang des Büchleins korrigiert er allerdings dieses ”erratum – vor Weinzieher liese Windzieher” -, die ”die Saufkanne kaum in 8 Tagen einmal vom Maule bringen” und darüber ihre Arbeit versäumten. Gab es zuhause eher frugale Kost aus ”Wolkensuppen, Mehlpäppchen und lauer Märten” (´die Märte, Märde ist ein seit dem 17. Jh. geläufiger ostmitteldeutscher Begriff mit der mehrfachen Bedeutung von ´Mischmasch, Eingebrocktes´, aber auch ´viel Aufhebens, Umstände, Trödelei´” (PFEIFER, 1993), so ”lauffen sie gern mit der Naschparte und essen gerne gute Bißgen”.

Weinland Sachsen: Buch 3.3.

Gründe für den Niedergang des Weinbaus in Nordeuropa

Den Dreißgjährige Krieg mit seinen Folgen allein verantwortlich zu machen für die schon seit dem Ende des Mittelalters andauernd schrumpfende Weinanbaufläche und das nachlassende Interesse der Bevölkerung für Wein als Volksgetränk, ist als Erklärungsgrundlage nicht ausreichend. Sicher wurden in der Zeit von 1618 bis 1648 Felder, Fluren und Auen verwüstet, Burgen, Bauernhöfe und Bauwerke zerstörte, der Landwirtschaft und dem Weinbau überall großer Schaden zugefügt. Auch gingen in manchen sächsischen Amtsbezirken die Bevölkerungszahlen nahezu auf die Hälfte zurück, wie die in den Jahren von 1608-1612 für die “Neuordnung des Defensionswesen” und dann wieder 1659 auf Anordnung der Kurfürsten in Stadt und Land erhobenen “Mannschaftszahlen” - alle selbständigen verheirateten Männer einschließlich einer angenommenen Zahl von weiteren fünf Familienmitgliedern je Ehe zur Bestimmung der Gesamtbevölkerung - zeigen. (Bild: Dehn-Rothenfelsers "Schön Weinbaw Buch)

Eine vollständige Verwüstung einer großen Anzahl ganzer Dörfer, wie sie aus anderen Teilen Deutschlands für jene Zeit berichtet werden, hat es in Sachsen nicht gegeben, denn rund ein Jahrzehnt nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges scheint die Bevölkerungsdichte zumindest auf dem Land trotz Kriegsschäden und –folgen ihre frühere Größe wieder erreicht, wenn nicht überschritten und sich die Lage in der Landwirtschaft und im Weinbau erholt zu haben. Immerhin lagerten 1638 in den Hofkellern noch 5142 Eimer Wein und das Jahr 1638 muß ein sehr gutes Weinjahr gewesen sein, wie es auch die Jahre 1652, 64-66, 77-78 und 83 waren. 1650 wurden auf dem Gorrenberger Weinberg Traubengut für 350-400 Eimer, 1652 für 900 Eimer gelesen und zu Wein gekeltert. 1644 wurden als Ertrag aller Weinberge in und um Dresden ”111 Faß taxirt”. 1668 wurden 6464, 1677 rund 6000 und 1678 9611 Faß Wein aus den kurfürstlichen Bergen in sieben Zeughauskeller eingefahren. Der Dreißigjährige Krieg hatte dem sächsischen Weinbau demnach keine solchen Verluste beigebracht, daß diese in den folgenden Jahren nicht wieder wett gemacht werden konnten.

Vor allem die Lößnitzer Weinberge hatten nach 1700 schwere Zeiten durchzumachen. Zuviele Nutznießer und Bedienstete hingen am kurfürstlichen Weintropf der Hoflößnitz, der wegen vieler schlechter oder ganz entfallener Jahrgänge oft nur spärlich floß, so daß die Landesherren mehr als einmal erwägten, das gesamte Gebiet der Lößnitzer Weinberge zu veräußern. Nach einer Zusammenstellung von Beschorner (BESCHORNER, 1904) bestand damals das für die Weinberge zuständige staatlich besoldete Beamtenpersonal aus je einem Bergverwalter und Bergvogt, zwölf Winzern, einem Preßmeister samt mehreren Preßknechten und Preßjungen, und je einem Maurer- und Zimmermeister. Anspruch auf Weindeputate aus den Bergen hatten oder machten geltend das gesamte Weinbergspersonal, der Weingebürgsinspektor, die zuständigen Beamten der Hofkellerei, der Kammer, der Rentkammer, der Renterei-Expedition, des Archivs, der Amtsverwalter, der Landbauschreiber und selbstverständlichen die Geistlichen (”wegen der an denen Sonn- und Festtagen vor die genannten königlichen und kurfürstlichen Amtsweinberge von denen Kanzeln tuenden Vorbitten”) aus den Ortschaften Kötzschenbroda, Kaditz, Serkowitz und Reichenberg. Durchschnittlich wurden je Herbst kaum mehr als 40 Faß, allerdings auch nicht weniger als vier Faß eingefahren.
Eine andere Erklärung für den Rückgang des Weinbaus ist, daß sich durch die übermäßige Belastung von Winzern mit Abgaben, Steuern, Akzisen von jedem kleinen Landesherrn in der mittelalterlichen Territorialstaaterei auf Erzeugung, Handel, Verkehrsmittel und Ausschank von Wein, die Arbeit im Wein nicht mehr rentiert habe. Dagegen steht aber die Tatsache, daß, als sich nach den verheerenden Kriegsjahren in dem darauffolgenden halben Jahrhundert für immer breitere Bevölkerungschichten ein gewisser Wiederaufbau und Wohlstand in Lebensstil und Lebensstandard, Essen und Trinken – eine ”Kulturgeschichte des Essens” berichtet , daß um 1700 in den nördlichen europäischen Landstrichen die Speisen ”kräftig und gediegen, von einer nahrhaften und gesunden Fülle”, fett- und kohlehydratreich und arm an Geschmack und Nährwert aber mit ”reichlich Flüssigkeit” wie Wein, Bier, Spirituosen, später auch Kaffee, Tee und Schokolade genossen würden -, ausbreitete und Kunst und Kultur ab etwa 1700 wieder einen neuen Höhepunkt erreichten, und vor allem als Abgaben und Akzisen nahezu überall in deutschen Weinlanden abgeschafft oder aufgehoben waren, der Wein zwar allmählich qualitativ besser wurde aber quantitativ immer mehr an Boden und Besitz, Ertrag und Einfluß verlor.

Nach Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde der Weinbau noch einmal in einem Maß ausgedehnt, daß die Regierung wiederholt Verordnungen mit empfindlichen Strafandrohungen bei Zuwiderhandlungen erließ und durch die örtlichen Obrigkeiten auch überwachte, daß entsprechenden dem Spruch ”Wo der Pflug kann gehen, soll kein Weinstock stehn”, daß Reben nur noch in geeigneten Lagen auf entsprechenden Böden angebaut werden sollten. 1668 wurden 6464, 1677 rund 6000 und 1678 9611 Faß Wein aus den kurfürstlichen Bergen in sieben Zeughauskeller eingefahren. Der Dreißigjährige Krieg hatte dem sächsischen Weinbau demnach nicht solche Verluste beigebracht, daß diese in der folgenden Jahren nicht wieder wett gemacht werden konnten. Selbst die ungenügende Ausbildung der Winzer, ihre ihnen schon von Kurfürst August vorgeworfene Faulheit und Nachlässigkeit, die dann Johann Paul Knohll in seinem ”Viniculturbüchlein” schriftlich bestätigte, konnten guten Weinjahren nichts anhaben.

Weinland Sachsen: Buch 3.2.

Erlaß der Weinbergs-Ordnung von 1588 durch Churfürst Christian I. und die Folgezeiten

Die Folgezeit, die mit dem Erlaß der Weinbergs-Ordnung von 1588 durch Churfürst Christian I. beginnt, ist gekennzeichnet durch die Versuche der Meliorisierung, Systematisierung und Verwissenschaftlichung der Weinbergs- und Kellerarbeiten und ist in Deutschland gut dokumentiert durch die sogenannte “Hausväterliteratur” und insbesondere für Sachsen durch eine vielfältige Fachliteratur im Gefolge dieser Weinbergsordnung. (Bild: Weinbergsordnung Teil 2)

Darunter fallen solche Büchern und Schriften wie Ernst Abraham Dehn-Rothenfelsers “Schön Weinbawbuch” von 1629, Johann Paul Knohlls “Klein Vinicultur- Büchlein” mit vier Ausgaben von 1667 bis 1714, Abraham Heynemanns “Des Edlen Weinstocks an den Elbstrohm Anbau / Vermehr- und Erhaltung” von 1685, Petrus Albinus “Cossebauder Weinbergsbuch Anno 1744”, die “Oeconomische Abhandlung von gründlich bessern und einträglichern Weinbergsbau”, geschrieben von einem Autor H. A. F. (wahrscheinlich Heinrich August Fischer) im Jahre 1765, Heinrich August Ossenfelder “Vom Weinbau in den Chursächsischen Landen” 1771, Christian Andreas Müller “Allgemeine Anleitung zur Sächsischen Weinpflege in Berg und Keller” von 1777, Johann Adam Liebezeit mit drei Abhandlungen über “Der Meißnische Weinbau” aus dem Jahre 1798 sowie etliche Artikel in Dresdner und Leipziger gelehrten Blättern und Zeitungen.

Über das Jahrhundert vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wird gesagt, daß es eine relativ friedliche und ruhige Zeit, ohne Hunger, Not und Elend aber mit aufstrebenden Städten, florierender Landwirtschaft, erstarkendem Handwerk und ausgedehntem Handel gewesen sei, indem auch der Weinbau in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit 6000 bis 10 000 Hektar Rebfläche seine Hoch-Zeit, die größte flächenmäßige Ausdehnung und die Bevölkerung den Gipfel des Weinkonsums erreichte. Das 16. Jahrhundert gilt manchem Weinhistoriker heute als Inbegriff des ”Saufjahrhunderts der deutschen Geschichte”. Trotzdem war die Weinqualität oft nicht besonders gut.

Das Übermaß jener Zeit an Weinbau auch auf ganz “undankbaren Böden”, ließ 1566 die alte Gräfin von Mansfeld der Kurfürstin Anna versichern, daß der Wein der Mansfelder Gegend ”ganz suer” sei. Nach allgemeinen Berechnungen wird die Spitzenstellung des Weins als Volksgetränk in der mittelalterlichen Gesellschaft damit begründet, daß der durchschnittliche Jahreskonsum Erwachsener bei etwa 120 Litern lag. Dazu sei vermerkt, daß der größte Teil des damalige Weines weder qualitativ, noch inhaltlich, noch alkoholmäßig an heutigen Maßstäben gemessen werden kann, dafür aber, als nahezu einziges bakteriologisch kaum belastetes Getränk, in fast allen Lebensbereichen zu finden war und Verwendung fand. Drei ”Qualitätsstufen” wurden damals gekeltert: Wein aus dem Vorlaufmost, dann der aus dem Preßmost und solcher aus dem Most von mehrfach aufgescheitertem und Wasser versetztem Trester, wobei letzterer als Volksgetränk galt und eher weniger denn 3 bis 4 Volumenprozent Alkohol enthielt.

Als große Einbrüche und Gründe für den stetig steigenden Rückgang des Weinbaus in Deutschland seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts insgesamt, aber auch in Sachsen, gelten bis heute die Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges, die zunehmenden und drückenden Steuer- und Abgabenlasten, die dem Winzer eine Bebauung und Bearbeitung des Weingartens nicht mehr lohnend erschienen ließen, die ”Verweltlichung” des Weinbau während der Reformation und Säkularisation, die viele Klöster wieder in den Besitz weltlicher Herren brachte, Klimaänderungen, die den Weinbau von den Höhen der Berge in die Täler, und von den nördlichen in die südlichen Gefilde wandern ließ. Hinzu kam, daß durch die Ausdehnung des Handels zu Beginn des 16. Jahrhunderts neue Wettbewerber für die Publikumsgunst zum Wein auftraten: ausländische Weine und Kornbranntwein, später Tee, Kaffee, Schokolade aber auch der Tabak. Schließlich stiegt in der 2 Hälfte des 16. Jahrhunderts der Preis für ein Quart Landwein (etwas mehr als 1 l) in manchen Landstrichen bald über den eines Quarts des damals schon wesentlich verbesserten, lager- und transportfähigeren und damit gut verfügbaren Bieres.

Betrachtet man diese immer wieder vorgetragenen Gründe für den Niedergang des Weinbaus in Nordeuropa, so hat ohne Zweifel seit dem Ende des Mittelalters die Ausdehnung des Fernhandels zur Öffnung der Welt auf dem Seewege mit dem Import neuer und fremder Produkte, darunter fremdländische Weine, Spirituosen, Getränke, Gewürze und Stoffe, die bald auf den wachsenden Märkten in den aufsteigenden Städten und die vor allem jenen Adligen, Bürgern, Beamten und auch reicheren Bauern zur Verfügung standen, die das Fremde und Neuartige dem Einheimischen vorzogen, dazu beigetragen, den Absatz heimischer Weine zu schmälern. So haben auch die Veränderungen, die von den ehemals gefälligen und von nachbarschaftlichem Tauschhandels geprägten kleinen Märkten mit Körben voll mit Früchten, Fleisch und Fisch, zu hoch entwickelten städtischen Handelsplätzen mit Münzen, Gewürzen, Weinen und Seide als Zahlungsmitteln führten, zu Wandlungen auch beim Weinkonsum beträchtlich beigetragen. Aber diese Veränderungen fanden nicht zu Not- und Kriegszeiten statt, sondern - lange vor dem Dreißigjährigen Krieg - in Phasen wirtschaftlicher Expansion und Hochkonjunktur.

Weinland Sachsen: Buch 3.1.


1588 Der Erlaß der “Sächsischen Weinbergsordnung”

Vermutlich schon unter Kurfürst August von Sachverständigen ausgearbeitet, erließ Kurfürst Christian I. am 23. April 1588 per Gesetzt die ”Sächsische Weinbergsordnung”, die für die nächsten Jahrzehnte zumindest für den landesherrlichen Weinbau einen großen Aufschwung bedeuteten. Zwar gab es in anderen Teilen Deutschlands bereits früher Gesetzte, Erlasse, Verordnungen und Verfügungen über die Weinbergsarbeiten – 741 und 744 Lex Baiuvariorum, 1587 Brandenburgische Wein-Meister-Ordnung – aber in ihrer Genauigkeit, Deutlichkeit und Planmäßigkeit der über das Jahr zur Bearbeitung, Pflege und Erhaltung der Weinberge zu verrichtenden Arbeiten war die sächsische die sachkundigste, umfänglichste und ausführlichste. (Bild: Weinbergsordnung Teil 1)

Sie brachte zwar gegenüber dem in den vorangegangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten nach und nach angesammelten und eingesetzten und in west- und südwestdeutschen Ordnungen aufgeschriebenen Wissen zur Weinbergsbearbeitung keine wesentlichen Neuerungen. Ihr Wert liegt vielmehr in der Sammlung, Sicherung und Summierung der bis dahin vorhandenen Erkenntnisse, Erfahrungen und Ergebnisse zur Verbesserung des Weinbaus.

Die spätere Grundlage für Dehn-Rothenfelsers und Knohlls Facharbeiten zum sächsischen Weinbau sind die 23 grundsätzlichen Weinbergsarbeiten, die im Jahresverlauf ausgeführt werden müssen, wobei Nebenarbeiten wie das Herstellen, Setzen und Stapeln von Pfahlhaufen, noch keine Rolle spielen (RÜHLE, 1996). Als 24. Arbeit ist das nicht alle Jahre vorkommende Steineräumen eingefügt. Und diese Arbeiten waren gesetzlich festgeschrieben in der sächsischen ”Weinbergs-Ordnung” von 1588.

Vermutlich schon unter Kurfürst August von Sachverständigen ausgearbeitet, erließ Kurfürst Christian I. am 23. April 1588 per Gesetzt diese ”Sächsische Weinbergsordnung”, die für die nächsten Jahrzehnte zumindest für den landesherrlichen Weinbau einen großen Aufschwung bedeuteten. Die von Churfürst Christian I. (1560-1591) am Sonnabend, dem 23. April 1588, gegebene Weinbergs-Ordnung ”Von Weinbergs-Sachen” ist zwar nicht die älteste ihrer Art aber die früheste, erste und damals umfassendste landesherrschaftliche Verordnung für die ganzjährige Bearbeitung, Pflege und Erhaltung eines Weinberges mit 23 Aufgaben im Gebiet zwischen, Elbe, Saale und Oder (COBURGER, 1998; WEINHOLD, 1973).

Systematisch sollen die Arbeiten ”zur rechten Zeit, wenn der Frost nachgelassen, um Gregorij”, also ab dem 12. März, beginnen. Seinen Ursprung hat diese Weinbergsordnung darin, daß Christian I. erhebliche Mängel in der Bearbeitung der Weingebirge und große Verluste bei der Ernte beklagte. Um ”solchen Unrath in unserem Weingebirge” abzuschaffen, sei diese Ordnung erlassen, nach der sich ”unsere Amptleute, Verwaltere, Amts Befehlshabere, Voigte, Winzere und andere Handarbeiter gehorsomlich verhalten” sollten. Alle Ämter, in denen kurfürstliche Weinberge lagen, erhielten eine Abschrift der Ordnung, die den Voigten und Winzern vorzulesen waren mit der Ermahnung, die Vorschriften ”durchaus in allen Puncten und Articuln...getreulich nachzusetzen”.

Es gab in anderen Teilen Deutschlands bereits früher Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Verfügung über die Weinbergsarbeiten – 741 und 744 Lex Baiuvariorum, 1587 Brandenburgische Wein-Meister-Ordnung – aber in ihrer Genauigkeit, Deutlichkeit und Planmäßigkeit der über das Jahr zur Bearbeitung, Pflege und Erhaltung der Weinberge zu verrichtenden Arbeiten war die sächsische die sachkundigste, umfänglichste und ausführlichste. Sie brachte zwar gegenüber dem in den vorangegangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten nach und nach angesammelten und eingesetzten und in west- und südwestdeutschen Ordnungen aufgeschriebenen Wissen zur Weinbergsbearbeitung keine wesentlichen Neuerungen. Aber ihr besonderer Wert liegt in der Sammlung, Sicherung und Summierung der bis dahin vorhandenen Erkenntnisse, Erfahrungen und Ergebnisse zur Verbesserung des Weinbaus und sie fanden ihre Fortführung in dem im Jahre 1629 in Leipzig von Ernst Abraham Dehn-Rothfelser herausgegebenen ”Schön Weinbaw-Buch” und Johann Paul Knohlls ”Klein Vinicultur-Büchlein” von 1667, was zu einer rationelleren Weinkultur und besserem theoretisch-praktischem Verständnis in der Anwendung der Weinbergs-Ordnung führte (VON WEBER, 1872).

Samstag, 8. September 2007

Weinland Sachsen: Buch 2.3.

Unter Kurfürst August erreichte der Weinbau in Sachsen seine größte Ausdehnung

Herzog Albrecht unterhielt in Meißen, Torgau, Rochlitz, Dresden, Leipzig und Burgau ansehnliche Schloßkeller und hatte zur Pflege des vaterländischen Weinbaus einen Weinmeister samt Schloßkellner und Knechten beschäftigt. In der Landesteilungsakt zwischen Ernst und Albrecht wird auch über 16 Fuder Wein jährlich und auf Lebenszeit bestimmt und so heißt es in dem Teilungsvergleich von 1485, daß Albrecht als Inhaber des Markgrafentums Meißen seinem Bruder 8 Fuder Meißner und Dresdner Wein und Ernst an Albrechten dafür 8 Fuder Saalewein zu geben habe.

Daß fremdländische Wein zunehmend den Ruf und Absatz des einheimischen schädigte, und man dies dringend unterbinden wollte, belegen sehr frühe Verordnungen und Urkunden. 1440 gebot Markgraf Wilhelm III. “keine fremden Weine und sonderlich böhmischen Wein in Fassen zu kaufen und zu schenken, sondern Landwein zu Dresden, Kötzschenbroda und anderswo im Lande zu messen”. Auch Adel und Geistlichkeit waren von Verboten betroffen, als eine “Ausschreibung in Polizeisachen vom 1. October 1555 Tit. Brauen, Schänken und andere bürgerliche Handthierungen aufm Lande” dem Adel den Weinhandel als “zur bürgerlichen Nahrung gehörig” verbot;,1580 dem Klerus der Weinschank untersagt wurde, außer der Wein sei eigenes Gewächs oder der Zehnte, und 1661 der Weinschank auf dem Lande unter nur noch unter “Concession” gestattet war.

Wohl auch mit und unter August als Kurfürst (1526-1586, regierte ab 1553) erreichte der Weinbau in Sachsen seine größte Ausdehnung. Insgesamt dem Obstbau sehr zugetan, verteilte er als Landesherr sachsenweit Kerne edler Obstorten und befahl jedem jungvermählten Paar das Pflanzen zweier Obstbäume; verteilte er um 1560 Rheinische Reben zur Anpflanzung in und um Meißen; ließ er ungarische und französische Reben bringen und legte in den Hoflößnitzer Bergen Rheinische Rebquartiere an. Er unterhielt Hauptkellereien in Dresden, Leipzig und Torgau und und Hauskellereien in Annaberg, Lichtenberg, Merseburg und Zeitz. Er empfahl 1563 den Städten den Verbrauch inländischer Weine und befahl 1564, daß der Weinschank kurfürstlicher Weine nur von Stadträten in Weinkellern unter dem Rathaus ausgeübt werden durfte.

Als sich allerdings herausstellte, daß etliche Lagen keinen dem Taxwert entsprechenden ausreichenden Ertrag brachten, wurden diese geringeren Weinberg bei Lausnitz, Eilenburg und Grimma entweder zum halben Preis verkauft oder vererbt. Andererseits wurden mit erheblichem finanziellen Aufwand neue Weinberge mit Rheinischen Reben neu angepflanzt, so 1576 bei Gorrenberg, und rheinländische Winzer angestellt, da die heimischen sich als nachlässig und säumig erwiesen, wurde am 29. 10.1576 dem Schösser bedeutet: “Da die Fächser...durch deine und der Winzer Verursachung diesen Winter nicht gelegt werden können...so wollen wir euch beiderseits am Leibe dermaßen strafen, daß ihr im Werk befindet, daß Wir unsere Befehle verrichtet haben wollen.”

Weinland Sachsen: Buch 2.2.

Frühe Weinklöster und Klosterkeller

Zu den Klöstern die bereits früh Wein kelterten gehörten Lautersberg, Reinhardsbrunn, Kloster Buch, Pegau, Riesa. Noch 1964 wurde in der Winzergenossenschaft ein “Döbelner Weißwein” gekeltert. In einer Übersichtsarbeit über die Entwicklung des Weinbaus im nordöstlichen Mitteleuropa wird, unter Zugrundelegung der Kreiseinteilung des Deutschen Reiches für das Gebiet rechts von Oder und Neiße und der Kreiseinteilung von 1974 für das Gebiet der DDR, samt Angabe der Zeit des ältesten Zeugnisses und des Aufhörens des Weinbaus, ein Verzeichnis von 1851 Weinbauorten in 219 Kreise aufgeführt.

Danach hatte z. B. der Kreis Berlin von 1273 bis nach 1740 bis zu 29 Anbaugemeinden, der Kreis Brandenburg von 1193 bis nach 1900 unterschiedlich bis zu 19 Weingemeinden, die Gegend um Cottbus nach 1440 bis 1885 in ihren Hochzeiten 24 Weingemeinden, der Kreis Dresden von 1269 an bis zu ihrer jeweiligen Eingemeindung 47 eigenständige Weinbauorte, Kreis Leipzig zwischen 1565 bis nach 1780 immerhin 12 Weinbauansiedlungen, der Kreis Meißen seit 1161 bis zur jeweiligen Eingemeindung 57 einzeln genannte Weinorte. Zu finden sind auch die Namen von Bautzen, Borna, Chemnitz, Döbeln, Freital, Glauchau, Görlitz, Großenhain, Liebenwerda, Oschatz, Pirna, Riesa, Rochlitz, Senftenberg, Spremberg, Torgau, Weißwasser, Wurzen, Zeitz und Zwickau. Gehalten haben sich bis heute die Anbaugebiete Meißen und die um Jessen und Kleindröben.

Als einer der ersten Gegenden, in denen die Weinberge wieder eingingen und brachfielen, wird 1216 Rösa genannt; 1224 wurde dem Kloster zum Heiligen Kreuz bei seiner Stiftung ein Weinberg in der Gegend des Meißner Schlosses überlassen und das Kloster St. Afra erhielt von den Minoriten in Dresden jährlich 1/2 Eimer “Kötschenbroder”, ein damals für einen der besten angesehenen Weine.

Wieviel in metrischen Litern das gewesen wäre, kann man heute nicht mehr feststellen, weil damals aufgrund der deutschen Kleinstaaterei - “ nahezu jedes deutsche Ländchen hat sein eigen Quentchen” - ein “maßloses Durcheinander” herrschte und erst mit der Dresdner Schankordnung von 1308 genaue Hohlmaße verbindlich aufgeschrieben wurden. Solche, auch im Verhältnis zueinander, festgelegten Maße und Gewichte wurden für den Weinausschank und Weinhandel zur Sicherheit für Produzenten, Agenten und Konsumenten, also für Herstellung, Handel und Verzehr, aber auch für die Festsetzung von Preisen, Erhebung von städtischen Steuern, Zinsen, Akzisen und anderen Abgaben immer unentbehrlicher.

Als im 15. und 16. Jahrhundert mit etwa 5.000 bis 6.000 Hektar Ertragsfläche der sächsische Weinbau seine Hoch-Zeit erreichte, waren ihm bereits durch den regen Handel, z. B. über Leipzig, Kreuz- und Knotenpunkt zweier deutscher Reichsstraßen, Konkurrenz ausländischer Weine erwachsen. Im Urkundenbuch der Stadt Leipzig, 2. Hauptteil des Codex. dipl. Saxon. regiae, bestimmen Urkunden aus der Zeit von 1382 bis 1400, geregelt durch das Stapelrecht der Stadt Leipzig, jeder Weinverkäufer erst drei Tage zum “Frommen unserer Burger” damit Markt zu halten, ehe er an Fremde weiterverkauft werden konnte. Ähnliches besagt eine Urkunde vom 13.11.1443, wonach fremde Kaufleute, die ausländischen Wein nach Leipzig führten, diesen zunächst den Raths-Weinmeistern anzubieten, in danach drei Tage am Markt feilzuhalten und erst danach weiterzuführen hätten.

Aus jener Zeit ist auch urkundlich zu erfahren, daß der Wein unter Studenten und Handwerksburschen viel Schlagen, Zwietracht und Mord säe und der Wein auch nicht an Frauen ausgeschenkt, nur außerhalb des Kellers, an fahrende Frauen verkauft werden solle. Auf den abendlichen Uhrenschlag des Rathauses wurde eine Polizeistunde festgesetzt und die vielfältigen Verälschungen der Weine, zum Nachteil für Leib und Leben der Weintrinker, durch Verordnung dahin gehend unterbunden, daß die Weine unvermischt, unvermengt und untemperiert ausgeschenkt werden sollten.

Weinland Sachsen: Buch 2.1.

1161 Urkundliche Ersterwähnung über den Meißnischen Weinbau

Da man für frühere Angaben keine ausdrücklich nachweisbaren anderen Quellen hat, gilt das Jahr 1161 als Ursprung des Weinbaus im Elbtal (vgl. insgesamt: VOM WEINBAU, 1752; BERNUTH, 1984; CARLOWITZ, 1846; DIETRICH, 1831; G. M., 1905; HOFMANN, 1853; KIRBACH, 1898; OERTEL, 1888; REINDL, 1906; SCHUBERT, 1862; SCHRUTH, O. J.; WEBER, 1872; WEINHOLD, 1973). Eine Urkunde aus diesem Jahre bestätigt (Codex diplom. Sax. reg. II, 4, 1), daß der Markgraf Otto einen im Ertrag stehenden Weinberg der in der Burg gelegenen Egidienkapelle zueignete, den der Kapellan Sifrid des Burggrafen Herman angelegt hatte.

Damit waren andere Arbeiten, welche die Anfängen des sächsischen Weinbaus bereits bei den wendischen Sorben (640-780) angenommen hatten, oder den Weinbau für Kötzschenbroda bis ins 800 Jahrhundert zurückführen wollten, oder Darstellungen zur Landesgeschichte, die den Ursprung sächischen Weinbaus in das 11. Jahrhundert datierten, nicht quellensicher. Dennoch ist die Möglichkeit nie völlig ausgeschlossen worden, daß der Weinbau durch die regen Handelsbeziehungen sorbischer Stämme durch Österreich hindurch mit den römisch beeinflußten Donauländern, die den Weinbau und die Weinbereitung bereits kannten, nach Sachsen gekommen ist und daß schon Bischof Benno von Meißen († 1106) bei Loschwitz und Cossebaude den Weinbau eingeführt haben könnte.

Dem Urkundenbuch des Hochstifts Meißen zufolge werden Mitte bis Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts die Belege über Weinbergsanlagen in Sachsen häufiger und zu Beginn des 14. Jahrhunderts noch zahlreicher. Sie geben Zeugnis über Weinwachs auch in Gegenden, in denen heute vielleicht noch mancher Dorfname oder Gemeindeteil davon Nachricht gibt, die vermutlich aber damals schon nicht für den Anbau geeignet waren und wo sie heute gänzlich verschwunden sind. Es waren vor allem Kirchen, Klöster, Königshäuser und Kaufleute, die aus verständlichen Gründen den Weinbau in diesen Zeiten vorantrieben, denn immer schon diente Wein der Selbstversorgung, dem Handel und dem eigenen Ansehen und Einfluß, war und ist er ein Merkmal von Genuß, Gewinn und Geltung.

Was man heute noch nachlesen kann ist, daß am Ende des 13. Jahrhunderts der Preis für einen Eimer Wein gleich dem Preis für 12 Scheffel Roggen gewesen sein soll (für alleMünzen, Maße und Gewichte in diesem Artikel vgl. die Übertragung in das heutige metrische System in der Tabelle im Anhang ). 1266 übereignet Bischof Albert dem Capitel einen neuangelegten Weinberg zusammen mit mehreren andern Grundstücken; am 30. Dezember 1284 befiehlt Bischof Withigo I. seinem Dresdner Pfarrer per Erlaß, unter Androhung ernstlicher Strafen für die Weinbergsbesitzer in der Parochie, von diesen innerhalb zweier Monate den dem Bischof zustehenden Zehnten einzutreiben. Jetzt werden auch immer mehr Weinberge zu Kötzschenbroda, die Lybenecke bei Niederwartha, Oberwartha, Cossebaude genannt. Conrad II. von Walhausen, von 1370 bis 1375 Bischof zu Meißen, kaufte oder oder rebte neue Weinberge bei Kötzschenbroda, Mügeln, Nossen, Liebethal und Goßelitz auf und bereicherte den Weinbau durch die Einführung rheinischer und südfränkischer Kulturen.

Weinland Sachsen: Buch 1.4.

Sachsen in karolingischer Zeit

Zu allen zeit-, volks- und kulturgeschichtlichen Abschnitten der historischen Entwicklung hat sich wohl rund um den Globus der Übergang vom nomadischen Jägerdasein zum seßhaft bäuerlichen Leben für die Menschen im Übergang von einer Natur- zu einer Kulturlandschaft als besonders einschneidend und prägend erwiesen. Für Sachsen wird dieser Zeitabschnitt auf die Epoche um 5500 v. Chr. datiert, als nachweislich Bauern die ersten fruchtbaren westelbischen Lößlandschaften besiedelten.

Vom dramatischen Übergang von der jägerischen zur bäuerlichen Wirtschaftsweise und deren veränderter Lebenswelt waren alle damaligen Kulturbereiche betroffen: Wohnen, Kleidung und Nahrung, Mythen und Symbole, Geschichten und Erzählungen, Religion und Zeitgefühl, soziale und personale Beziehungen. Der nomadisierende Jäger trug alle seine Habe in transportablen Behältern bei sich, seine Gerätschaften für die Jagd waren leicht, er selber beweglich und in seinen Jagdrevieren dauernd unterwegs zu jahreszeitlich ergiebigen Quellen für sein Nahrungsangebot: Standplätze der Jagdtiere, reiche Fischgründe, grüne Plätze mit eßbaren Pflanzen. Die Bauern lebten seit ihrer Seßhaftwerdung ganzjährig an einem festen Ort, bauten Häuser, bebauten die Felder, züchteten Tiere und ernteten auf ihrem Land. Die feste Anbindung an einen Ort ermöglichte die Entwicklung von Ackerbau und Viehzucht und die Verwendung auch schwerer und zerbrechlicher Gegenstände. Mit Hilfe von Keramikgefäßen z. B. erweiterten sich auch die Möglichkeiten vielfältigerer Nahrungszubereitung, z. B.durch Kochen oder Keltern. Seit über 7000 Jahren lassen sich für Sachsen Pionierlandschaften und Siedlungsfunde als Zeichen für die menschliche Prägung natürlicher Räume nachweisen: nahe zum Wasser, fruchtbare Böden, lichte Bewaldung, vielfältige Nahrungsquellen und erhebliche Rohstoffvorkommen waren die Grundlagen für die Wahl von Rodungs-, Bebauungs- und Nutzungsräumen entlang der Elbhänge für eine stetige bäuerliche Lebens-, Wohn-, Wirtschafts- und Umwelt.

Seit 300 v.Chr. werden im heutigen großsächsischen Raum erstmals germanische Völkerstämme vermutet. Um die Zeitwende siedelten rechtselbisch die Semnonen mit Hauptsitz in Brandenburg und linkselbisch die Hermunduren über Thüringen und Sachsen bis zur Elbe. Zeiten später kamen die Burgunden östlich der Elbe hinzu. Angezogen vom reichsfränkischen Niedergang stießen seit dem 6. Jahrhundert beharrlich slawische Stämme friedlich und ohne ernsthafte kriegerische Händel aber unaufhörlich und etappenweise in jene westlichen Landstriche zwischen Elbe und Saale vor, die die germanischen Völkerwanderung während des vierten bis sechsten Jahrhunderts entleert hatte.

Während der römische Geschichtsschreiber Tacitus (um 55 bis 120 n. Chr.) in seiner ”Germania” (98 n. Chr.) die Sachsen noch nicht kennt, vermutlich weil sich sein römischer Blick noch nicht so stark nach Europas Norden weitete, vermeldet Ptolemäus (83 bis 161 n. Chr.) fünfzig Jahre später, um die Mitte des 2. Jahrhunderts den Volksstamm bereits, den er weit im Norden am Horizont aus Jütland, ”auf dem Nacken der kimbrischen Halbinsel”, auftauchen läßt. Wieder erwähnt werden sie für das Jahr 285 im Werk des Völkerwanderungschronisten Ammianus Marcellinus, der sie an den Küsten von Britannien und Belgien als Seeräuber und Krieger zu Lande und zu Wasser das römische Gallien aufmischen sieht.

Mitte des 5. Jahrhunderts werden die Sachsen festsiedelnd in Britannien verortet, von wo aus sie das Thüringerland verheerend, deren Reich zerstörten und anschließend solange die Franken befeindeten, bis Karl der Große sie bändigte und sie durch die ihnen aufgezwungene Übernahme des christlichen Glaubens zu zähmen dachte. Das ging bis zum Niedergang des karolingischen Reiches gut, dann nämlich entstand am Ende des 9. Jahrhunderts das alte Stammesherzogtum Sachsen wieder neu.

Unter Karl dem Großen gelang es dem wieder mächtig erstarkten Frankenreich also, dem slawischen Vordringen Einhalt zu gebieten. Zunächst wurden von dem Frankenkönig eine Reihe Orte festgelegt, wie Regensburg, Forchheim, Hallstadt bei Bamberg, Erfurt oder Magdeburg, in denen sich der gesamte Grenzverkehr und vor allem der Handel mit den slawischen Nachbarn abzuspielen hatte. Nach Errichtung solch fester Plätze und Grenzmarken im Gebiet von Böhmerwald, Saale und Elbe war es Karl der Große und seinen Nachkömmling zunächst genug, diese neuen Grenzen zu garantieren.

Mit dem Ausbau dieser Grenzmarken waren wesentliche Voraussetzungen für die ungefähr vom 10. Jahrhundert an einsetzende Ostkolonisation geschaffen, mit der große Teile des während der Völkerwanderung von den Slawen besiedelten Landes zurückgewonnen wurden. Während die slawische Besiedlung ein friedliches Unterfangen gewesen war, erfolgte die erneute deutsche Landnahme dieser Gebiete durch kriegerische Unternehmungen und militärische Besetzung. Bis zum Ende des 11. Jahrhunderts war die Kolonisation im wesentlichen eine Angelegenheit und Ansiedlung freier und unfreier Krieger, edler und dienst-männischer Rittergeschlechter.

Den weltlichen Heerscharen der Krieger folgten die kirchlichen der Priester und Missionare und seit etwa 1100, unter deren Schutz in großer Anzahl deutsche Bauern vom Südwesten und Westen zur Urbarmachung und Landgewinnung, da es ihnen in der alten Heimat zu eng geworden war und sie nun Erleichterungen ihrer Feudallasten erhofften. Zunächst wurden nur die slawischen Dörfer mit deutschen Einwanderern überzogen und deutsche Siedlungen in den Freilandschaften neu gegründet. Erst in der Hochkolonisation bis in die Zeit um 1250 drangen die Zuwanderer in die Wälder vor, um diese zu roden und dort Siedlungen in Form von Waldhufendörfer anzulegen. Die höher gelegenen Gebiete des östlichen Vogtlandes wurden dann erst im 15. und 16. Jahrhundert durch die Anlage von Streusiedlungen erschlossen.

Mit der Erschließung und Urbarmachung immer größerer Regionen nutzten die Siedler deren natürlich vorkommenden und auch nachwachsenden Nahrungsangebote für heimische ”Küche” und “Keller”. Mitte des 12. Jahrhundert gibt es denn auch die ersten urkundlich gesichteren Nachrichten über Weinbau in Sachsen.

Montag, 3. September 2007

Weinland Sachsen: Buch 1.3.

"...womit der Geburtsort der Sachsen nahe Aschersleben gewesen sein soll"”

Omnia gallia divisa est in partes tres”, ganz Gallien, wußte Cäsar (100 – 44 v. Chr.) in seinem ”Gallischen Krieg” zu berichten, ist in drei Teile geteilt.

Und in einem dieser Teile entwickelte sich östlich der Elbe und Saale nach einer spärlichen, strichweisen und halbnomadischen altgermanischen Besiedlung ab dem 7. Jahrhundert eine solche intensivere offenlanschaftliche durch slawische Stämme, dann ab dem 10. Jahrhundert eine deutsche (Rück-) Eroberung mit einem mutterlandanbindenden Landesausbau, wo dann ab irgendwann aus mittel- und niederdeutschen Elementen und Komponenten, mit einer bestimmten flachländisch slawischen Beimischung ”eine neue Abart des deutschen Volkstums (erwuchs), zäh, fleißig, genügsam, mehr weich, empfänglich und beweglich als hart und energisch, zu allen Werken der Kultur vortrefflich geeignet”: bekanntlich die Sachsen.

So berichtet Kaemmel (Kaemmel 1999) in seiner ”Sächsischen Geschichte”, die er in acht Perioden unterteil:
  • die erste, das ganze Mittelalter umfassende wettinische Landesherrschaft in der Verbindung von Amtsgewalt, Lehnshoheit und Grundherrschaft;
  • daraus sich in der zweiten ein anständig-ansehnlicher ständisch-territorialer Staat entwickelt, mit dem
  • in einer dritten Periode gescheiterten Versuch, durch polnische Verbindungen eine selbständige europäische Rolle gegen die benachbarte brandenburgisch-preußische Großmacht zu spielen.
  • Die vierte Zeitetappe beginnt mit der frühen Industrialisierung des Landes, das sich dann unter Preußens Führung in das Deutsche Reich eingliedert.
  • Die weiteren Stadien sind gekennzeichnet durch starke Einbrüche in den Strukturen und Kurzlebigkeit der Verhältnisse. Eingeleitet durch den Sturz der Monarchie kommt der Übergang eines folgenden Rätesystems in eine brüchige parlamentarische Demokratie, die ”Gleichschaltung” des Freistaats im Dritten Reich,
  • die ”Demokratisierung” der Bevölkerung durch ein zentralgelenktes deutsch-demokratisches Einheitssystem und
  • seit 1990 die im Gefolge einer friedlichen Revolution begründete Neuverfassung des Freistaats Sachsen.

”Darauf bin ich gegangen nach Sachsen, wo die schönen Mägdlein auf den Bäumen wachsen”, heißt es noch heute im überlieferten Handwerkerlied. Sagenhaft sollen demnach die Sachsen mit ihrem ersten König Aschanes (Askanius) aus einem Harzfelsen im grauen Walde bei einem süßen Springquell hervorgewachsen sein.

Gebrüder Grimm (GRIMM, 1891) berichten, die Sachsen sollen aus dem Heere Alexanders des Großen, ähnlich wie die Bayern aus Armenien und die Franken von Troja gekommen sein.

Präziser ist da eine Verstelle in G. Rollenhagens berühmten Froschmäuseler: ”Da Aschanes mit seinen Sachsen, Auß den Hartz Felsen ist gewachsen. War mitten in dem grünen Wald, Ein springends Brünnlein süß und kalt, Das an dem Falkenstein herfloß...”, womit der Geburtsort der Sachsen bei dem schon 73 v. Chr. erwähnten Stammsitz des Askaniergeschlechtes gelegen gewesen sein soll, nämlich nahe Aschersleben.

Der spätmittel-alterliche Chronist Widukind von Korvei steuert eine Volksnamensherkunft für die Sachsen aus ihrem Gebrauch eines gegürteten messerartigen Schwertes namens ”sahs” bei, verwandt dem lateinischen ”saxum” für Fels oder Stein.

Weinland Sachsen: Buch 1.2.


Sachsens Leben, Land und Leute: kurze Volks- und Siedlungsgeschichte

Weinbau ist Kunst ist Arbei ist Wissen, Können und Erfahrung. Er spiegelt sich wieder in Volkskunde und Volkskunst, als den beiden Seite der gleichen Münze, die geprägt ist aus der materiellen, kulturellen und ideellen Werten und Weisen einer bestimmten Landschaft, ihrer Bevölkerung, den Bodenformen und der Pflanzen und Tierwelt. Von Lebens-, Siedlungs- bis zu Brauchtumsformen, von regionalen Sprachen und Sagen über Lieder und Trachten, von Familie und Geschlechterfolge bis zu Feiern und Festtagen, von Magie und Medizin bis zu Haushalt und Hauswirtschaft lassen sich überall vielfältige volkstümliche Varianten feststellen. Heimische Weinkultur ist demnach auch Volkskunst. (Bild: Buchtitel 'Arnoldus von Villanova - Loebliche Weintrakctat')

Der sächsische Volkskundler Adolf Spamer schildert sein Sachsenland so: ”Menschen und Vögel, die das Sachsenland überflügeln, blicken auf eine vielgestaltige Welt voll einprägsamer Reize. Thüringische Lieblichkeit führt zu den weiten Hochwäldern der vogtländischen Berge, in deren Grenzsiedlungen oberpfälzisch-fränkisches Wesen überschlägt. Aus der burgengekrönten Tälerromantik der das erzgebirgische Kernland umgreifenden Zwickauer wie Freiberger Mulde und der Zschopau verströmt der vereinte Muldenfluß in den mitteldeutschen Industrieraum. Aufwärts des Elbstromes gleitet das Flugauge an stillen Altdörfern und Landstädtchen der Lommatzscher Pflege, dem gesättigten Zuchtland von Gänsen und Edelschweinen, vorbei über besonnte Elbweindörfer der Lößnitzhügel zu den Felstürmen und -nadeln des Elbsandsteindurchbruchs, dessen Wunder die Bilder Caspar David Friedrichs und Ludwig Richters in alle Welt trugen. Aus der sagenumwobenen Einsamkeit der Lausitzer Teichlandschaft hebt sich der Blick, Altbautzens Wehrtürme und Mauern hinter sich lassend, Oybins bizarrer Klosterruine und dem Zittauer Gebirge zu. Über dieses ganze Land wechselreicher Schönheiten aber scheint gleichsam spielerisch eine Hand den Samen einer Industrie ausgeworfen zu haben, die sich fast unter den Augen des Beschauers immer breiter in die Ackerfluren, immer tiefer in die Fluß- und Bachtäler bis hinauf zu den Bergeshöhen einfrißt, da sich häuft und ballt, dort zerfließt und zerbröckelt, zuweilen auch noch keine rechten Wurzeln zu schlagen vermochte und die Sachsen zu einem dichtbevölkerten und industriereichen Lande gemacht hat.” (SPAMER, 1905)

Gemessen an diesem Anspruch fragt man sich unwillkürlich, welche Rolle in einem so gesegneten Land sächsischer Wein spielte und spielt, welche historischen Ursprünge und Quellen er und jene , die ihn betrieben, haben und hatten, welche Entwicklungen er durchlief und welchen regionalen und überregionalen Stellenwert er heute einnimmt.

Weinland Sachsen: Buch 1.1.



Das Weinland Sachsen: 800 Jahre Aufstieg, Niedergang, Wiederanfang

Sachsen ist Deutschlands nordöstlichstes und zugleich das kleinste deutsche Weinanbaugebiet. Seine über 800jährige weinkulturelle Geschichte gleicht jener anderer deutscher Weinregionen, wo Kirchen und Klöster, Churfürsten und Kaufleute als mittelalterliche Weinbergseigner verantwortlich für die Entwicklung der Weinkultur zeichnen. Wahrscheinlich brachten die Franken den Weinbau nach Thüringen, von wo aus er im Fortgang der Christianisierung nach Osten auch in das Elbtal kam.

Zur Geschichte des sächsischen Weines - Auskunft aus der Weinliteratur

Ließt man die nach nachfolgend grundsätzlichen historischen Einführungen in die sächsische Weinbaugeschichte und und ihre Entwicklung, so lassen sich 7 Zeitabschnitte analysieren, die, je näher man unserem Jahrhundert kommt immer kürzer werde.

Dieser Teil der Weinbibliographie und Weinbiographie will in Anknüpfung an die verschiedenen Perioden ein Bild seit der urkundlichen Ersterwähnung des Meißnischen Weinweinbaus bis auf die heute Zeit einen übersichtlichen Bogen über nunmehr bald achteinhalb Jahrhunderte Elbtalweinbau schlagen, nicht ohne zu Beginn einen kurzen Blick auf Sachsens Leben, Land und Leute auch solcher Zeiten zu eröffnen, da der Weinbau in Sachsen noch keine Rolle spielte, in deren Schoß das Weinbaugebiet aber langsam heranwuchs.

Die einzelnen Zeitabschnitte im sächsischen Weinbau

  • 1. Zeitabschnitt: 1161 - Urkundliche Ersterwähnung über den Meißnischen Weinbau
  • 2. Zeitabschnitt: 1588 - Der Erlaß der “Sächsischen Weinbergsordnung”
  • 3. Zeitabschnitt 1629/1667 - Beginn des wissenschaftlich theoretischen Weinbaus und der systematischen Weinbauliteratur
  • 4. Zeitabschnitt: - 1799 Grundlegung des praktisch wissenschaftlichen Weinbaus und Gründung der Sächsischen Weinbaugesellschaft
  • 5. Zeitabschnitt 1870 - Die Reblaus ist da, die Staatregierung auch - mit Flächensanierung zur Gewinnung rentablen Baulandes
  • 6. Zeitabschnitt: 1907 - Neue Winzer hat das Land - engagierte Freizeitwinzer übernehmen Wiederaufrebung und Winzerarbeit
  • 7. Zeitabschnitt 1990 - Neue Aufgaben - Marketing und Management: der Kunde verlangt, die Marktwirtschaft verpflichtet

Weinbau in Sachsen: eine kleine Handbibliothek zum sächsischen Wein

Wer sich eine eigene kleine Handbibliothek zum sächsischen Wein und seiner Kultur schaffen will, dem seien die nachfolgenden Übersichtsarbeiten, die allesamt in der Sächsischen Landes- und Universitätbibliothek zur Reprografie oder Fotokopie vorhanden sind, anempfohlen.

Sofern die im nachfolgend Text erwähnten Veröffentlichen zum sächsischen Wein in die Weinbiografie in der Weinbibliographie erfaßt sind, wird bei ihrer Erwähnung die normale Zietierweise mit Autor und Jaheszahl in Klammern angegeben. Sofern bestimmte erwähnte Quellen nicht in die Bibliographie gehören sind die Titel im Literaturverzeichnis in Klammern mit Autor und Jahreszahl erwähnt und im Literaturverzeichnis erfaßt. Zur Erleichterung der Vorstellung von Maßen, Münzen und Gewichten ist im Anhang eine Tabelle beigegeben.

Die großen historischen Übersichtsarbeiten zum sächsischen Wein wurden in der Zeit von Mitte des 19. Jahrhunderts bis in das beginnende 20. Jahrhundert hinein geschrieben. Davor, dazwischen und danach hat es immer wieder kürzere Artikel und Berichte gegeben
Dazu gehören die Arbeiten von

  • - Carlowitz “Versuch einer Culturgeschichte des Weinbaus, 1846 in Leipzig veröffentlicht, (CARLOWITZ 1846)
  • - Hofmann “Gedrängte Darstellung der Kulturgeschichte, Chronologie und Statistik des Weinbaues im Königreich Sachsen” 1853 in Meissen aufgelegt (HOFFMANN 1853)
  • - Schubert “Der Weinbau in der Parochie Kötzschenbroda, Dresden 1862 im Selbstverlag des Verfassers erschienen (SCHUBERT 1862)
  • - Weber “Zur Geschichte des Weinbaues in Sachsen”, Leipzig 1872 (WEBER 1872)
  • - Kirbach “Der Meissner Weinbau”, 1898 Meissen (KIRBACH 1898)
  • - Reindl “Die Weininseln in Nord- und Mitteldeutschland”, München im Jahre 1906 ( REINDL 1906)

Den wohl wichtigsten originären Beitrag der jüngeren Weinbauliteratur leistete 1973 Weinhold mit dem umfassenden Werk “Winzerarbeit an Elbe, Saale und Unstrut” (WEINHOLD 1973).

In populärer Form wurde über den sächsischen Weinbau in Zeitungen und Anzeigern geschrieben, so z. B.

- “Vom Weinbau und Weingebürgen in Sachsen”, ohne Autor, 1752 in “Dressdnische Gelehrten Anzeigen” (ANONYM 1752)
- Dietrich “Der Weinbau in Sachsen” in der Leipziger “Sachsenzeitung” im Juni 1831 in fünf Folgen (DIETRICH 1831)
- Lilie “Zur Geschichte des sächsischen Weinbaues, in “Wissenschaftliche Beilage der Leipziger Zeitung”, März 1885 (LILIE 1885)
- Oertel “Zur Geschichte des Weinbaus in Sachsen, in “Wissenschaftliche Beilage der Leipziger Zeitung, März 1888 (OERTEL 1888)
- unter der Abkürzung G. M. “Tausend Jahre sächsischer Weinbau”, in “Dresdener Anzeiger”, August 1905 (G. M. 1905)1. Schruth “Geschichte des Weinbaus” Unveröffentlichte Manuskriptensammlung von einigen seiner Arbeiten, ohne Titel, ohne Jahr. (SCHRUTH O. J.)

Zieht man Bernuths Broschüre “Der Weinbau an der Elbe”, Wiesbaden 1984 (BERNUTH 1984), noch als einen Übersichtsbeitrag, mit Zitierung überwiegend bekannter Quellen heran, so ist in den letzten drei Jahrzehnten kein neuer Wissenszuwachs zum “Sächsischen Weinbau” zu verzeichnen.

Sonntag, 2. September 2007

Sachsen. Die Fakten 2007 - Erholungsgebiete

Das Erzgebirge lockt besonders zur Weihnachtszeit Touristen in die Zentren der Spielzeugherstellung und Volkskunst.

Die Schnitz- und Drechselkunst, aber auch die Klöppelei verschaffte der Region um Seiffen den Rufals Hochburg des Kunsthandwerks. Die Region bietet im Winter annähernd schneesichere Wintersportmöglichkeiten, im Sommer ausgedehnte Wanderwege durch Berge, Felder und Wälder.

Das benachbarte Vogtland ist besonders durch seine Spitzenherstellung um Plauen und den Instrumentenbau im „Musikwinkel“ bekannt. Touristische Attraktionen dieses Gebietes sind die vielfältigen Wintersportmöglichkeiten,die sächsischen Staatsbäder, die Talsperren sowie die Göltzschtalbrücke, die größte Ziegelbrücke der Welt.

Das Sächsische Elbland mit dem nördlichsten Weinbaugebiet Deutschlands bei Dresden besitzt neben dem hochgeschätzten Rebensaft auch eine abwechslungsreiche, hügelige Landschaft. Kulturell bietet das Gebiet eine große Vielfalt an Museen, Schlössern und historischen Bauten.

Das Tal der Burgen lockt mit behaglichen Orten und naturbelassenen Gegenden, den Erlebnisbädern und dem urbanen Zentrum Leipzig. In der Oberlausitz/Niederschlesien sind die typischen Umgebindehäuser, die Töpferei, Damastweberei, der Blaudruck und die Seen mit schön gelegenen Wald- und Naturbädern hervorzuheben.

Der Nationalpark Sächsische Schweiz bietet Wanderern, Bergsteigern und Kletterern hervorragende Möglichkeiten aktiver Erholung. Die sächsischen Großschutzgebiete, das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und die beiden Naturparks Erzgebirge-Vogtland und Dübener Heide laden die Besucher zu intensiven Naturerlebnissen auf bestens markierten Wander-, Rad- und Reitwegen ein.

Quelle: Sachsen. Die Fakten 2007

Sachsen. Die Fakten 2007 - Sächsische Küche

Die sächsische Küche bietet viel Abwechslung mit landschaftstypischen Besonderheiten.

Die Kartoffel wurde im 18. Jahrhundert zum Volksnahrungsmittel. Gekocht, gebraten, frittiert, als Brei, Knödel, Suppe oder Pommes frites bereichern Kartoffelgerichte in unzähligen Varianten die Speisezettel. Grüne Klöße oder der „Bambes“ (Kartoffelpuffer) im Vogtland zu Fleischgerichten gehören besonders an sächsischen Festtagen auf den Tisch. Das „Leipziger Allerlei“ als Original ist eine köstliche Gemüsebeigabe. Zur Verfeinerung der Speisen greift man gern auf einheimische Kräuter zurück.

Ein Elbtal-Wein ergänzt manche gute Mahlzeit. Im kleinsten Weinbaugebiet Deutschlands zwischen Meißen und Dresden werden überwiegend Weißweine, Riesling, Müller-Thurgau, Burgunder und Bacchus, angebaut. Eine regionale Spezialität ist der Goldriesling.
Als Stimmungsmacher für gesellige Runden sind die vielen würzigen sächsischen Biere, als Verdauungshilfen heimische Kräuterliköre sehr beliebt. Radeberger Bier, das erste nach Pilsner Brauart in Deutschland, beglückte ab 1905 sogar den sächsischen Königshof.

Fischwirtschaft hat in Sachsen eine lange Tradition. In den rund um Schloss Moritzburg über die Jahrhunderte (ab 1480) angelegten Teichen werden nach wie vor Karpfen, aber auch Schleien, Aale und Hechte gezüchtet. Weitere große Teichgebiete gibt es in der Lausitz sowie im Raum Wermsdorf. Das jährliche Abfischen der Teiche im Herbst wirdals großes Volksfest gefeiert.

Da Kulinarisches immer im Zusammenhang mit dem Lebensstil, den Tischsitten und Essgewohnheiten steht, reiht sich die sächsische Küche in die Kategorie „sächsische Gemütlichkeit“. Die Sachsen lieben darum ihr Schälchen „Heeßen“ (heißen Kaffee), dazu ein Stück Dresdner Eierschecke oder „Lerchen“, das von Leipzigern geliebte Marzipangebäck. Das Weihnachtsbackwerk Stollen ist sehr beliebt und als „Dresdner Christstollen®“ weltberühmt, ebenso wie auch die würzigen Pulsnitzer Pfefferkuchen.

Quelle: Sachsen. Die Fakten 2007

Sachsen. Die Fakten 2007 - Weinbau


Die erste urkundliche Erwähnung des Weinbaues in Sachsen geht bereits in das Jahr 1161 zurück.


Im 15. Jahrhundert standen schon Reben auf etwas mehr als 4 000 ha. Die Einschleppung der Reblaus 1887 beschleunigte aber den bereits laufenden Niedergang des Weinbaus enorm. In der Folge wurden viele Hänge bebaut oder als Obstland genutzt.


Mit der Einführung reblausresistenter Pfropfreben kam es in den zwanziger und dreißiger Jahren zu einer allmählichen Erholung, die sich nach dem 2. Weltkrieg fortsetzte. Weitere Impulse gingen von den Hobbywinzernaus, die etwa ab 1970 einige besonders markante Lagen im Elbtal wieder aufrebten.


In den letzten Jahren ist die Rebfläche besonders stark gewachsen, von 320 ha im Jahr 1990 auf heute 450 ha. Prägend sind dabei die jahrhundertealten Steil- und Terrassenlagen, die der Weinbaukulturlandschaftdes Elbtales ihren besonderen Reiz verleihen.


In Sachsen dominiert der Weißwein. Die verbreitetsten Sorten waren 2005 Müller-Thurgau (81 ha), Riesling (62 ha), Weißburgunder (50 ha); der Goldriesling (12 ha) wird nur hier angebaut. Spätburgunder ist mit 28 ha die am meisten angebaute Rotweinsorte. Die jährliche Weinproduktion liegt in der Regel zwischen 15 000 und 20 000 hl bei einem sehrgeringen Anteil von Tafelwein.




Die zahlreichen Weinfeste im Herbst, mit denen die neue Ernte traditionell gefeiert wird, sind für Einheimische und Touristen gleichermaßen Anziehungspunkte. Am bekanntesten sind die Feste in Meißen und Altkötzschenbroda.

Sachsen. Die Fakten 2007 - Weinbau

Die erste urkundliche Erwähnung des Weinbaues in Sachsen geht bereits in das Jahr 1161 zurück.

Im 15. Jahrhundert standen schon Reben auf etwas mehr als 4 000 ha. Die Einschleppung der Reblaus 1887 beschleunigte aber den bereits laufenden Niedergang des Weinbaus enorm. In der Folge wurden viele Hänge bebaut oder als Obstland genutzt.

Mit der Einführung reblausresistenter Pfropfreben kam es in den zwanziger und dreißiger Jahren zu einer allmählichen Erholung, die sich nach dem 2. Weltkrieg fortsetzte. Weitere Impulse gingen von den Hobbywinzernaus, die etwa ab 1970 einige besonders markante Lagen im Elbtal wieder aufrebten.

In den letzten Jahren ist die Rebfläche besonders stark gewachsen, von 320 ha im Jahr 1990 auf heute 450 ha. Prägend sind dabei die jahrhundertealten Steil- und Terrassenlagen, die der Weinbaukulturlandschaftdes Elbtales ihren besonderen Reiz verleihen.

In Sachsen dominiert der Weißwein. Die verbreitetsten Sorten waren 2005 Müller-Thurgau (81 ha), Riesling (62 ha), Weißburgunder (50 ha); der Goldriesling (12 ha) wird nur hier angebaut. Spätburgunder ist mit 28 ha die am meisten angebaute Rotweinsorte. Die jährliche Weinproduktion liegt in der Regel zwischen 15 000 und 20 000 hl bei einem sehrgeringen Anteil von Tafelwein.

Die zahlreichen Weinfeste im Herbst, mit denen die neue Ernte traditionell gefeiert wird, sind für Einheimische und Touristen gleichermaßen Anziehungspunkte. Am bekanntesten sind die Feste in Meißen und Altkötzschenbroda.

Sachsen. Die Fakten 2007 - Landwirtschaft

Im Jahre 2005 wurde Sachsens Territorium auf 913 120 ha landwirtschaftlich genutzt, das sind rund 50 % der Landesfläche.

Der weitaus größte Teil dieser Flächen liegt in der Lausitz, in Mittelsachsen und inder Leipziger Tieflandsbucht. Die natürlichen Gegebenheiten lassen eine vielfältige Nutzung zu. Angebaut werden vor allem Getreide und Raps, aber auch Ackerfutter. Mit durchschnittlichen Erträgen von bis zu 64,6 dt/ha wurden z. B. im Jahr 2005 etwa 2,5 Mio. Tonnen Getreide geerntet.

Eine lange Tradition haben in Sachsen auch der Obstanbau (im Elbtal und südöstlich von Leipzig) sowie der Weinbau (im Elbtal Raum Meißen – Dresden). 279 Agrarbetriebe wirtschafteten 2005 auf 23 450 ha nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus.

Insgesamt arbeiten 7 434 Unternehmen im Bereich der Landwirtschaft. Sie beschäftigen ca. 42.000 Personen.

Für das Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft im Freistaat Sachsen (UL)“ wurden seit seiner Einführung im Jahr 1994 bis einschließlich 2005 fast 670 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Eingebunden in das Programm sind gegenwärtig 521 484 ha Ackerflächen (72 % der gesamten bewirtschafteten Ackerfläche), 94 423 ha Grünland(52 %), 4 148 ha Obstfläche (89,6 %), 209 ha Rebland (46,4 %) und 8 834 ha Teichfläche. Allein im Jahr 2005 wurde die Nitratstickstoffbelastung des Bodens um ca. 8 450 t verringert. Durch erosionsmindernde Anbauverfahren wurden bis zu 570 000 t Boden vor der Abschwemmung bewahrt. Auf 25 454 ha wurden Maßnahmen des Naturschutzes und zum Erhalt der Kulturlandschaft gefördert.

Quelle: Sachsen. Die Fakten 2007

Sachsen und die Fakten 2007 - Klima

Sachsen liegt in der Übergangszone zwischen maritimem westeuropäischen und kontinentalem osteuropäischen Klima.

Das Klima ist wesentlich von den jeweils örtlichen geografischen Lagen abhängig. Im Elbtal zwischen Pirna und Meißen (langjährige Jahresmitteltemperatur 1971–2000 in Dresden-Klotzsche: 9,2°C) gedeiht Wein. Auch die Leipziger Tieflandsbucht gilt als klimatisch begünstigt. Im Bergland hingegen, besonders zum Kamm des Erzgebirges hin, überwiegt raue Witterung mit höheren Niederschlagsmengen (langjähriges Jahresmittel 1971–2000 auf dem Fichtelberg: 3,2°C). Diese klimatischen Bedingungen garantieren im Winter nahezu schneesichere Pisten.

Das Jahresmittel der Temperaturen 1951 – 1980 lag allerdings in Dresden-Klotzsche noch bei 8,5°C und auf dem Fichtelberg noch bei 2,8°C. Von den 15 staatlich anerkannten Kurorten Sachsens sind drei wegen ihres günstigen Klimas als Luftkurorte eingestuft.

Quelle: Sachsen. Die Fakten 2007